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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nebenkosten HOAI
Beitrag von Nachricht
rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
icon Nebenkosten HOAI

Hallo,
habe noch eine Frage zu den NK:
Unser Archtiket will nach der Vorentwurfsplanung schon einmal eine Rechnung und verlangt in dieser ohne Nachweis 10% Nebenkosten. Ist das korrekt? Vereinbart haben wir dazu gar nichts. Es existieren 2 Kopien der geplanten Umbaumaßnahme (Hz III, Wohnhaus). Besteht da in dieser Vorphase ein Anspruch? Nach dem sich hier im Forum befindenden Honorarrechner beträgt m.E. die NK ohne Nachweis nur 5%. Kann mich bitte jemand "aufschlauen"?

04.09.2010 at 21:04 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nebenkosten HOAI

Nach § 14 (3) HOAI gilt: "Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart wurde."

Da Sie offensichtich bei Auftragserteilung nichts anderes schrifltich vereinbart haben, muss der Planer alle Nebenkosten im Einzelnen nachweisen. Die pauschalen 10% können Sie vorläufig streichen und im Rechnungsrücklauf bzw. im Anschreiben dazu bzgl. der nächsten Rechnung um einen Einzelnachweis nach § 14 (3) HOAI bitten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.09.2010 at 03:24 Uhr
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rolli45
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 04.09.2010
IP: Logged
icon Re: Re: Nebenkosten HOAI

...vielen Dank für Ihre Hilfe..




quote:
fdoell wrote:
Nach § 14 (3) HOAI gilt: "Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung schriftlich vereinbart wurde."

Da Sie offensichtich bei Auftragserteilung nichts anderes schrifltich vereinbart haben, muss der Planer alle Nebenkosten im Einzelnen nachweisen. Die pauschalen 10% können Sie vorläufig streichen und im Rechnungsrücklauf bzw. im Anschreiben dazu bzgl. der nächsten Rechnung um einen Einzelnachweis nach § 14 (3) HOAI bitten.
05.09.2010 at 09:42 Uhr
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