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            <title>
									Haftung im Kostenbereich - HOAI.de Forum				            </title>
            <link>https://www.hoai.de/forum/haftung-im-kostenbereich/</link>
            <description>Diskussions-Forum zur HOAI und zum Bau- und Architektenrecht</description>
            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Tue, 17 Mar 2026 11:52:12 +0000</lastBuildDate>
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                        <title>Architekt Pflichtverletztung in Lph 1...was tun?</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/haftung-im-kostenbereich/architekt-pflichtverletztung-in-lph-1-was-tun/</link>
                        <pubDate>Mon, 11 Jul 2022 17:58:58 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,
durch Recherche bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden, da hier bereits ein ähnliches Problem offenbar behandelt wurde (nur zur Info):
 
Also auch wir wollten unser D...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>durch Recherche bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden, da hier bereits ein ähnliches Problem offenbar behandelt wurde (nur zur Info): <a href="https://www.hoai.de/hoai/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-200-hoeher-nach-erstellung-der-planung/" target="_blank" rel="noopener">https://www.hoai.de/hoai/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-200-hoeher-nach-erstellung-der-planung/</a></p>
<p> </p>
<p>Also auch wir wollten unser Dachgeschoss ausbauen. Da wir Laien sind, wollten wir uns entsprechende professionelle Hilfe holen, so zumindest der Plan. Also haben wir einen Architekten kommen lassen, ihm erläutert was so unser Ziel ist und gefragt, wo wir ungefähr preislich liegen würden (was den Umbau betrifft). Er meinte, dass er sich Gedanken macht, ihm ist ja jetzt die Anfrage bekannt und er meldet sich dann bzw. schickt ein Angebot.</p>
<p>Das Angebot bezog sich nach HOAI 2021 auf die Lph 1-3, als anrechenbare Kosten wurden 40.000€ genannt, nach HOAI (Basishonorarsatz, Honorarzone 3, 20% Nebenkosten und 5% Verwaltungskosten, etc.) dann ca. 2.375€ brutto. Die anrechenbaren Kosten (wir gingen davon aus, dass das etwa der Umbau kostet...also 1 Gaube, ein neuer Boden, bisschen Trockenbau, usw.) hätten auch bei 50.000€ liegen können, das wäre uns auch noch recht gewesen, je nachdem auch noch 60.000€. Mehr wollten wir aber keinesfalls investieren. Da sich das Angebot auf diese Kosten bezog, haben wir das beauftragt.</p>
<p>Wir haben auch 2 Varianten erhalten, aber keine Kostenschätzung. Wir haben uns für eine Variante für die Entwurfsplanung entschieden und man wollte uns noch eine Kostenschätzung zusenden. Das hat man aber auch hier erst (wie in dem verlinkten Fall) mit Abgabe der Lph3 entschieden, vorher kein Wort dazu, dass die Kosten dadurch deutlich höher würden. Die Kostenkalkulation belief sich dann auf 110.000€, was deutlich über dem liegt, was wir bereit wären zu investieren. Der Architekt bezog sich darauf, dass das eben die Kosten für diese Planung wären, das hätte alles seine Richtigkeit. Darunter geht kaum etwas bzgl. Umbau (ich hätte mir diese Aussage gerne früher gewünscht...wozu bestell ich mir denn einen Fachmann?). Er bezog sich auch darauf, dass wir ja per eMail geschrieben hätten, dass wir Variante 2 möchten. Das Honorar bezog sich dann auch auf die 110T€.</p>
<p>Nun gut, wir sind jetzt keine Leute die irgendwie Streit suchen. Also haben wir die Aussage, dass wir uns ja per Mail entschieden hätten "gefressen" und zähneknirschend bezahlt, auch wenn wir uns geärgert haben. Das ist jetzt ca. 9 Monate her.</p>
<p>Nun bin ich jedoch zufällig auf dieses BGH-Urteil gestoßen: <a href="https://openjur.de/u/620197.html" target="_blank" rel="noopener">https://openjur.de/u/620197.html</a></p>
<p>Darin wird erläutert, dass der Architekt in Lph1 gegenüber Privatpersonen eine Pflicht hat, einen Kostenrahmen abzustecken und auch eine Aufklärungspflicht, sollten die Kosten durch etwaige Planungswünschen deutlich steigen. Ein Anstieg um 175% finde ich schon erheblich. Nun, wir haben uns ob dieser hohen Kostenkalkulation entschieden, das Dach zu dämmen und entsprechend als Abstellfläche, etc. zu nutzen. Das ging ohne Baugenehmigung.</p>
<p>Nun stellt sich mir die Frage: Habe ich gegenüber des Architekten irgendeinen Anspruch? Grundsätzlich ja schon (so wird es in verlinktem Fall ja auch geschrieben). Nur trifft das auch zu, wenn ich bereits bezahlt habe und das auch schon fast 1 Jahr her ist? Hätte der Architekt seine Verpflichtung eingehalten (zum Abstecken eines Kostenrahmens, Abgabe einer Kostenschätzung für die beiden Varianten), wären mir einige Kosten erspart geblieben, etwa durch die deutlich gestiegenen Honorarkosten (die ja nun fast 3.000€ höher lagen). Auch wäre ggf. durch eine fachgerechte Beratung, was mit den 40.000€ (oder eben meinetwegen auch 60.000€, die wir als Schmerzgrenze genannt hätten) vielleicht ein anderer Entwurf rausgekommen, den wir dann umgesetzt hätten?</p>
<p>Ich habe gelesen, dass die Verjährungsfrist je nachdem 2-5 Jahre läuft, was ja noch Zeit wäre. Nur was könnte ich jetzt konkret tun?</p>
<p> </p>
<p>Vielen lieben Dank!</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/haftung-im-kostenbereich/">Haftung im Kostenbereich</category>                        <dc:creator>dmueller</dc:creator>
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