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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : bauantragskosten
Beitrag von Nachricht
keks
Level: Gast
IP: Logged
icon bauantragskosten

Hallo!

Ich weiss nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, doch wir sind bald am verzweifeln!
Hier weshalb wir verzweifeln!
Was darf eine Architektin für einen Bauantrag verlangen, wenn sie das Haus nicht extra für uns geplant hat , sondern ein schon von ihr geplantes Haus einfach kopiert hat und lediglich unsere Daten darauf übertragen hat, um noch kurz vor knapp die Eigenheimzulage zu sichern? Sie also damit nicht viel Arbeit hatte?
Danke schon mal für Antworten!

Grüsse

Sophie

11.05.2005 at 16:59 Uhr
Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: bauantragskosten

Hallo Sophie,

lesen Sie mal § 22 HOAI, Abs. 2 und 3. Hier werden Rechenansätze für eine Honorarabminderung beschrieben, die jedoch nur gelten, wenn die beiden Gebäude (das, wofür der Entwurf ursprünglich gedacht war und Ihres) im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang geplant wurden.

Sollte kein zeitlicher Zusammenhang besteht (wovon auszugehen ist, wenn zwischen der Beauftragung der beiden Planungen mehr als z.B. 6 Monate vergangen sind) und auch kein räumlicher (auf einem Anwesen, im Stadtviertel in der Nähe), greift diese Regel nicht.

Soweit die amtlichen Regelungen. Meine Meinung:

Sind Sie denn 100%ig zufrieden mit der Planung? Ist sie genau so, wei Sie sich das immer vorgestellt hatten? Dann freuen Sie sich, dass Sie viel Zeit gespart haben und zahlen Sie das Honorar, das Sie auch gezahlt hätten, wenn die Erarbeitung dieser Lösung Wochen und Monate gedauert hätten.

Oder haben Sie den Entwurf nur deswegen in der jetzigen Form übernommen, um den Termin bzgl. der Eigenheimzulage einzuhalten und ist er eigentlich nicht ideal? (Zu vermuten ist dies, sonst hätten Sie nicht angefragt; darüber hinaus kann eine fertige Planung wohl nur in den allerseltensten Fällen genau Ihre Bedürfnisse treffen.)

Dann haben Sie doch sicher mit der Architektin genau darüber auch gesprochen, oder? Vielleicht ist sie ja bereit, für die Beratung und die Umzeichnung nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abzurechnen, die dann deutlich weniger kosten sollten als die volle Vergütng für Lph. 1-4.

Mein Vorschlag; sprechen Sie mit der Architektin darüber! Überlegen Sie, ob Sie in der detaillierten Ausführungsplanung dann doch noch etwas geändert haben wollen (was dann evtl. nachträglich doch einem "eigenen" Entwurf gleichkommt) und ob die Architektin auch weitere Leistungen (Ausschreibung, Bauleitung) für Sie erbringen soll. Erfahrungsgemäß sind Planer eher zu finanziellen Zugeständnissen bereit, wenn sie Folgeaufträge erteilt bekommen...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell, Beratender Ingenieur

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.08.2005 at 11:31 Uhr
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