<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>        <rss version="2.0"
             xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
             xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
             xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
             xmlns:admin="http://webns.net/mvcb/"
             xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
             xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
        <channel>
            <title>
									HOAI.de Forum - Aktuelle Themen				            </title>
            <link>https://www.hoai.de/forum/</link>
            <description>Diskussions-Forum zur HOAI und zum Bau- und Architektenrecht</description>
            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Fri, 03 Apr 2026 21:42:32 +0000</lastBuildDate>
            <generator>wpForo</generator>
            <ttl>60</ttl>
							                    <item>
                        <title>Anrechenbare Kosten für Objektplanung Gebäude aus KG 551</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/</link>
                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 12:53:47 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[In einem aktuellen Projekt (beauftragt LPH 1-8 nach HOAI 2013) ist bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten folgende Frage aufgetaucht:
Sind Kosten der KG 551/552 für die Objektplanung G...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In einem aktuellen Projekt (beauftragt LPH 1-8 nach HOAI 2013) ist bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten folgende Frage aufgetaucht:</p>
<p>Sind Kosten der KG 551/552 für die Objektplanung Gebäude anrechenbar, wenn diese Leistung von einem Fachplaner HLS geplant und beaufsichtigt werden, durch den Objektplaner Gebäude aber im Rahmen des Gewerkes Erdbau/Tiefbau/Rohbau ausgeschrieben und erstellt werden. Es gibt auch einen Fachplaner für die Freianlage, dessen Gewerke setzen aber erst später (d.h. nach Fertigstellung des Gebäudes) ein.</p>
<p>Sind die Kosten der KG 551/552 somit für den Objektplaner Gebäude anrechenbar und falls ja, in welchem Umfang (100%/50% analog KG 400).</p>
<p>Ich freue mich über entsprechende Hinweise zu einer aktuell mehrfach aufgetretenen Fragestellung.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>u.kuehn@opus-architekten.de</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/anrechenbare-kosten-fuer-objektplanung-gebaeude-aus-kg-551/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Neuberechnung Bestandstragwerk</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/neuberechnung-bestandstragwerk/</link>
                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 08:02:47 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Geschätztes Forum,
ich bin gebeten worden, ein bestehendes Bauwerk für neue Lasten zu bemessen und ggfs. zu ertüchtigen. Angemessen erscheint mir zunächst, Neubaukosten (zB mit BKI) zu ermi...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Geschätztes Forum,</p>
<p>ich bin gebeten worden, ein bestehendes Bauwerk für neue Lasten zu bemessen und ggfs. zu ertüchtigen. Angemessen erscheint mir zunächst, Neubaukosten (zB mit BKI) zu ermitteln und so zu einem 1/1-Honorar zu kommen; für die Bemessung des Bestands setze ich dann nur die LP4 an. Fragen dazu:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. ist das angemessen? <br />2. wie wird ein Minderaufwand evt. beziffert?<br />3. welcher Mehraufwand für die Ertüchtigung überlasteter Bauteile ist gerchtfertigt?</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Hinweise!</p>
<p>Dipl.-Ing. P. Köper</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>Dipl.-Ing. Philipp Köper</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/neuberechnung-bestandstragwerk/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Honorar bei Bauabschnitten</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorar-bei-bauabschnitten/</link>
                        <pubDate>Fri, 27 Feb 2026 12:55:13 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Wir haben einen Vertrag mit einem öffentlichen AG über die Sanierung einer Schule. Die Sanierungsarbeiten sollen über zwei Bauabschnitte gehen. Wir haben die LPH 1-5 in einem Zuge abgerechne...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben einen Vertrag mit einem öffentlichen AG über die Sanierung einer Schule. Die Sanierungsarbeiten sollen über zwei Bauabschnitte gehen. Wir haben die LPH 1-5 in einem Zuge abgerechnet. Die LPH 5-9 würden wir getrennt nach Bauabschnitten abrechnen. Nun wendet unser AG ein, dass im (Certiform-Muster)Vertrag in Punkt 3.2.2.6 und 3.2.2.7 steht, dass der Architekt weder bei stufenweiser Beauftragung noch bei abschnittsweiser Ausführung eine Erhöhung seines Honorars ableiten darf. Ist dies rechtens? Danke für Ihre Einschätzungen. </p>
<p>Laut Vertrag ist die Baumaßnahme in einem Zuge durchzuführen. Die Bauabschnitte sind auch unmittelbar aneinander gereiht. In der Vertragsverhandlung wurde jedoch nie von 2 Bauabschnitten gesprochen, so dass dies nicht ersichtlich war im Zuge der Honorarverhandlung. Die 2 Bauabschnitte wurden erst später thematisiert.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>kristinchenprivat@gmail.com</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorar-bei-bauabschnitten/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Bauzeitverlängerung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/bauzeitverlaengerung/</link>
                        <pubDate>Sun, 15 Feb 2026 03:11:17 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, 
&nbsp;
in der Hoffnung, dass dieses Thema noch nicht dran war und mir ggf. Jemand weiter helfen kann. 
wir haben einen Vertrag mit einem öffentlichen AG ab...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>in der Hoffnung, dass dieses Thema noch nicht dran war und mir ggf. Jemand weiter helfen kann. <br /><br /></p>
<p>wir haben einen Vertrag mit einem öffentlichen AG abgeschlossen in dem auf Grund von Förderbedingungen die Bauzeit explizite auf Fertigstellung 2021 bezeichnet wurde. <br /><br /></p>
<p>der Auftraggeber hat nach Vertragsschluss mit dem Ingenieur eine ‚Weiterförderung‘ beantragt. Die Baumaßnahme war zu dem Zeitpunkt noch nicht ausgeschrieben. Auf Grund der gewährten Verlängerung ließ der AG von Mitte 2021-2025 Bauen. Zeitgleich wurde die Baufirma ab 2022 mit weiteren Aufträgen betraut - Mitverlegung von Kabeln- , jedoch ohne Beauftragung des Ingenieurs. Trotzdem hat diese Zusatzbesuftragung dazu geführt, dass die Bauzeit länger dauerte. <br /><br /></p>
<p>Eine Gegenüberstellung der Kosten für 1 Jahr Überwachung zu 4 Jahren Überwachung wurde durch fahrtenbücher nachgewiesen. <br /><br /></p>
<p>der AG weigert sich dies überhaupt anzuerkennen - läuft dies nur über Klage nach 313 BGB? <br /><br /></p>
<p>vielen Dank für die Hilfe </p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anjela Graf </p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>Anjela</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/bauzeitverlaengerung/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>veränderliche anrechenbare Kosten</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/veraenderliche-anrechenbare-kosten-2/</link>
                        <pubDate>Fri, 16 Jan 2026 08:28:00 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Sehr geehrte HOAI-Experten,
ich benötige Ihren Rat bei folgendem Fall.
Im Zuge der Bearbeitungen eines Projektes im Strandbereich haben sich auf Grund natürlicher Gegebenheiten (Sturmflut,...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte HOAI-Experten,</p>
<p>ich benötige Ihren Rat bei folgendem Fall.</p>
<p>Im Zuge der Bearbeitungen eines Projektes im Strandbereich haben sich auf Grund natürlicher Gegebenheiten (Sturmflut, Erosion, Sandauf- und abtrag, zwischenzeitlich durch den AG durchgeführte Profilierungsarbeiten etc.), die Grundlagen für die anrechenbaren Kosten nach Durchführung der LP 4 (Genehmigungsplanung) erheblich verändert. Zur Erklärung, die Bearbeitung LP1 – LP4 hat sich wegen der sehr aufwendiger Planung sowie den Genehmigungsverfahren und der Förderanträge über mehrere Jahre gezogen.  Vor der Ausschreibung wurden dann aktuelle Vermessungen durchgeführt, welche eine erhebliche Reduzierung des Bauvolumen und somit eine Reduzierung der anrechenbaren Kosten <u>nach</u> der Leistungsphase 4 ergeben haben.</p>
<p>Der Vertrag sieht folgendes vor: Eine Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung (anrechenbare Kosten) des Entwurfes (LP 3).</p>
<p>Wie ist jetzt mit den nachfolgenden Leistungsphasen abrechnungstechnisch zu verfahren? Müssen dann hier die aktualisierten Kosten (nach der LP4 ) für LP 5 - 8 für die weitere Abrechnung angesetzt werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Einschätzung</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>H.Dampf</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>dirlewangerhh@hotmail.com</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/veraenderliche-anrechenbare-kosten-2/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Honorarberechnung bei Kostenobegrenze</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorarberechnung-bei-kostenobegrenze/</link>
                        <pubDate>Wed, 07 Jan 2026 18:28:53 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Sehr geehrte Experten und Expertinnen,
Mich interessiert, wie die Kostenermittlung nach DIN 276 und darauf aufbauend die Honorarermittlung nach HOAI für einen Objektplaner erfolgt, wenn zu ...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Experten und Expertinnen,</p>
<p>Mich interessiert, wie die Kostenermittlung nach DIN 276 und darauf aufbauend die Honorarermittlung nach HOAI für einen Objektplaner erfolgt, wenn zu Projektbeginn keine Kostenermittlung nach DIN 276 vorliegt, sondern lediglich eine vom Bauherrn vorgegebene Kostenobergrenze für das Gesamtbauprojekt.<br /><br />Angenommen, der Bauherr definiert eine Kostenobergrenze von 20 Mio. Euro für Planung und Ausführung des Bauvorhabens (also KG 200-700) und beauftragt einen Architekten bzw. Objektplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 9.<br />Wie ermittelt der Objektplaner in diesem Fall sein Honorar nach HOAI?<br />Werden die 20 Mio. Euro unmittelbar als anrechenbare Kosten angesetzt oder erfolgt zunächst eine Ableitung der anrechenbaren Kosten, beispielsweise durch eine überschlägige Aufteilung der Kostenobergrenze auf die Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 anhand üblicher prozentualer Erfahrungswerte?  )Wie zum Beispiel 60% KG 300 und 40% KG 400)</p>
<p>Eine weitere frage die sich mir ergibt ist, wie man den Begriff Honorarsatz korrekt definiert, da dieser weder in der HOAI wörtlich erklärt noch im Internet so zu finden ist. Denn schließlich übt dieser jahr ein maßgebend Anteil bei der finalen Ermittlung des Honorars. </p>
<p>Vielen Dank im Voraus </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p> </p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>sencer.k.demir@campus.tu-berlin.de</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorarberechnung-bei-kostenobegrenze/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Technische Ausrüstung für Gebäude (auch im Außenbereich) - hier Fernwärme</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/technische-ausruestung-fuer-gebaeude-auch-im-aussenbereich-hier-fernwaerme/</link>
                        <pubDate>Tue, 06 Jan 2026 10:37:56 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Guten Tag,
 
zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes neues Jahr mit besten Wünschen für sich selbst und Ihren Familien.
 
nun zu meiner Frage:
Wenn wir eine Instandhaltung bzw. -s...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p> </p>
<p>zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes neues Jahr mit besten Wünschen für sich selbst und Ihren Familien.</p>
<p> </p>
<p>nun zu meiner Frage:</p>
<p>Wenn wir eine Instandhaltung bzw. -setzung von Knotenpunkten der Fernwärme im Gebäude sowie im Außenbereich der Leitungen vornehmen und hierbei die Honorarregelungen der HOAI anwenden wollten, wie müsste dann die Honorarvereinbarung aussehen?</p>
<p>Da das Planungsbüro sowohl die Knotenpunkte im Gebäude (ca. 10%) als auch im Außenbereich (ca. 90%) plant und überwacht, bestehen Unsicherheiten bei der ggf. erforderlichen Objektbildung nach HOAI.</p>
<p>Ursprünglich wollte der bearbeitende Kollege die Objekte nach "Gebäude" und "Freianlage" trennen. Allerdings sehe ich hier unter Anwendung von § 54 Abs. 4 die Möglichkeit, ggf. die anrechenbaren Kosten im Außenbereich dem "Gebäude" zuzuschlagen, da das Planungsbüro diese plant und überwacht. Oder ist der "Außenbereich" hier anders zu verstehen?</p>
<p>Oder wären gem. HOAI die aK tatsächlich auch nach "Gebäude" und "Freianlagen" zu trennen, wobei es sich bei der Fernwärme ja um keine technische Ausrüstung für die Freianlage handelt, auch wenn sie sich dort befindet. Dann würde vielmehr doch § 54 Abs. 2 HOAI einschlägig sein, weil es sich um eine funktionale und technische Einheit verschiedener Objekte handeln würde, richtig?</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Hilfe!</p>
<p> </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p> </p>
<p>A. Patzer</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>Alexander Patzer</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/technische-ausruestung-fuer-gebaeude-auch-im-aussenbereich-hier-fernwaerme/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Bedarfsplanung eigeninitiatives Nutzungskonzept Kulturzentrum</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/leistungsbilder-ausserhalb-der-hoai/bedarfsplanung-eigeninitiatives-nutzungskonzept-kulturzentrum/</link>
                        <pubDate>Mon, 05 Jan 2026 10:23:35 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Wir bitten um Beratung bei folgendem Szenario:
Ein Planer (Architekturbüro) hat für die Umnutzung eines bestehenden Industriegebäudes eigeninitiativ ein Nutzungskonzept entwickelt: Ein Nutz...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p data-start="46" data-end="362">Wir bitten um Beratung bei folgendem Szenario:</p>
<p data-start="46" data-end="362">Ein Planer (Architekturbüro) hat für die Umnutzung eines bestehenden Industriegebäudes eigeninitiativ ein Nutzungskonzept entwickelt: Ein Nutzungsmix aus Kultur-, sozialen, Bildungs-, Arbeits- und Gastronomienutzungen.</p>
<p data-start="364" data-end="749">Gegenstand der erbrachten Leistung ist ausschließlich die Bedarfsplanung im Sinne einer vorgelagerten Projektstufe ("Projektstufe 0"). Die Leistung umfasste die Definition und Strukturierung des Nutzungsmixes, die Ableitung der funktionalen und quantitativen Flächenbedarfe sowie die Aufbereitung der Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Hand. Nun soll das Projekt, wie vorgeschlagen, in die Ausführung kommen.</p>
<p data-start="751" data-end="894">Teile der Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 wurden ebenfalls erbracht, sollen aber kein Bestandteil dieser Betrachtung sein.</p>
<p data-start="896" data-end="1129" data-is-last-node="" data-is-only-node="">Zur Diskussion steht die honorarrechtliche Einordnung der Bedarfsplanung als besondere Leistung außerhalb der HOAI-Grundleistungen sowie die Frage, in welcher Form und in welchem Umfang diese Leistung sachgerecht zu vergüten ist.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>Anne-Christine Otto</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/leistungsbilder-ausserhalb-der-hoai/bedarfsplanung-eigeninitiatives-nutzungskonzept-kulturzentrum/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Honorarberechnung LPH 3 bei reiner Sanierung</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorarberechnung-lph-3-bei-reiner-sanierung/</link>
                        <pubDate>Tue, 16 Dec 2025 11:19:32 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Guten Tag,
ich würde gerne wissen, wie sich das Honorar für den Architekten berechnet bei einer energetischen Sanierung eines Gebäudes (Sporthalle) ohne Umbau oder Grundrissänderungen. Es s...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich würde gerne wissen, wie sich das Honorar für den Architekten berechnet bei einer energetischen Sanierung eines Gebäudes (Sporthalle) ohne Umbau oder Grundrissänderungen. Es soll eine neue Heizungsanlage eingebaut werden und eine Sanierung der Umkleiden/ Nassbereiche (neue Fliesen, Sanitärgegenstande, Beleuchtung) durchgeführt werden. Beabsichtigt ist, die LPH 1-9 zu beauftragen. Eine Genehmigungsplanung wäre m.E. erfolderich, da sich die Zufahrt zum Grundstück, und damit die Zufahrt der Feuerwehr geändert hat, und diese im Genehmigungsverfahren neu abgeklärt werden muss. Normalerweise sind nach HOAI für die LPH 3 (Entwurfplanung) 15% vorgesehen. Da ja aber kein Entwurf mit verschiedenen Varianten geleistet werden muss, würde ich die LPH3 gerne teilweise reduzieren (z.B. nach Siemon-Tabelle). Geht das?</p>
<p>Vielen Dank.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>claudia.heyer</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/honorarberechnung-lph-3-bei-reiner-sanierung/</guid>
                    </item>
				                    <item>
                        <title>Deutliche Unterschreitung der AHK - Anpassung des Honorars</title>
                        <link>https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/deutliche-unterschreitung-der-ahk-anpassung-des-honorars/</link>
                        <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 07:39:00 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Sehr geehrte HOAI-Expert:innen,
nach Gewinn eines VgV-Verfahrens mit vorgegebenen AHKs zur Honorarermittlung, hat sich während der Planungsphase eines Projektes eine deutliche Verringerung ...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte HOAI-Expert:innen,</p>
<p>nach Gewinn eines VgV-Verfahrens mit vorgegebenen AHKs zur Honorarermittlung, hat sich während der Planungsphase eines Projektes eine deutliche Verringerung der AHKs ergeben (7 Mio.€ vs. 1 Mio.€). Die ursprüngliche Honorarermittlung mit vereinbarten Nachlässen ist für uns damit nicht mehr haltbar. Inwieweit gibt es aus der HOAI heraus Möglichkeiten einer neuen Honorarvereinbarung.</p>
<p>Für Ideen bin ich dankbar.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.hoai.de/forum/"></category>                        <dc:creator>Joachim Maßow</dc:creator>
                        <guid isPermaLink="true">https://www.hoai.de/forum/honorarberechnung-nach-hoai/deutliche-unterschreitung-der-ahk-anpassung-des-honorars/</guid>
                    </item>
							        </channel>
        </rss>
		