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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Umfang der Leistungsphase 5
Beitrag von Nachricht
hessmapi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.01.2003
IP: Logged
icon Umfang der Leistungsphase 5

Hallo,
ich habe für einen anderes IB gemäß HOAI die Ausführungsplanung für eine Gebäudeautomation erstellt, weitere Phasen sind nicht beauftragt worden. Nach Vergabe und Eintritt des Bauvorhaben in die Phase der Bauleitung habe ich nun eine Baugegehung mit dem AN durchgeführt und meine Planung erläuert. Ist das eine kostenfreie Nebenleistung der Phase 5, ich habe diese Leistung auf Nachweis in Rechnung gestellt, die nicht bezahlt wird.
Bin ich im übrigen tatsächlich verpflichtet kostenfrei die Ausführungsplanung weiter fortzuschreiben, oder gilt das nur für solche HOAI Verträge die alle Leistungsphasen einschließnen ?
Über eine kurze Rückinfo wäre ich dankbar.

Gruß aus Göttingen

15.01.2003 at 16:51 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Umfang der Leistungsphase 5

Hallo,

die Erläuterung Ihrer Arbeit ist wohl als Nebenleistung anzusehen. Sonst wäre es eine Besondere Leistung, die Sie nur berechnen können, wenn eine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt - also können Sie diesen Punkt leider vergessen.

Soweit Ihre Frage das Fortschreiben der Ausführungsplanung betrifft:

Klären Sie den Grund des Fortschreibens ab. Wenn Ihre Planung Fehler enthält, unvollständig ist oder nicht mit der Planung anderer Gewerke abgestimmt war, werden Sie sie wohl oder übel "überarbeiten" müssen. Wenn aber der Bauherr auf einmal ganz andere Anforderungen stellt, und Sie deshalb noch einmal planen müssen, handelt es sich um wiederholt erbrachte Grundleistungen, die Sie auch wiederholt abrechnen können.

So long

Miky



____________________________
Miky

07.03.2003 at 10:26 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Umfang der Leistungsphase 5
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