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Michael42
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 07.04.2011
IP: Logged
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Mindestsätze nach HOAI
Hallo alle zusammen!
OLG Hamburg:
Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dürfen auch bei Online- Angeboten nicht unterschritten werden. Auf den Internetbörsen liegen die Angebote aber weiterhin unter der HOAI. Einige Börsen haben die Einsicht in die Angebotspreise erschwert, um die ganze Sache intransparenter zu machen.
http://news.myhammer.de/pressemittei...l-zu-hoai.html
Wie können wir es vermeiden?
Gruß Michael
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07.04.2011 at 18:04 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mindestsätze nach HOAI
Wie wir das vermeiden können? Wahrscheinlich eher nicht. Aber bekämpfen. Tun Sie, was myhammer anbietet: melden Sie HOAI-Mindestsatzunterschreitungen und myhammer wird dagegen vorgehen. Sie haben es versprochen. Und was man verspricht...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.04.2011 at 23:43 Uhr |
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