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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : Nicht informiert von Architekt oder Rohbaufirma
Beitrag von Nachricht
PeterJ
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2005
IP: Logged
icon Nicht informiert von Architekt oder Rohbaufirma

Ich habe ich vertrag über ein Rohbauunternehmer mit hilf von dem Architekten abgeschlossen. Der Architekt hat die Ausschreibung gemacht.

Wenn dann das Rohbau fertig war sind die Kosten 1,5 mal so groß wie im angebot geworden.

Der Architekt hat ein schreiben von die Baufirma frühzeitig bekommen. Da drin steht das die Baukosten viel höher als in Angebot sein werden und auch warum das so ist. Dieses Schreiben ist aber nie an uns weitergeleitet worden.

Was können wir in diesem Fall machen? Kann man den Architekt verklagen?

Ich bin sehr dankbar für alle Hilfe die ich bekommen kann.

Mit freundliche Grüße,
Peter Jakobsson

PS: Ich bin Schwede, deswegen ist mein deutsch nicht perfekt.

07.09.2005 at 10:34 Uhr
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ooops
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.09.2005
IP: Logged
icon Re: Nicht informiert von Architekt oder Rohbaufirma

Tja, da hat sich ein Architekt durch ein leichtsinniges Versäumnis möglicherweise ganz schöne Kosten aufgebürdet.

Punkt 1:
Der Architekt ist Sachverwalter des Bauherrn.
Der Architekt kann an die ausführenden Firmen nur Anweisungen bezüglich der ausführungs- oder sicherheitstechnischen Belange geben. Alles was den Geldbeutel des Bauherrn betrifft kann er nicht entscheiden. Außer, er ist im Besitz einer Vollmacht.
Trifft der Architekt/Bauleiter Entscheidungen, die den "Geldbeutel" des Bauherrn betreffen ohne Zustimmung des Bauherrn, so ist der Architekt der Auftraggeber für diese Leistung und muß diese auch vergüten.

Punkt 2:
Vertragspartner sind Sie und die Rohbaufirma. Somit hätte die Rohbaufirma die Mehrkostenforderung oder das neue Angebot (Nachtragsangebot) an Sie übergeben müssen! Der Architekt hätte es dann in Ihrem Auftrag prüfen und Ihnen beratend zur Seite stehen müssen.

So wie sich Ihr Fall darstellt, sollten Sie auf alle Fälle einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nach Möglichkeit einen, der auf Bauvertragsrecht speziallisiert ist. Sie Finden unter hoai.de bestimmt einen geeigneten Experten in Ihrer Nähe.

Folgende Möglichkeiten bestehen:
Die Rohbaufirma hätte die Kosten bei Ihnen anmelden müssen. Daß hat diese nicht getan, somit besteht kein Vergütungsanspruch.

Der Architekt kann durch Sie in Haftung genommen werden. Hierfür sollte dieser eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Zum Verständnis:
Um Ihnen den Sachverhalt verständlich zu machen, führe ich ein Beispiel an.

Ein Schreiner hat durch Sie den Auftrag zur Herstellung einer Tür. Das Aussehen der Tür wurde genau mit Ihnen besprochen.
Leider gibt es die Drückergarnitur nicht mehr in der gewünschten Farbe (z.B. weiß für 10 Euro). Der Schreiner kann die Drückergarnitur nur in Schwarz (10 Euro) bekommen oder eine ähnliche in weiß (20 Euro).
Der Architekt sagt dem Schreiner, daß die weiße eingebaut werden soll.
Es entstehen Mehrkosten von denen Sie nichts wissen. Und überhaupt, hätten Sie es gewußt, dann hätten Sie die schwarze genommen.
Der Schreiner kann die Mehrkosten vom Architekten verlangen!!!!!!!! Sie brauchen nur Ihre 10 Euro zu bezahlen.






13.09.2005 at 10:40 Uhr
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