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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Baukostenüberschreitung
Beitrag von Nachricht
Rüdiger
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.12.2004
IP: Logged
icon Baukostenüberschreitung

Hallo Forum!

Unser Architekt hat für uns eine Kostenermittlung ca. 1/2 Jahr vor Baubeginn erstellt, um bei Banken den notwendigen Kredit ermitteln zu können.

In dieser Kostenberechnung bezog er sich auf angebliche Angebote von Fachfirmen. Wir haben einen entsprechenden Kredit abgeschlossen, mussten aber schon kurz nach Baubeginn feststellen, daß die Kostenberechnung nicht stimmt , tatsächliche Angebote der Fachfirmen lagen erheblich höher, wir haben den Architekten darauf angesprochen aber keinerlei Reaktion bekommen. Mittlerweile ist unser Haus fast fertig, aber wier liegen um ca.45% über den errechneten Baukosten, trotz mehr Eigenleistung als geplant. Unser Architekt hat nur Leistungsfasen 1 - 5 abgerechnet. Ist er für die Mehrkosten zur Verantwortung zu ziehen? ( Nachfinanzierung!) Hätten wir die tatsächliche Bausumme gewußt, hätten wir evtl. gar nicht gebaut, nicht mit diesem Architekten, oder in einem einfacheren Stil. Ich hoffe, jemanden hier zu finden, der mir einen Tipp geben kann. Evtl. sind Gerichtsurteile ähnlicher Fälle bekannt.
Vielen Dank

14.12.2004 at 17:52 Uhr
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Soltkahn, Architekt
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.12.2004
IP: Logged
icon Re: Baukostenüberschreitung

es gibt jede Menge im Internet über Baukostenüberschreitung zu finden. Als Architekt kann man einem Bauherrn nicht zumuten, dass die Baukosten ungewollt überschritten werden. Sollten zusätzliche Kosten bekannt werden, kann das immer abgewogen werden, wenn der Architekt seine Arbeit gewissenhaft macht.
Im Internet z.B.: BGH Urteil vom 13.02.03 - VII ZR 395/01 Die Planung des Architekten ist mangelhaft, wenn eine mit dem Besteller vereinbarte Obergrenze für die Baukosten überschritten wird. Eine Toleranz kommt nur in Betracht, wenn sich im Vertrag hierfür Anhaltspunkte finden.

07.02.2005 at 15:47 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Rechnungsprüfung

An deinem Problem macht mich stutzig, daß der Architekt nur die Leistungsphasen 1-5 abgerechnet hat und sich kostenmäßig auf Angebote von Fachfirmen beruft. Die Leistungsphasen 1-5 im Hochbau sind Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Die Vorbereitung der Vergabe ( das Einholen von Angeboten) kommt erst in der Phase 6 und ist wohl in Eurem Auftrag gar nicht enthalten gewesen ?? Insofern hätte er ja auch keine exakten Angebote von Fachfirmen haben können, da diese einzuholen, nicht sein Auftrag war. Gab bzw. gibt es Protokolle von Besprechungen, Bemusterungen etc ?? Kommt die Baukostenüberschreitung deshalb zustande, weil Abweichungen vom Bauentwurf in der Ausführung gemacht wurden ? Wer hat die Rechnungen der Unternehmer geprüft und die zur Auszahlung zu bringenden Summen angegeben ??
Dies zu wissen, würde bei der Beantwortung Deiner Frage recht nützlich sein.

08.02.2005 at 09:03 Uhr
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PeterJ
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2005
IP: Logged
icon Re: Baukostenüberschreitung

In meinem fall habe ich ein vertrag über ein Rohbauunternehmer mit hilf von dem Architekten abgeschloßen. Wenn dann das Rohbau fertig war sind die Kosten mit 1,5 mal so groß wie im angebot.

Der Architekt hat ein schreiben von die Baufirma vor 2 Monathe bekommen. Da drin steht das die Baukosten viel höher als in Angebot sein wird. Dieses Schreiben ist aber nie zu uns gekommen.

Was könnte man in diesem Fall machen? Kann man den Architekt verklagen?

Ich bin sehr dankbar für alle hilfe die ich bekommen kann.

Mit freundliche Grüße,
Peter Jakobsson

06.09.2005 at 13:41 Uhr
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