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Abstecken des Baufeldes nach §3 Abs.2 VOB/B

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(@wenger)
Active Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo,

meine Frage ist, ob im Rahmen der LPH 5 zu der Ausführungsplanung auch das Abstecken von Höhenpunkten und Grenzen eine Grundleistung des beauftragten Architekten ist (als Vertreter des AG) oder extra beauftragt werden muss ?

Grüße

Martin Wenger


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 169
 

VOB-Leistungen sind Leistungen ausführender Unternehmer. Sie unterscheiden sich von HOAI-Leistungen von Planern.

Die örtliche Angabe von für die Baumaßnahmen relevanten Lage- und Höhenpunkten (Absteckung) ist regelmäßig entweder eine Leistung der Bauvermessung oder auch der Katastervermessung (Grenzherstellung), die nicht in der HOAI geregelt ist. Sie gehört jedenfalls nicht zu den Grundleistungen der Objektplaner oder der ausführenden Unternehmer, sonst würden si ein der HOAI oder in der VOB stehen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
do***@do**********.de


   
AntwortZitat
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