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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Schlußrechnung LP 1-9
Beitrag von Nachricht
Mogli
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.05.2006
IP: Logged
icon Schlußrechnung LP 1-9

Hallo Experten!

Ich habe eigentlich nur eine Anfänger-Frage:
Tw. stellen Architekten die Schlußrechnung sofort bei Kostenfeststellung, tw. erst nach 5 Jahren. Da ja im Rahmen der HOAI auf beiden Seiten viel Unsicherheiten und "Üblichkeiten" im Spiel sind, interessiert mich jetzt doch, wie es rechtlich richtig ist.

Die rechtliche Komponente ist ja immer völlig belanglos, bis es dann doch irgendwann Ärger gibt und alle nur noch Ihre Paragraphen befragen.
Also lieber vorher reinen Wein!


09.05.2006 at 17:02 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Schlußrechnung LP 1-9

Sehr geehrte(r) Mogli,

Sind Sie Architekt oder Bauherr?

10.05.2006 at 11:06 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Schlußrechnung LP 1-9

Die einzelnen Leistungen sollten nach Erfüllung der jeweiligen Leistungsphase zeitnah abgerechnet werden, d. h. LP 1-8 nach Vorlage der Kostenfeststellung, LP 9 - wenn beauftragt - nach Ablauf aller Gewährleistungsfristen (das dürften die o. a. fünf Jahre wohl sein).


____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

10.05.2006 at 11:47 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Schlußrechnung LP 1-9

es geht meist nicht primär um die Abrechnung, Abgerechnet werden kann Phase 9 natürlich erst nach Erbringung, d.h. nach Ablauf der Gewährleistungen. Relevant ist die Frage, wann die Gewährleistung für die Phasen 1 bis 8 zu laufen beginnt. Und da sollte es fair sein, wenn nach der Kostenfeststellung Schlussrechnung bzw. eine Teilschlussrechnung erstellt wird.

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

10.05.2006 at 15:30 Uhr
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Mogli
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.05.2006
IP: Logged
icon Re: Re: Schlußrechnung LP 1-9

Hallo Landungsbrücken,

im Laufe der Jahre habe ich auf beiden Seiten gestanden, habe als Kaufmann fast zehn Jahre für Planer gearbeitet.

Eigentlich war ich bisher immer der Meinung, dass erst nach Ablauf der Gewährleistung die SR gestellt werden kann, aber erlebt habe ich immer nur, dass mit Kostenfeststellung abgerechnet wurde.

Gruß
Mogli

11.05.2006 at 19:45 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Schlußrechnung LP 1-9

quote:
Mogli wrote:
Die rechtliche Komponente ist ja immer völlig belanglos, bis es dann doch irgendwann Ärger gibt und alle nur noch Ihre Paragraphen befragen.
Also lieber vorher reinen Wein!



O.K. Auf die Rückfrage von "landungsbrücken" hat Mogli keine richtige Anwort gegeben. Wenn ich die Ausgangsfrage nochmals lese, scheint es darum zu gehen, im Vorfeld den richtigen Weg festzulegen. Hierzu mein Vorschlag, wie es fair ist:
LPh. 1 - 8: Schlussrechnung nach Fertigstellung, Beginn der Gewährleistungsfrist des Architekten.
LPh. 9: separater Auftrag nach der Abnahme des Bauvorhabens, Schlussrechnung nach Ablauf der Gewährleistungszeit.

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
12.05.2006 at 06:55 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Schlußrechnung LP 1-9
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