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pdzi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.05.2005
IP: Logged
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Überhöhte Abrechnung?
Wir müssen eine Balkonsanierung an einer Eigentumswohnsanlage mit 12 Parteien durchführen lassen. Die Leistungsbeschreibung hat ein Architekt erstellt.
Er hat auf der Grundlage von 60.000 € geschätzen Kosten abgerechnet. Die für die Vergabe in Frage kommenden Angebote liegen nun bei 25.000 €.
Kann ein Teil des Honorars zurückgefordert werden?
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10.05.2005 at 08:41 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Überhöhte Abrechnung?
Grundlage für die Abrechnunmg der Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI (Ausführungsplanung, Massenermittlung, Ausschreibung, Angebptsprüfung etc.) ist der Kostenanschlag, der sich (grob gesagt) aus den Ausschreibungsergebnissen zusammensetzt. Zumindest für diese Leistungsphasen wären somit die 25.000,- € Grundlage. Das würde zu einer Abrechnung nach Zeitaufwand führen, da die Honorartabellen erst bei 25.565,- € beginnen.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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11.05.2005 at 06:18 Uhr |
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