heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
|
Re: HOAI bei Hausbau??
Hallo,
generell gilt die HOAI bei jedweder Form der Bautaetigkeit, sei es ein freistehendes Einfailienhaus , eine Tiefgarage oder eine Kirche. Soweit zur Vorrede. Das Honorar bemist sich, wie Sie richtig ausgefuehrt haben, an den Herstellungskosten des Bauwerks. Die von Ihnen weiter getroffenen Annahmen sind so aber nicht richtig. Unter Baunebenkosten versteht man alle Kosten, die mit der reinen Bautaetigkeit nichts zu tun haben. Dies sind - unter anderem - die Honorare fuer Architekt, Tragwerksplaner und ggf. Sonderfachleute (Bodengutachter, Gebaeudetechniker...). Somit muessen Sie in der Honorartafel schon bei den angepeilten Herstellungskosten von € 230.000,- nachschauen.
Ein Einfamilienhaus wird im Normalfall in der Honorarzone III Mitte eingruppiert. Und dies ist auch richtig so. Denn eine vermeindlich kleinere Bauaufgabe beinhaltet nahezu die gleiche Anzahl von Gewerken, die zu koordinieren sind. Auch die Planungsleistungen sind nicht wesentlich weniger, da ebenso viele Detail und Anschlusspunkte geloest werden muessen. Denn ob ich nachher 50 m² oder 5.000 m² Wand erstellen lasse, als Architekt muss ich mir bei beiden Aufgaben grundsaetzlich den Wandaufbau, die Konstruktion, den Kaelte- und Waermeschutz, die Abdichtung, die Anschlusspunkte ueberlegen. Die reine Menge der Wand spielt dann spaeter nur noch in der Bauleitung eine wesentlich Rolle, da ich halt mehrfach die aufgezaehlten Punkte kontrollieren muss.
Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Ein Hinweis zum Schluss: Bitte beachten Sie, das sich die Honorare jeweils vom Nettowert her berechnen, die (noch) gueltige Mehrwertsteuer von 16% kommt hinzu.
Herzliche Gruesse,
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt
GH Architekten Ingenierure
j.heyne@gh-ai.de
www.gh-ai.de
[Edited by heyne on 18.07.2005 at 13:19 Uhr]
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
|