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Chrisly
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
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HOAI-Werkvertrag
Hallo,
bin Bauherr und habe eine Frage:
Ich habe einen Architekten mit den LPH 1-8 beauftragt, das Haus wurde geplant, gebaut, abgerechnet und abgenommen.
Das Haus ist bis auf kleinere unbedeutende Mängel auch in Ordnung. Der Architekt hat jedoch nicht alle Leistungen, die nach HOAI erforderlich sind, geleistet. Beispielsweise habe ich keinen Vorentwurfsplan mit Kostenschätzung gesehen und ein Bautagebuch wurde auch nicht angefertigt. Hat der Architekt trotzdem das Anrecht auf das volle Honorar? Mein Architekt meint eindeutig ja, da der Architektenvertrag ein Werkvertrag sei und es allein darauf ankäme, ob das Werk mängelfrei erstellt wurde. Dabei würde es überhaupt keine Rolle spielen, ob Phasen der HOAI abgearbeitet worden seien oder nicht. Das kommt mir seltsam vor, zumal ich Bauherren kenne, die nach Steinfort-Tabelle o. ä. einen Honorarabzug vorgenommen haben.
Um rasche Nachricht bin ich Ihnen sehr verbunden.
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01.05.2006 at 06:42 Uhr |
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C. Wolz
Level: Gast
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
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Re: HOAI-Werkvertrag
Die Steinfort-Tabellen entbehren jeder rechtlichen Grundlage und sind nicht Bestandteil der HOAI. Sie sind ein Vorschlag für die Bewertung von Teilleistungen anhand von Erfahrungswerten, können jedoch auf keinen Fall als allgemeingültig betrachtet werden.
Ihr Architekt hat in so fern Recht, dass der Architektenvertrag ein Werkvertrag ist und somit der Werkerfolg geschuldet wird. Dennoch erscheint es mir suspekt, dass Sie keine Vorentwürfe bzw Kostenschätzung gesehen haben. Auf welcher Grundlage haben Sie denn dann Ihre Planungsentscheidungen getroffen? Oder sind Sie schon mit fertigem Konzept zu Ihrem Architekten gegangen?
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05.05.2006 at 07:58 Uhr |
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Chrisly
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 24.02.2006
IP: Logged
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Re: HOAI-Werkvertrag
Hallo Herr Wolz,
der Architekt ist mit der Entwurfsplanung eingestiegen und hat gleich mit der Kostenberechnung angefangen. Also die LPH 2 gespart.
Gruß
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06.05.2006 at 06:45 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: HOAI-Werkvertrag
Hallo Chrisly,
ganz bestimmt hat Ihr Architekt nicht die ganze LP2 gespart (siehe HOAI, §15; dort ist eine ganze Liste von Dingen, die zu LP2 gehören). Nicht alle diese Dinge müssen jedoch immer zwingend für den Werkerfolg erbracht werden.
Wenn Sie LP2 beauftragt haben, und es fehlt Ihnen daran irgendetwas (z.B. Kostenschätzung), wäre es sicher besser gewesen, Sie hätten das rechtzeitig bemängelt, und dem Architekt Gelegenheit zur Nachbesserung seines Werks gegeben.
Weiterhin kann ich aus Ihrer Anfrage nicht erkennen, daß Sie mit der Leistung der Architekten unzufrieden sind oder Ihnen gar irgendwelche Schäden entstanden sind.
Daher würde ich Ihnen raten, von der Idee des 'Honorarminderungsversuchs' Abstand zu nehmen. Dem Kommentar zu den Steinfort-Tabellen meines Vorredners kann ich mich nur anschließen.
Viele Grüße,
R. Kürbitz
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08.05.2006 at 11:53 Uhr |
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