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            <title>
									HOAI.de Forum - Neueste Beiträge				            </title>
            <link>https://www.hoai.de/forum/</link>
            <description>Diskussions-Forum zur HOAI und zum Bau- und Architektenrecht</description>
            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Sun, 07 Jun 2026 04:37:18 +0000</lastBuildDate>
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            <ttl>60</ttl>
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                        <title>RE: Koordinierter Deckenspiegel als besondere Leistung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/anwendungsbereich-der-hoai/koordinierter-deckenspiegel-als-besondere-leistung/#post-7225</link>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 11:12:29 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[In Lph. 3 bestimmt die Grundleistung 3c) der technischen Ausrüstung das Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile. Dieser Platzbedarf – vor allem für Zentralen sow...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Lph. 3</strong> bestimmt die Grundleistung 3c) der technischen Ausrüstung das Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile. Dieser Platzbedarf – vor allem für Zentralen sowie vertikale und horizontale Haupttrassen – ist mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern möglichst frühzeitig abzustimmen, so dass der Planungsablauf nicht dadurch gehemmt wird, dass verschiedene Planer einen definierten Teile des Objekts gleichzeitig räumlich beplanen und erst spät feststellen, dass sie sich dabei „in die Quere kommen“ und umgeplant werden muss. Die Koordination erstreckt sich in dieser Phase bereits auf die Ausführbarkeit der Planung. Dazu sind eventuell Schnitte und Darstellungen von Schachtausfädelungen, also eine grundsätzliche Schlitz- und Durchbruchsplanung (Regeldurchbrüche) erforderlich.</p>
<p>Die zeichnerische Darstellung in derselben Grundleistung umfasst z.B. Grundrisse (z.B. im Maßstab 1:100 für alle Geschosse) mit der Darstellung aller Ver- und Entsorgungsnetze (in wahren Dimensionen, nicht als dünne Einstrichdarstellung) und den wesentlichen Funktionsgruppen und Funktionselementen sowie der Bemaßung der Haupt-Dimensionen, Einbauteile (z.B. in Decken und Wänden), Kanäle, Schächte und andere Leitungstrassen mit Angabe der Hauptdimensionen, Möblierungen einschl. Schalt- und Steuerschränken und Schnitte für Installationsschwerpunkte und Darstellungen von Schächten im Objekt.</p>
<p>Bei der Gebäudeplanung gehört in Lph. 2c das Integrieren der Ergebnisse der an der Planung fachlich Beteiligten (also auch der TA-Planer) zu den Grundleistungen. Es sollte also machbar sein, zum einen einen Grundriss aller Technischen Anlagen in einem Geschoss in den Baukonstruktionsgrundriss einzublenden, um die grundsätzliche Machbarkeit der Trassen darzustellen. Ein Regelquerschnitt durch die abgehängte Decke mit wahren Dimensionen der Leistungen und der notwendigen Befestigungen gehört leider bei den meisten Gebäudeplanern nicht zur Best Practice, erfüllt aber die (bei Beauftragung der Lph. 3 nach HOAI) geschuldete Integration der technischen Anlagen in vorbildlicher Weise. </p>
<p>Man beachte den Zweck der Entwurfsplanung: u.a. die vollständige konstruktive Lösung mit "funktionierenden" geometrischen Abmessungen. Eine solche Darstellung dürfte idR die Bedürfnisse nach Nachweis der grundsätzlichen Kollisionsfreiheit und Baubarkeit erfüllen. Die Erstellung spezieller Deckenspiegel ist "im Allgemeinen" jedoch nicht erforderlich und damit nicht in den Grundleistungen enthalten (vgl. § 3 Abs. 1 HOAI). Ihre Erstellung ist hier somit als Besondere Leistung anzusehen. Die Vergütung dafür kann bekanntlich frei vereinbart werden.</p>
<p><strong>In Lph. 5</strong> wird die technische Ausführung der gewählten Konstruktionen dargestellt, das beinhaltet detaillierte Maße sowie Material- und Verarbeitungsvorschriften einschließlich der Befestigungen, aber keine Werkstatt- und Montageplanungen. In Grundleistung 5c) der Gebäudeplanung ist die technische Ausrüstung und deren Befestigung in deren Detaillierungsgrad der Ausführungsplanung zu integrieren. Dazu gilt das in Lph. 3 Ausgeführte erst recht.</p>
<p>Für die Ausführungsplanung der abgehängten Decke und die dazugehörige Leistungsbeschreibung ist eine Darstellung aller Ausschnitte und Einbauten erforderlich, weil nur so die idR vorzufertigende Decke korrekt hergestellt wird – sie wird ja im Normalfall nicht vor Ort aus Standard-Einzelteilen aus dem Baukasten zusammengebaut, sondern maßgenau mit Verbindungsteilen vorgefertigt. Die Frage, wo und wie die Abhängdecke abgehängt werden kann, darf und soll, kann sich je nach Projekt und bereits erfolgter Fertigstellung der technischen Anlagen beim Aufmaß des Deckenherstellers unterscheiden. Es jedoch Aufgabe der Ausführungsplanung des Gebäudeplaners, genau dies festzulegen. </p>
<p>Es kann sein, dass ein Deckenspiegel und eine Deckenquer- und -längsschnitt die Vorgaben des Anzeigens notwendiger Einbauten am einfachsten erfüllt. In diesem Fall wäre das eine Darstellung, die als Teil der Ausführungsplanung anzusehen ist. Nur wenn die sonstigen Ausführungspläne eine für alle ausführenden Unternehmen eindeutige Herstellung erlauben (worin die allerdings sonst bestehen sollten, wäre erst mal vorzuzeigen), kann ein separater Deckenspiegelplan als Besondere Leistung anzusehen sein.</p>
<p>Dabei gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber dem Unternehmer alle Vorgaben zu machen hat, die dieser für seine Ausführung benötigt. Diese Aufgabe wird idR an einen Ausführungsplaner delegiert, der insofern für die eindeutigen Vorgaben an die Unternehmer zuständig ist.</p>
<p>Eine Besonderheit ist allerdings zu beachten: Wird die Ausführungsplanung einer technischen Anlage nach Grundleistung 5e) der Technischen Ausrüstung anhand von Ausschreibungsergebnissen geändert und hat dies Auswirkungen auf die abgesägte Decke, ist eine Umplanung der Deckenplanung eine wiederholte Grundleistung und damit grundsätzlich vergütungspflichtig – vorausgesetzt, die Leistung wurde bereits einmal vollständig erbracht. Wird die Ausführungsplanung der abgehängten Decke erst dann erstmalig erstellt, wenn die Ausführungsplanungen aller technischen Anlagen mit den dortigen Unternehmern abgestimmt und angepasst sind, ist das eine erstmalige Grundleistung.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Zunächst einmal sind die Grundleistungen der HOAI – wenn sie beauftragt sind – wörtlich und ernst zu nehmen und die entsprechenden Planungsergebnisse vorzulegen. Der Zweck der Leistungphasen der HOAI (siehe Anlage) muss damit vollständig erfüllt sein. Nur wenn dies dem Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen nicht ausreicht und er separate Pläne der Deckenspiegel haben möchte, ist dies als zusätzliche Aufgabe zu sehen, die nicht mit dem Grundhonorar abgegolten ist.</p>
<div id="wpfa-105978" class="wpforo-attached-file"><a class="wpforo-default-attachment" href="//www.hoai.de/wp-content/uploads/wpforo/default_attachments/1780657949-Der-Zweck-der-Leistungsphasen-in-der-HOAI.pdf" target="_blank" title="Der-Zweck-der-Leistungsphasen-in-der-HOAI.pdf"><i class="fas fa-paperclip"></i>&nbsp;Der-Zweck-der-Leistungsphasen-in-der-HOAI.pdf</a></div>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>fdoell</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/anwendungsbereich-der-hoai/koordinierter-deckenspiegel-als-besondere-leistung/#post-7225</guid>
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				                    <item>
                        <title>Koordinierter Deckenspiegel als besondere Leistung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/anwendungsbereich-der-hoai/koordinierter-deckenspiegel-als-besondere-leistung/#post-7224</link>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 06:22:08 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Guten Morgen in die Runde,
meine Fragestellung bezieht sich auf die Planungsleistungen zum koordinierten Deckenspiegel mit technischen Ausstattungen (abgehängte Rasterdecke mit TGA), ob die...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen in die Runde,</p>
<p>meine Fragestellung bezieht sich auf die Planungsleistungen zum koordinierten Deckenspiegel mit technischen Ausstattungen (abgehängte Rasterdecke mit TGA), ob dies eine besondere Leistung in der LPH 3 und 5 darstellt und somit zusätzlich vergütet werden müsste. Die HOAI gibt zu diesem Thema nicht viel her. Wie kann man diese Leistung gegenüber dem AG stichhaltig kommunizieren und bestenfalls monetär durchsetzen. Hat da jemand entsprechende Ideen/Ansätze?</p>
<p>Vielen Dank schon mal!</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>katharina-rossow@plafond-group.de</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/anwendungsbereich-der-hoai/koordinierter-deckenspiegel-als-besondere-leistung/#post-7224</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7223</link>
                        <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 07:22:26 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[@fdoell 
Danke für Ihre Antworten und Hinweise, Herr Doell]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>@fdoell </p>
<p>Danke für Ihre Antworten und Hinweise, Herr Doell</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>HOAI-Fragen</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7223</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für reine Stahlkonstruktionen bei Tragwerksplanung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-reine-stahlkonstruktionen-bei-tragwerksplanung/#post-7222</link>
                        <pubDate>Sat, 11 Apr 2026 07:59:15 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Die erste Frage ist, ob es sich um Tragwerke von Gebäuden, Tragwerke von Ingenieurbauwerken oder keine Tragwerke im Sinne der Definition des $ 49 Abs. 2 handelt. Und ob die unteren Tabellenw...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die erste Frage ist, ob es sich um Tragwerke von Gebäuden, Tragwerke von Ingenieurbauwerken oder keine Tragwerke im Sinne der Definition des $ 49 Abs. 2 handelt. Und ob die unteren Tabellenwerte von 10.000 € anrechenbaren Kosten erreicht oder überschritten werden (in den letzten beiden Fällen fallen die Planungen aus den HOAI-Tabellengrenzen heraus und die Vergütung kann frei vereinbart werden).</p>
<p>Freistehende Landmark-Strukturen sind in der Objektplanung als Ingenieurbauwerke (sonstige Einzelbauwerke, wenn nicht in anderen Anlagengruppen der Anlage 12.2 enthalten) anzusehen, von daher gelten für die Tragwerksplanung die Regeln für die anrechenbaren Kosten bei Ingenieurbauwerken.</p>
<p>Für die genannten Stahlfassaden oder Balkone kann § 50 Abs. 2 HOAI zur Anwendung kommen, wonach bei Konstruktionen mit einem hohen Anteil an Kosten der Gründung und der Tragkonstruktion vereinbart werden kann, dass die Regeln der Ermittlung anrechenbarer Kosten von Ingenieurbauwerken angesetzt werden. Dies sollte argumentativ vorgetragen werden, falls beispielsweise bei Modernisierungen der Gebäude eine Diskussion entsteht, ob das eigenständige Ingenieurbauwerke oder Gebäude sind (z.B. bei vorgesetzten Balkonen mit eigenen Fundamenten).</p>
<p>Nicht zu vergessen ist,</p>
<p>– dass eine Objektplanung vorliegen muss – falls die der Tragwerksplaner machen soll, steht ihm auch ein Honorar für die Objektplanung zu</p>
<p>– dass bei Umbauten und Modernisierungen an bestehenden Bauwerken ein Zuschlag für die Tragwerksplanung in Höhe von bis zu 50 v.H. vereinbart werden kann (§ 52 Abs. 4 HOAI)</p>
<p>– dass die Nachrechnung bestehender Tragwerke mit neuen Lasten (Balkone als Tragarm o.ä.) vorab z.B. nach Aufwand vergütet werden sollte (siehe dazu am besten die vielen Ideen und Vergütungsvorschläge im <a href="https://www.aho.de/publication/heft-3/" target="_blank" rel="noopener">AHO -Heft 3, Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung</a>)</p>
<p>– dass bei einzelnen Bauaufgaben der Nachrüstung an einem Gebäude (nur) die Baukosten der neuen Konstruktionen und die Kosten der (meist konstruktiv) mitzuverarbeitenden Bausubstanz die Eingangswerte in die Honorartabellen definieren (wobei mehrfach zu bauende Balkone die Kosten entsprechend erhöhen, während ggf. nur einer durchzurechnen ist) - sollte ein Auftraggeber darauf bestehen, dass bei gleichen Konstruktionen nur die Kosten eines Balkons anzusetzen seien, so ist auf § 11 Abs. (1+) 3 zu verweisen. </p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>fdoell</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-reine-stahlkonstruktionen-bei-tragwerksplanung/#post-7222</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7221</link>
                        <pubDate>Sat, 11 Apr 2026 06:55:04 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Wenn der Technikplaner Lph. 1-8 in Auftrag hat, warum machen Sie dann dessen Arbeit? Vor allem, wenn Sie auch keine Vergütung dafür bekommen, aber voll haften? Lehnen Sie die Leistung ohne A...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Technikplaner Lph. 1-8 in Auftrag hat, warum machen Sie dann dessen Arbeit? Vor allem, wenn Sie auch keine Vergütung dafür bekommen, aber voll haften? Lehnen Sie die Leistung ohne Auftrag doch ab!</p>
<p><strong>Für alle Leser:</strong></p>
<p><strong>Sowas passiert, wenn Verträge nicht so gelebt werden, wie sie abgeschlossen wurden.</strong></p>
<p>Gibt es eine Vereinbarung mit dem AG dazu? Ist das eine Teilkündigung der TA-Leistung und Auftragserteilung an Sie ohne Honorarvereinbarung? Oder arbeiten Sie diesbezüglich als Nachunternehmer des TA-Planers (der kriegt ja schon das ganze Geld for die Leistung, da kann man zumindest verstehen, dass der AG das nicht doppelt vergüten möchte).</p>
<p>Es geht hier ja nicht nur um die Frage, ob die Kosten anrechenbar sind und dafür eine Koordination und Integration geschuldet ist, hier geht es um die originäre Leistung der Fachplanung in den Lph. 6-8 selbst.</p>
<p>Zu 2. Frage: Ja, der Umkehrschluss ist richtig. Die Kosten der Erdarbeiten sind dann bei der Gebäudeplanung voll mit anrechenbar.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>fdoell</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7221</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für reine Stahlkonstruktionen bei Tragwerksplanung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-reine-stahlkonstruktionen-bei-tragwerksplanung/#post-7220</link>
                        <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 13:23:34 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Bei Stahlkonstruktionen im Zusammenhang mit Gebäuden – wie z. B. Fassadenunterkonstruktionen, nachträglichen Balkonen oder freistehenden Tragstrukturen – stellt sich regelmäßig die Frage, ob...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p class="isSelectedEnd"><span>Bei Stahlkonstruktionen im Zusammenhang mit Gebäuden – wie z. B. Fassadenunterkonstruktionen, nachträglichen Balkonen oder freistehenden Tragstrukturen – stellt sich regelmäßig die Frage, ob die 55 %-Regel für Gebäude sachgerecht angewendet werden kann.</span></p>
<p><span>Ein Balkon ist zwar grundsätzlich dem Gebäude zuzuordnen und damit oft kein eigenständiges Ingenieurbauwerk. Bei konstruktiv eigenständigen Lösungen, insbesondere bei Stahl-Anbaubalkonen mit eigener Tragstruktur und Gründung, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob nicht vielmehr ein Ingenieurbauwerk nach § 52 in Verbindung mit Anlage 15 vorliegt. In solchen Fällen ist die pauschale Anwendung der 55 %-Regel kritisch zu hinterfragen und es könnten die realen Kosten der Tragstruktur angerechnet werden. </span></p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>kristin.kurczinski@gmail.com</dc:creator>
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                    </item>
				                    <item>
                        <title>Anrechenbare Kosten für reine Stahlkonstruktionen bei Tragwerksplanung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-reine-stahlkonstruktionen-bei-tragwerksplanung/#post-7219</link>
                        <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 22:25:29 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,
bei den anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung bei Tragwerksplanung besteht Unklarheit wie folgend:
Wie sind reine Stahlkonstruktionen, die an oder bei Gebäuden rea...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<div class="Y3BBE" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBBAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">Hallo zusammen,<span></span><!--TgQPHd|[]--></div>
<div class="Y3BBE" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBRAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">bei den anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung bei Tragwerksplanung besteht Unklarheit wie folgend:<span></span><!--TgQPHd|[]--></div>
<div class="Y3BBE" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">Wie sind reine Stahlkonstruktionen, die an oder bei Gebäuden realisiert werden, statisch abzurechnen? Konkrete Beispiele:<span></span></div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">- Berechnung nur Stahlfassade:<!--TgQPHd|[]--> Wellblech inkl. Unterkonstruktion an Betonbau.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">- Nachrüstung an Bestandbetontreppen bzw. Balkonen<!--TgQPHd|[]--><br />- Anbaubalkone:<!--TgQPHd|[]--> Stahlkonstruktion mit eigenen Fundamenten am Bestand, freistehend oder an Gebäude befestigt.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">- Landmark-Strukturen, freistehend.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEICBAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);"> </div>
<div class="Y3BBE" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEICBAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">Meine Frage:<span></span><!--TgQPHd|[]--></div>
<span class="T286Pc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 0px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">Gilt hier zwingend die <strong class="Yjhzub" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 700; margin: 0px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">55 %-Regel<!--TgQPHd|[]--></strong> für Gebäude, obwohl das Objekt fast nur aus statisch relevanter Konstruktion ohne Ausbauanteil besteht?<!--TgQPHd|[]--></span><!--TgQPHd|[]--><!--TgQPHd|[]-->Ich hier sind die Objekte kein Gesamtgebäude, bei dem viele Teile (Ausbau etc.) keine tragende Funktion haben und die 55 %-Pauschale als Mischsatz gerechtfertigt wäre. Die Objekte sind bereits in ihrer Gesamtheit das Tragwerk.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);"> </div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);"> </div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);">Danke im Voraus</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAEIBhAA" data-complete="true" data-processed="true" data-copy-service-computed-style="font-family: Google Sans, Arial, sans-serif; font-size: 16px; font-weight: 400; margin: 12px 0px 16px; text-decoration: none; border-bottom: 0px rgb(10, 10, 10);"> </div>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>BI</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-reine-stahlkonstruktionen-bei-tragwerksplanung/#post-7219</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7218</link>
                        <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 14:27:59 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Es geht um KG 551 aus DIN 276:2018, genauer um z.B. Schmutz- und Regenwasserleitungen aus Steinzeugrohren, Fertigteilschächte, Rigolenfüllkörper, jeweils inkl. Erdaushub, Leitungsgräben, Tra...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Es geht um KG 551 aus DIN 276:2018, genauer um z.B. Schmutz- und Regenwasserleitungen aus Steinzeugrohren, Fertigteilschächte, Rigolenfüllkörper, jeweils inkl. Erdaushub, Leitungsgräben, Tragschichten, Schotter, Wiederverfüllung etc.</p>
<p>Der Fachplaner HLS (beauftragt mit Lph. 1-8) hat diese geplant, wir haben seine Planung in unsere Pläne übernommen. Er liefert die entsprechenden Positionen und Massen für das LV zu, wir schreiben die Leistung im LV "Erdarbeiten, Tiefbau, Gründung, Rohbau" etc. aus, die Lph. 7 wird für diesen Teil ausschließlich von uns erbracht, in der Lph. 8 ist der Fachplaner eingebunden, die Objektüberwachung erfolgt für diese Gewerke jedoch gesamtheitlich durch uns, ebenso die Rechnungsprüfung, wo der Fachplaner allerdings bei technischen Fragen zuarbeitet.</p>
<p>Es gibt auch einen Landschaftsarchitekten, allerdings erfolgt die Ausführung der Freianlage erst nach Fertigstellung des Gebäudes und der o.g. Erd-/Tiefbauarbeiten, von der Objektplanung Freianlage kommen hier nur die obersten Schichten (d.h. Beläge und Pflanzflächen oberhalb verfülltem Boden bzw. Schottertragschichten)</p>
<p>Der Bauherr vertritt die Auffassung, dass der Architekt das im Rahmen seiner Koordinierungspflicht schuldet und die Kosten der KG 551 nicht in die anrechenbaren Kosten eingehen, man könnte hingegen auch eine gewisse Analogie zur KG 400 sehen, auch wenn dies in der HOAI nicht so dargestellt ist. In HOAI § 33 (2) ist ja nur von "Kosten für Technische Anlagen" die Rede, nicht von KG 400 oder KG 550.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine zweite strittige Abgrenzung betrifft die KG 200, da auf dem Grundstück maßnahmen der Bodendenkmalpflege erforderlich sind (Archäologische Grabungen). Diese erfolgen dergestalt, dass die Bodendenkmalpflege diese Arbeiten überwacht und anleitet (durch Archäölogen), die eigentlichen Arbeiten im Sinne von Buddeln, Graben etc. im Zuge der Erdarbeiten als Teil des Rohbauauftrages von dessen ausführendem Unternehmen erbracht werden. D.h. für diesen Part sind die Erdarbeiten durch die Lph 1 bis 8 ausschließlich durch den Objektplaner Gebäude begleitet (natürlich nicht hinsichtlich der Archäologie) und Teil der Planung, Ausschreibung und Ausführung der Erdarbeiten. Daher sehe ich die Kosten der KG 216 (Maßnahmen der Bodendenkmalpflege) als anrechenbar an. Der Bauherr teilt diese Auffassung nicht, wäre aber bereit, ggf. eine Regelung nach tatsächlichem Aufwand zu treffen. Da die Leistungsabgrenzung an vielen Stellen etwas unscharf ist und sich Leistungen teilweise überschneiden, halte ich die zweifelsfreie Zeiterfassung und -abgrenzung hier für relativ aufwändig und würde daher eine Abrechnung auf Grundlage anrechenbarer Kosten präferieren.</p>
<p>Gem. HOAI § 33 (3) sind Kosten für das Herrichten (worunter KG 216 meines Erachtens fällt) "NICHT anrechenbar ... <span>soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht."</span></p>
<p>Im Umkehrschluss wären sie im vorliegenden Fall somit anrechenbar?</p>
<div class="page" title="Page 22">
<div class="layoutArea">
<div class="column"> </div>
</div>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine vertragliche Regelung zu diesen beiden Themen gibt es nicht, es sind bei der Objektplanung Gebäude die Grundleistungen nach HOAI für die Lph. 1-8 beauftragt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie bewerten Sie das?</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>HOAI-Fragen</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7218</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Neuberechnung Bestandstragwerk</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/neuberechnung-bestandstragwerk/#post-7217</link>
                        <pubDate>Mon, 06 Apr 2026 20:16:54 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[1) Ist das angemessen?Eher nur eingeschränkt. Angemessener ist meist:a) die anrechenbaren Kosten der geplanten Maßnahme zu ermitteln,b) die mitzuverarbeitende Bausubstanz angemessen einzubez...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>1) Ist das angemessen?<br />Eher nur eingeschränkt. Angemessener ist meist:<br />a) die anrechenbaren Kosten der geplanten Maßnahme zu ermitteln,<br />b) die mitzuverarbeitende Bausubstanz angemessen einzubeziehen, und<br />c) nur die tatsächlich beauftragten LP bzw. Teilleistungen anzusetzen.<br />Gerade beim Bestand besteht der Aufwand oft nicht nur aus „LP 4 rechnen“, sondern zusätzlich aus Sichtung/Auswertung der Bestandsunterlagen, Plausibilisierung des Tragverhaltens, Ortsbesichtigungen, Bauteilöffnungen/Erkundung, Materialannahmen bzw. -untersuchungen, Modellbildung des Ist-Zustands und Varianten für Ertüchtigungen etc. Siehe Liste AHO die Herr Döll erwähnte. <br />Das ist häufig nicht sauber allein mit LP 4 abgebildet. Praktisch ist daher eine Kombination aus HOAI-orientiertem Grundhonorar plus gesondert vereinbarten Besonderen Leistungen deutlich besser als ein pauschales „Neubau-1/1, dann nur LP 4“.<br /><br /></p>
<p>2) Wie wird ein Minderaufwand beziffert?<br />Die HOAI gibt dafür keinen pauschalen Minderaufwandsfaktor vor. Maßgeblich ist § 9 HOAI: Wenn nicht alle Leistungsphasen beauftragt werden, dürfen nur deren Prozentsätze berechnet werden; wenn innerhalb einer Leistungsphase nicht alle Grundleistungen oder wesentliche Teile davon übertragen werden, ist nur der anteilige Honorarwert dieser übertragenen Leistungen zu vereinbaren. Der Minderaufwand wird also saubererweise über den konkreten Wegfall von Grundleistungen/Teilleistungen abgebildet, nicht über einen frei geschätzten globalen Abschlag. In Ihrem Fall hieße das: Nicht „wie viel weniger als Neubau?“, sondern „welche Grundleistungen der LP 1–6 und welche Teile der LP 4 werden tatsächlich geschuldet?“</p>
<p>Faustregel für die Praxis:<br />Wenn Sie tatsächlich nur die prüffähige statische Berechnung/Positionsangaben für eine genehmigungsrelevante Laständerung schulden, kann LP 4 als Ausgangspunkt passen. Sobald Sie aber zusätzlich Bestandsaufnahme, Nachmodellierung, Aufmaßabgleich, Materialermittlung, Schadensbewertung, Bauteilöffnungen, Variantenvergleich oder Ertüchtigungskonzepte leisten, verlassen Sie die reine „LP-4-Logik“ und sollten diese Leistungen gesondert beschreiben und vergüten.</p>
<p>3) Welcher Mehraufwand für die Ertüchtigung überlasteter Bauteile ist gerechtfertigt?<br />Hier gibt es zwei Hebel:<br />erstens die mitzuverarbeitende Bausubstanz, die bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen ist,<br />zweitens bei Umbauten/Modernisierungen in der Tragwerksplanung ein Umbauzuschlag, der bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad bis 50 % in Textform vereinbart werden kann; wenn keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt nach § 6 Abs. 2 HOAI ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad grundsätzlich 20 % als vereinbart.<br /><br /></p>
<p>Mein praktischer Vorschlag für Ihr Angebot:<br /><br />Nicht mit „fiktivem Neubau 1/1“ starten, sondern so aufbauen:<br />1. Grundhonorar Tragwerksplanung HOAI-orientiert aus anrechenbaren Kosten der Maßnahme, Honorarzone, beauftragten LP/Teilleistungen.<br />2. Mitzuverarbeitende Bausubstanz ausdrücklich ansetzen (Achtung, eigener Re henansatz!)<br />3. Umbauzuschlag für Bestand/Ertüchtigung (ausdrücklich in Textform vereinbaren.)<br />4. Besondere Leistungen im Bestand separat benennen und entweder pauschal oder nach Zeitaufwand vergüten.<br /><br />Das ist gegenüber dem Auftraggeber meist besser vermittelbar und später auch abrechnungssicherer.<br /><br />Eine gut vertretbare Startposition wäre oft:<br />• LP 4 nur dann allein, wenn wirklich nur der Genehmigungs-/Nachweisstand geschuldet ist,<br />• ansonsten LP 2–4 oder Teilleistungen daraus,<br />• plus Besondere Leistungen Bestand,<br />• plus Umbauzuschlag im Bereich von etwa 20–35 %, bei sehr schwierigen Bestands- und Ertüchtigungssituationen auch darüber, soweit Sie das im Vertrag konkret begründen. Das ist keine starre Rechtsregel, sondern eine praxisnahe Honorarstruktur im Rahmen der HOAI-Systematik. </p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>kristin.kurczinski@gmail.com</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/neuberechnung-bestandstragwerk/#post-7217</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>RE: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/#post-7216</link>
                        <pubDate>Sun, 05 Apr 2026 22:18:00 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Da wäre zunächst einmal zu fragen, von was für Planungsgegenständen die Rede ist. In der DIN 276-1:2008 sind das: KG 551 Allgemeine Einbauten (Wirtschaftsgegenstände) und KG 552 Besondere Ei...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Da wäre zunächst einmal zu fragen, von was für Planungsgegenständen die Rede ist. In der DIN 276-1:2008 sind das: KG 551 Allgemeine Einbauten (Wirtschaftsgegenstände) und KG 552 Besondere Einbauten (für Sport- und Spielanlagen oder Tiergehege), in der möglicherweise verwendeten DIN 276:2018 wären das: KG 551 Abwasseranlagen in Außenanlagen und KG 552 Wasseranlagen in Außenanlagen.</p>
<p>Da Sie schreiben, dass die von einem Fachplaner HLS geplant wurden, gehe ich mal von letzteren aus. Die sind dann in den Leistungsphasen, die der Fachplaner bearbeitet hat, meist einschließlich der bauwerksumhüllenden Erdarbeiten (die genaue Abgrenzung zu anderen Planungen ist leistungs- und kostenmäßig gemeinsam festzulegen, ggf. durch den AG), beim HLS-Planer in der Anlagengruppe 1 Wasser-, Abwasser- und Gasanlagen anrechenbar. Das ergibt isch aus den Regeln zur Anrechenbarkeit nach § 54 Abs. 4 HOAI (Technische Anlagen in Außenanlagen) für die technische Ausrüstung. Wenn der HLS-Planer die beaufsichtigt, also die Lph. 8 erbringt, gilt das für diese Leistungsphase ebenso.</p>
<p>Bei der Gebäudeplanung sind nach § 33 Abs. 2 immer nur die Technischen Anlagen in Gebäuden anrechenbar (weil die dort integriert und koordiniert werden müssen), nicht aber die Technische Ausstattung (loses technisches Gerät) oder die sonstigen bedingt anrechenbaren Anlagen nach $ 54 Abs. 4 wie die Technischen Anlagen in Außenanlagen, die sind nur beim Planer der Technischen Ausrüstung anrechenbar.  </p>
<p>Der Satz, dass diese technischen Anlagen in Außenanlagen durch den Objektplaner Gebäude im Rahmen des Gewerks Erdbau ausgeschrieben und erstellt werden, ist zu hinterfragen. Erstellen tut die Anlagen idR ein Unternehmer, eine Objektüberwacher überwacht nur die Herstellung. Ist das gemeint? Wenn ja, wie passt das mit den Aussage zusammen, dass der HLS-Planer die Herstellung beaufsichtigte?</p>
<p>Und was darf man sich bei der Ausschreibung durch den Hochbauarchitekten vorstellen? Wurden da nur Leistungspositionen des HLS-Planers in das LV integriert, damit sie von einem Bieter angeboten werden? Das wäre ggf. eine Serviceleistung, die nach Stunden zu vergüten wäre. Oder hat der Architekt hier tatsächlich die vollständige Fachplanung in Lph. 6 durchgeführt (kann der das?)? War das auch so beauftragt? Bitte erläutern. Ebenso die Leistungen des Architekten in Lph. 7 und ggf. Lph. 8.</p>
<p>Sie müssten erst genau beschreiben, wer hier welche fachliche Verantwortung und Planungsleistung (einschl. Haftung) für was übernommen hat, ob das so im Vertrag vorgesehen war und wie die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Planern gedacht war. Erst dann kann man man Näheres dazu ausführen. </p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>fdoell</dc:creator>
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