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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI Anwendbarkeit
Beitrag von Nachricht
oliver.hoffmann.stuhr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.07.2010
IP: Logged
icon HOAI Anwendbarkeit

Guten Tag zusammen,

aus folgender Konstellation ergibt sich für mich eine Grundsatzfrage die ich gerne an die hier versammelten Kollegen zur Beantwortung weitergeben möchte:

Konstellation:
Ich bin von einem Kollegen bei einem Bauherren für eine Planung und Bauüberwachung vorgeschlagen worden. Das von mir nunmehr zu erstellende Honorarangebot soll als Grundlage die aktuelle HOAI haben.

Mein Kollege wird ebenfalls ein Angebot abgeben, zwar ebenfalls für Ingenieurleistungen allerdings andere als die für die ich ein Angebot abgeben.

Er bezieht sich dabei nicht auf die HOAI sondern defniert nur seine angebotenen Leistungen selber und bietet diese zur "Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand" zum Stundensatz an.

Bei der Verständigung darüber wie wir gemeinsam vorgehen wollen habe ich argumentiert das die HOAI als Rechtsverordnung sozusagen unausweichlich ist und der Bauherr im Zweifelsfall die darin definierten Inhalte (Leistungen) abfordern könne, auch wenn die HOAI nicht explizit genannt wurde.

Mein Kollege hat dieses damit versucht zu widerlegen, daß er laut einem Kommentar zur HOAI weiß das die HOAI" keinen "normativen Charakter hat" und daher nicht zwingend angewendet werden muß.

Meine Frage: Wenn keiner der Vertragsparteien das Wort "HOAI" im Angebot oder Vertrag verwendet, ist sie damit automatisch ausgeschlossen? oder zählt allein die Art der erbrachten Leistungen um das Gesamtwerk "HOAI" zu aktivieren?

Mit kollegialem Gruß
O. Hoffmann

28.07.2010 at 08:22 Uhr
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oliver.hoffmann.stuhr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.07.2010
IP: Logged
icon Re: HOAI Anwendbarkeit

hier habe ich noch einen Hinweis gefunden der evtl. schon die Antwort beinhaltet:
http://de.wikipedia.org/wiki/HOAI#Allgemeines

Absatz 1 sagt deutlich: "Die HOAI ist PFLICHT"
Absatz 4 sagt auch: "Die in der HOAI beschriebenen Leistungen sind NICHT Pflicht"

Finde ich etwas merkwürdig, schließlich gehört zu einem Preis (Honorar) doch eine Leistung, und umgekehrt,

Oder gibt es andere Interpretationen?

28.07.2010 at 08:47 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: HOAI Anwendbarkeit

Hallo,

ich versuchs mal einfach zu erklären:

Wenn Leistungen erbracht werden, für die in der HOAI die Vergütung geregelt ist (HOAI ist Preisrecht), dann muss die Vergütung dieser Leistungen sich irgendwo im Bereich zwischen Mindestsatz und Höchstsatz der HOAI bewegen.
Die Frage, welche Leistungen denn nun erbracht werden sollen bzw. müssen, regelt nicht die HOAI, sondern ein Vertrag bzw. eine mündliche Beauftragung. Damit wird dann automatisch ein Werkvertrag geschlossen (Vertragsrecht), mit dem der Planer einen definierten Erfolg schuldet. Dies kann das Errichtenlassen eines Gebäudes sein, aber eben auch "nur" die Erwirkung einer Baugenehmigung. Wie der Planer dies erreicht, bleibt prinzipiell ihm überlassen
Wenn im Vertrag allerdings die Grundleistungen nach HOAI durch Verweis oder durch Abschreiben als zu erbringende Leistung aufgeführt sind, dann hat der Planer auch jede einzelne Leistung als Teilerfolg zu bringen. So sehen es jedenfalls die Gerichte.

Ich kenne wenige Bauherren, die eine Abrechnung nach Stundenaufwand akzeptieren, da man vorher nicht weiß, was man nachher bezahlen muss.
Solange sich die endgültige Abrechnung zwischen Mindestsatz und Höchstsatz bewegt, wäre dagegen nicht einmal etwas zu sagen aber ich möchte denjenigen sehen, der dem Bauherrn nachher erklärt, er müsse seine Stunden heraufsetzen, um den Mindestsatz zu erreichen. Und wenn er ohne Kenntnis des Bauherrn die Stundenabrechnung auf den Mindestsatz "hochkorrigiert", dann hätte er auch gleich den Mindestsatz anbieten können.
Oftmals führt eine derartige Abrechnung auch zu Streit, weil der Bauherr dann die Anzahl der Stunden anzweifelt.
Ich kann es nicht empfehlen und die HOAI empfielt es auch nicht.

Viele Grüße
bento

28.07.2010 at 18:12 Uhr
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oliver.hoffmann.stuhr
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 28.07.2010
IP: Logged
icon Re: HOAI Anwendbarkeit

Hallo Bento,

danke für die hilfreichen Ausführungen. Ich sehe jetzt deutlcih klaren wie das Ganze zu verstehen ist.

Gruß
O. Hoffmann

28.07.2010 at 18:45 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI Anwendbarkeit
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