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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Haftung des Architekten bei Undichtigkeit
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Beitrag von Nachricht
mibe
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Beiträge: 14
Registriert seit: 20.10.2015
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icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit

Nach längerer Zeit mal wieder ein (kurzes) Update zum Thema:

Mittlerweile ist ein Anwalt eingeschaltet worden. Wir hoffen so mehr Druck in die Sache zu kriegen und die Versicherung zur Zahlung des Mangels zu bewegen. Die Zwischenzeit war leider insbesondere auch von verschiedenen Urlauben geprägt. Aber das bestätigt auch der Anwalt. Er hat grundsätzlich vergleichbare Verfahren auf dem Tisch, bei denen sich alleine die Beweissicherung über Jahre hinzieht ...! (Na toll! Super Aussichten! ;-) )

Demnächst wird ein neuer Ortstermin stattfinden, indem wir all das besprechen werden. Zumindest hat die Versicherung aber schon eingeräumt, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Nun müssen also die Juristen entscheiden, welche Art von Mangel hier vorliegt und wer daran die Schuld trägt.

Ich werde mich wieder melden, wenn der Ortstermin stattfand und wenn die Versicherung sich zur aktuellen Situation geäußert hat. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir um einen Gerichtsprozess rum kommen - aber ich würde auch einen solchen Prozess in Kauf nehmen - dafür ist (in meinen Augen!) die Sachlage zu eindeutig. Es tut uns allerdings auch weiterhin leid, dass der Architekt nur noch der einzige ist, der in Anspruch genommen werden kann ...!

Bis bald!

15.06.2016 at 13:05 Uhr
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mibe
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Beiträge: 14
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icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit



[Edited by mibe on 15.06.2016 at 13:07 Uhr]

15.06.2016 at 13:06 Uhr
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C.Zeh
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Beiträge: 378
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icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit

Wie wärs mit einer Mediation?

15.06.2016 at 18:05 Uhr
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mibe
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Beiträge: 14
Registriert seit: 20.10.2015
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icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit

Danke für die Idee C.Zeh!

Ja, da hatten wir auch schon dran gedacht, und über die Architektenkammer hörte sich das zunächst auch sehr gut an. Allerdings spielt da wohl (leider!) die Versicherung des Architekten nicht mit, so dass diese Möglichkeit - ich hätte sie wunderbar gefunden! - nicht funktioniert ...

Danke aber nochmals für den Tipp!! :-)

15.06.2016 at 20:14 Uhr
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mibe
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 20.10.2015
IP: Logged
icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit

Mal wieder ein Update zum Fall:

Es scheint so, als würde nun alles klappen. Die Handwerker werden in den kommenden Tagen damit beginnen, Teile der alten Dämmung zu entfernen und durch eine Perimeterdämmung zu ersetzen. Diese soll dann absolut wasser-undurchlässig sein (bisher war die normale Dämmung bis auf den Boden gezogen).

Außerdem wird der Boden des Balkons getrocknet. Dies soll u.a. dadurch geschehen, dass mehrere Löcher in die Bitumbahnen geschnitten und dann ein "Entlüftungssystem" darauf gesetzt wird. Dies wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, aber das ist es uns natürlich wert!

Die Verständigung zwischen dem Sachverständigen, dem Architekten und uns läuft immer noch sehr freundlich und kooperativ, auch hierüber sind wir sehr froh!

Ich werde mich demnächst wieder melden, wenn die Arbeiten an dem Balkon begonnen haben und ich von ersten Fortschritten berichten kann.

Allen Beteiligten nochmals VIELEN DANK für die vielen und guten Tipps und Ratschläge! Sie haben uns damit sehr weiter geholfen!

15.08.2016 at 13:16 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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icon Re: Haftung des Architekten bei Undichtigkeit

Woher kam denn nun das Wasser ? Und mich würde brennend interessieren, wie der Aufbau des Balkons ist.. so von unten nach oben.

16.08.2016 at 07:16 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Haftung des Architekten bei Undichtigkeit
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