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heusike
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.10.2010
IP: Logged
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Inliner-Maßnahme Instandsetzung oder Modernisierung
Moin,
nun gleich noch ´ne Frage hinterher.
Unter welchen § fällt denn eine Kanal-Sanierung per Inliner?
Oft wird ja vertreten dies, wäre eine Instandsetzung und damit über §36 abzurechnen.
Andererseits setzt bei einer solchen Sanierung eine neue oder verlängerte Abschreibung ein. Damir wird doch m.E. der Gebrauchswert erhöht oder? Und damit fiele es unter §2 Nr. 7 Modernisierung bzw. §35 (1).
Oder bin ich hier auf einem Holzweg?
LG Heino Schütte
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28.10.2010 at 17:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Inliner-Maßnahme Instandsetzung oder Modernisierung
Guten Tag Herr Schütte,
§ 2 (7) HOAI spricht davon, dass Modernisierungen bei einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung (nicht einer Gebrauchswertverlängerung) vorliegen, soweit die Maßnahme nicht unter Nr. 9 fällt (d.h. nicht lediglich der Gebrauchswert vom defekten Zustand wieder auf den eines intakten Kanals angehoben wird).
Unter Nr. 9 wird dagegen die Instandsetzung als Maßnahme zur Wiederherstellung des Soll-Zustands eines Objekts definiert, soweit sie nicht durch Maßnahmen nach Nr. 7 (Modernisierungen) verursacht sind (d.h. dass neben einer nachhaltigen Gebrauchswerterhöhung auch die Herstellung der Soll-Funktion erfolgt).
Im Endeffekt bedeutet dies: wenn durch eine Maßnahme der Gebrauchswert gegenüber dem ursprünglichen Kanal nachhaltig erhöht wird, ist es eine Modernisierung (auch wenn dabei "zusätzlich" die Soll-Funktion wiederhergestellt wird). Wenn der Gebrauchswert bzw. der bestimmungsgemäße Zustand lediglich wiederhergestellt wird, ist es eine Instandsetzung.
Bei einem Liner dürfte i.d.R. die Wiederherstellung der Soll-Funktion des Kanal (dichte und standfeste Rohrleitung zur Abwasserableitung unter Vermeidung der Herstellung eines Rohrgrabens) im Vordergrund stehen (die Verringerung der Reibung einer neuen glatten Innenwand führt im Zusammenhang mit der Querschnittsverkleinerung meist nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die man evtl. als Gebrauchswerterhöhung bezeichnen könnte; meist werden Liner auch nicht bloß zur Erhöhung des Abflussvermögens eingebaut). Möglicherweise verlängert sich damit die kalkulatorische und faktische Nutzungsdauer des Kanals gegenüber dem defekten Kanal, der ansonsten ausgetauscht werden müsste, das allein erfüllt jedoch noch nicht den Tatbestand der Gebrauchswerterhöhung und damit einer Modernisierung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.10.2010 at 09:06 Uhr |
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