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Fuchs74
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.09.2011
IP: Logged
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Haftung bei Planungsfehler
Hallo Zusammen,
bei uns war von Planungsbeginn an eine Gas-Heizung vorgesehen. Gesagt, geplant und ran ans Bauen ! Nach einem Ortstermin auf unserer Baustelle (Bodenplatte betoniert, Kellerwände fertig) mit dem Strom&Gasanbieter kam der Hammer! Der Gasanschluß liegt zuweit vom Grundstück entfernt, eindeutig im Lageplan des Netzbereibes erkennbar. Ein Anschluß wäre nur durch eine Erweiterung der Hauptleitung durch den Netzbetreiber möglich.
Antragstellen und hoffen das wir ins Budget für 2012 reinfallen. Sehr gewagt. Alternativ kommt nun eine Luft-Wärme-Pumpe in Frage, die kostet aber doppelt soviel wie die Gasheizung.
Das sind Kosten die wir nicht eingeplant haben. Kann ich meinen Architekt dafür haftbar machen bzw. die Mehrkosten auf sein Honorar anrechnen?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, Danke!
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13.09.2011 at 21:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Haftung bei Planungsfehler
Hallo,
das hat mit HOAI nicht viel zu tun und ist eher eine Sache für ein Rechtsforum (falls es sowas gibt).
Die hier schreibenden Personen dürfen - mit wenigen Ausnahmen - keine Rechtsberatung durchführen.
Vielleicht äußert sich ja eine der Ausnahmen?
Ansonsten würde ich versuchen, mit dem Planer eine einvernehmliche Regelung zu finden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob seine Versicherung die Mehrkosten als Schaden anerkennen wird, denn der BH bekommt ja auch mehr für sein Geld.
Hat der Planer denn überhaupt einen Auftrag für die Planung der Technischen Ausrüstung gehabt?
Falls nicht: hat er vorgeschlagen einen TGA-Planer einzuschalten?
Was steht überhaupt im Vertrag? War eine Gasheizung vereinbart?
Fragen über Fragen; der sicherste Weg ist eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann.
Viele Grüße
bento
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13.09.2011 at 22:23 Uhr |
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Fuchs74
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.09.2011
IP: Logged
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Re: Haftung bei Planungsfehler
Danke für die Anwort.
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20.09.2011 at 09:12 Uhr |
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Bitterstoff
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.11.2016
IP: Logged
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Re: Haftung bei Planungsfehler
quote: Fragen über Fragen; der sicherste Weg ist eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann.
So sehe ich das auch. Man kann sich viel im internet schlau machen, aber ne wirklich sichere Info erhält man eigentlich nur dort.
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16.11.2016 at 10:07 Uhr |
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