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anton2
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.05.2004
IP: Logged
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eigensinniger SV Architektenhonorar
Was tun mit einem uneinsichtigen Sachverständigen für Architektenhonorar?
Der Bauherr beauftragt mich mit dem Entwurf einer Gaststätte und lässt meine Honorarrechnung durch einen öbuvSV für Architektenhonorar der IHK prüfen.
Dieser hat ursprünglich 190 EUR brutto (-5% für ländliche Gegend) für die anrechenbaren Kosten/m3 BRI angesetzt, nach meiner Intervention und Beschwerde hat er auf 250 EUR abzüglich 5% "gesteigert", Unterfangung des Nachbargebäudes ist beide Male nicht enthalten usw, ausserdem ist angeblich meine Kostenschätzung nicht vergütungspflichtig, da übersetzt (ich hatte 300 EUR/m3 BRI angesetzt). Der Bauherr zahlt natürlich erstmal garnichts, denn ich will mich nicht mit der Hälfte meines Honorars erpressen lassen.
Wie geht man am besten dagegen vor (Gespräch bringt nichts, schon bei der IHK versucht, klagen dauert lange)?
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10.05.2004 at 18:39 Uhr |
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RA Ellinhaus
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.05.2004
IP: Logged
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Re: eigensinniger SV Architektenhonorar
Klagen SIe doch erst einmal die Hälfte Ihres Honorars ein und begründen Sie die Klage mit Ihrer Kostenermittlung. Das Gericht wird dann die Kostenermittlung überprüfen. Wenn ihre Richtigkeit durch Einholung eines Gutachtens durch das Gericht dann festgestellt ist, wird die Klage dann um die andere Hälfte erweitert und SIe bekommen auch die zweite Hälfte. Bestätigt der Sachverständige die Einschätzung des "eigensinnigen SV", bleibt es bei der ursprünglichen Klageforderung.
Mit freundlichem Gruß
RA Ellinghaus
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13.05.2004 at 14:40 Uhr |
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