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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : HOAI für freie Mitarbeit
Beitrag von Nachricht
HOAI1
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 08.03.2006
IP: Logged
icon HOAI für freie Mitarbeit

Guten Tag,

ich bin nebenberuflich, stundenweise als Ingenieur für das Ingenieurbüro X tätig.

Jetzt soll ich die Erstellung von Schall- und Wärmeschutznachweisen für ein Objekt pauschal anbieten.

Unterschrift, Haftpflicht, Sekretariatsarbeit, Kopieren usw. wird alles vom Ingenieurbüro X erledigt.

Muss ich mich bei meinem Angebot an das Ingenieurbüro X auch nach der HOAI richten oder gilt diese nur für das Ingenieurbüro X gegenüber dem Bauherrn ??

09.06.2006 at 11:00 Uhr
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IBS
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 22.03.2006
IP: Logged
icon Re: HOAI für freie Mitarbeit

Hmmm......
Eigentlich sind Sie auch als Freier Mitarbeiter verpflichtet nach HOAI abzurechnen, da Sie eine Ingenieurtechnische Leistung erbringen.
Diese beinhaltet auch eine Haftung für die von Ihnen geleistete Tätigkeit.

In Ihrem Fall würde ich so vorgehen:

Die Übernahme der Haftung ist etwas sehr wesentliches. Da Sie in Ihrem Fall aber "nur" quasi Inkognito die Berechnung erstellen, wurde ich nach einem Stundensatz abrechnen.
Oder...
Sie machen einen Abschlag auf das Honorar nach HOAI.

Ich bin selbst gespannt auf die Antworten der Kollegen, die sicherlich noch folgen.

Gruß
auch ein Freier Mitarbeiter

09.06.2006 at 13:25 Uhr
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HOAI1
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 08.03.2006
IP: Logged
icon Re: HOAI für freie Mitarbeit

so ähnlich sehe ich das auch... Wenn ich nach HOAI abrechnen würde, würde ich den Auftrag nie bekommen.

Eine andere Varinate ist noch, dass das Ingenieurbüro sagt:

Wir bekommen 100% HOAI bezahlt und du machst die Arbeit als freier Mitarbeiter und bekommst 50% ... (Ziemliche Geldgier....)

09.06.2006 at 13:59 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI für freie Mitarbeit

Hallo zusammen,

ein freier MItarbeiter erbringt - anders als ein Subunternehmer - Leistungen wie ein Angestellter, d.h. weisungsgebunden und ohne eigene Haftung. Der Unterschied zum Angestellten besteht steuerrechtlich darin, dass er kein Gehalt, sondern ein Honorar bekommt. Üblicherweise werden daher freie Mitarbeiter auch nach Stunden bezahlt.

Wenn in diesem Fall der Auftraggeber des freien Mitarbeiters eine Zeitaufwandsschätzung und Pauschalierung wünscht, muss man halt schauen, ob man das realistisch schätzen kann oder nicht. Wenn ja, bekommt man ja das Geld, das man pro Stunde braucht. Wenn nein, sollte man das kommunizieren und eine Abrechnung nach Stunden anbieten. Die meisten Auftraggeber verstehen, dass man den Zeitaufwand nicht schätzen kann, wenn man etwas noch nie gemacht hat. Ob man dann allerdings überhaupt in der Lage ist, die Aufgabe einwandfrei zu erfüllen, steht auf einem anderen Blatt.

Fazit: wer das Geschäft beherrscht, kennt den Aufwand und kann pauschalieren. Wenn das Geld beim ersten Auftrag dann nicht reicht, hat man halt "Lehrgeld gezahlt".

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.06.2006 at 11:24 Uhr
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