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mistersubs
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Beiträge: 1
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Kostenanschlag
Hallo Ihr Lieben,
eine Frage zu den anrechenbaren Kosten für die LP 5 - 7. Grundsätzlich werden diese LP ja nach Kostenanschlag abgerechnet. Wie verhält es sich, wenn während der Bauzeit Nachträge zum Hauptauftrag genehmigt und erteilt werden. Sind die dann erhöhten Kostenanschläge (HA + NA) grundsätzlich anrechenbar für die LP 5 - 7, oder verbleibt der Kostenanschlag auf der Summe der Hauptaufträge.
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10.06.2005 at 15:12 Uhr |
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