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Mitglied
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Beiträge: 231
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Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
bei der Schlussrechnung nach LPH 9 in 2011 wurde festgestellt, dass der AN mit der Teilschlusszahlung bis LPH 8 in 2007 um ca. 10.000 € überzahlt wurde. Werden für diesen Betrag Verzugszinsen fällig? Die Schuld für die Überzahlung ist ungeklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
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21.11.2011 at 14:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Hallo,
Verzugszinsen gibt es erst ab dem Moment, wo klar wird, dass der AN überzahlt ist und ihm eine entsprechende Rückforderung mit einer angemessenen Zahlfrist gestellt wird.
Die Umstände sind mir allerdings äußerst schleierhaft! Eigentlich ändern sich die Grundlagen der Abrechnung bis LP 8 nicht im Vergleich zur Abrechnung der LP 9. Hier taucht lediglich ein anderer Prozentsatz in der Rechnung auf.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 21.11.2011 at 19:00 Uhr]
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21.11.2011 at 18:59 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
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Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Sehr geehrter Herr Bento,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bei der Teilschlusszahlung bis LPH 8 wurden falsche (überhöhte) anrechenbare Kosten angesetzt. Dies ist erst mit der Schlusszahlung nach LPH 9 aufgefallen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied
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22.11.2011 at 07:40 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Das ganze ist wohl eher eine Frage an einen Juristen.
"Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat. Im Falle einer Geldforderung spricht man (insbesondere außerhalb der Rechtswissenschaft) auch vom Zahlungsverzug." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
Zinsen gibt es also wohl erst dann, wenn die Rückzahlungsforderung nicht fristgerecht erfüllt wird.
Möglicherweise gibt es auch Zinsen auf zu geringe oder zu hohe Zahlungen nur bei entsprechender vertraglicher Regelung.
Den umgekehrten Fall gibt es wohl öfter, nämlich dass ein AG nicht alles zahlt, was an Abschlagsforderungen besteht. Oft werden sogar vertraglich Leistungserfüllungseinbehalte in Höhe von 5 oder 10% der Abschlagssumme vereinbart. Für diese Fälle habe ich noch nie gehört, dass der AG dem AN Zinsen für die "verspätete" Zahlung oben drauf legt.
Warum sollte das dann umgekehrt der Fall sein? Zumal die ganze Sache ja wohl auf beiden Seiten nicht ganz klar war, d.h. dass von einem Verschulden oder einer betrügerischen Absicht wohl nicht die Rede sein kann. Oder doch? Klingt für mich eher wie "Dabbischkeit" auf beiden Seiten...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.11.2011 at 17:27 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
quote: Mitglied wrote:Bei der Teilschlusszahlung bis LPH 8 wurden falsche (überhöhte) anrechenbare Kosten angesetzt. Dies ist erst mit der Schlusszahlung nach LPH 9 aufgefallen.
Wer hat denn festgestellt, dass falsche anrechenbare Kosten vorlagen, der Architekt oder der Bauherr? Oder ist dieser Sachverhalt evtl. sogar strittig?
Ich würde dazu raten - falls noch nicht geschehen - einen Fachmann (Sachverständigen) über die Rechnung schauen zu lassen, denn normalerweise dürfte der geschilderte Fall nicht eintreten. Da könnte evtl. noch mehr im Argen liegen.
Falls das schon geschehen sein sollte und die Abrechnung der LP 9 unstrittig sein sollte, dann gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Wenn es sich nach Abrechnung der LP 9 um ein Überzahlung handeln sollte, dann schnellstmöglich die 10.000,- € rückfordern!
Wenn die LP 8 mit dem Betrag überzahlt war und jetzt nach LP 9 eben nur ein entsprechend geringeres Honorar für LP 9 bezahlt werden muss, dann das Resthonorar bezahlen!
Ich glaube, nur wenn man vorsätzliches Handeln nachweisen kann, könnte da mehr draus werden. Aber wer kann das schon?
Viele Grüße
bento
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22.11.2011 at 18:25 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Sehr geehrter Bento,
der AN hat selbst darauf hingewiesen, dass er bereits mit TSR überzahlt war und zahlt jetzt auch den Betrag zurück. Vorsätzliches Handeln war das nicht. Es war nur strittig, ob dafür auch Verzugszinsen fällig werden. Davon gehe ich nun nach Ihren Ausführungen nicht aus.
Vielen Dank
Ihr Mitglied
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23.11.2011 at 07:23 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
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Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
Natürlich auch vielen Dank an Herrn Doell für die aufschlussreiche Antwort.
Ihr Mitglied
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23.11.2011 at 07:24 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Re: Verzugszinsen auf überhöhte Teilschlusszahlung
quote: Mitglied wrote:.....der AN hat selbst darauf hingewiesen, dass er bereits mit TSR überzahlt war und zahlt jetzt auch den Betrag zurück. Vorsätzliches Handeln war das nicht.
Na, dann wurde das hier wohl heißer gekocht, als es wirklich war.
Ich denke mal, damit ist die Sache dann erledigt.
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24.11.2011 at 20:39 Uhr |
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