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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar bei Versicherungsschaden
Beitrag von Nachricht
nordlicht
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 01.02.2010
IP: Logged
icon Honorar bei Versicherungsschaden

Sehr geehrte Forum-Ratgeber,
zur zeit stehe ich vor folgendem Problem:
auf Grund eines Versicherungsschadens am Objekt des Bauherrn, werde ich einen Teil der Leistungen mit der Versicherung abrechnen und die die verbleibenden Leistungen mit dem Bauherrn. Für die Leistungen, die den Bauherren betreffen, kann das Honorar frei vereinbart werden. Da ich weder den zeitlichen Aufwand abschätzen kann noch eine Abrenzung in dem Aufgabenbereich treffen kann, schwebt mir eine prozentuale Regelung vor. Ist das möglich, üblich, wie kann ich den angemessenen Prozentsatz errechnen?
Grüße an alle "Wissenden"

11.02.2010 at 09:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar bei Versicherungsschaden

Hallo Nordlicht,

zu Ihrer Frage 3 Anmerkungen:

1. Der angemessene Prozentsatz einer Planung ergibt sich i.d.R. (wenn man frei kalkulieren kann) aus der Formel "voraussichtlicher Aufwand / voraussichtliche Baukosten * 100%". Ganz einfach. Es sei denn, die HOAI gilt, dann muss sich das errechnete Honorar zwichen Mindest- und Höchstsatz der zutreffenden Honorarzone bewegen (unter Berücksichtigung von Umbau- oder Modernisierungszuschlägen).

Oder meinten Sie eine prozentuale Abgrenzung in dem Sinne, dass Sie ein Honorar auif Basis der Gesamtbaukosten ermitteln und dieses im Verhältnis der anrechenbaren Kosten der beiden Teile aufteilen? Bei tatsächlich 2 Auftraggebern brauchen Sie das aber nicht, warum auch (NB. gibt mehr Geld)?

2. Werden Sie tatsächlich direkt von der Versicherung beauftragt oder vom Bauherrn, der sich die Kosten von der Versicherung erstatten lässt? Warum das wichtig ist? Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... wer Sie bezahlt, dessen Interessen müssen Sie auch vertreten!

3. Leistungen, die der Bauherr bezahlt, können Sie frei vereinbaren? Nicht ganz. Die HOAI gilt - mit all ihren Freiheiten und Grenzen.

Einiges zum Nachdenken, ich weiß.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.02.2010 at 22:06 Uhr
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