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HOAI.de - Forum : Haftung im Kostenbereich : nicht verursachte Kosten des AN geltend machen
Beitrag von Nachricht
Brigitte Faude
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.10.2005
IP: Logged
icon nicht verursachte Kosten des AN geltend machen

Wir als Ingenieurbüro sind mit der Bauüberwachung für eine Bauzeit von einem Jahr beauftragt. Es ist nachweislich zu einer Bauzeitverzögerung durch die bauausführende Firma gekommen. Können wir dieser Firma die Kosten der Bauzeitverlägerung und demnach unsere Mehrarbeit in Rechnung stellen?
Danke an alle

Gruß

Brigitte

20.10.2005 at 12:56 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: nicht verursachte Kosten des AN geltend machen

Hallo!

Ihr Auftraggeber ist vermutlich allein der Bauherr. Dies dürfte gleichlautend für die Firma gelten, somit besteht zwischen Ihnen kein Vertragsverhältnis, welches die Berechnung von Leistungen oder Mehrleistungen rechtfertigt.

Richtiger Weg:

Alle nachweislich entstandenen Kosten für die Mehrleistungen zusammenstellen und beim Bauherrn abrechnen. Diese Kosten werden als Schadenersatzforderung bei der Abrechnung der Firma durch den Bauherrn abgezogen.

Achtung!

Grundsätzlich sollte soetwas mit dem Bauherrn vorher abgestimmt werden damit´s nicht noch mehr die Stimmung drückt. (beim verzugsgebeutelten Bauherrn)

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Inverzugsetzung der Firma mit Nachterminen und Vorbehalt von Schadenersatzforderungen etc......

Auch sollte das bauleitende Büro nicht mitverantwortlich für den Verzug sein.

Viel Glück!

P.S.
Bauzeitverlängerung heißt u.U. auch Gerüststandzeiten etc., auch diese können Schadenersatzforderungen für den Bauherrn sein. Haben Sie die Rechnungsprüfung übernommen?
Wenn dem Bauherrn durch fehlende Hinweise auf mögliche Gegenforderungen, nicht erhobene Vorbehalte o.ä. ein fin. Ausfall entsteht haften evtl. Sie!

20.10.2005 at 14:41 Uhr
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Brigitte Faude
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.10.2005
IP: Logged
icon Re: nicht verursachte Kosten des AN geltend machen

Hallo,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

Gruß + noch einen schönen Abend

Brigitte Faude

20.10.2005 at 14:57 Uhr
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