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chris02
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.10.2006
IP: Logged
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Freileitungsanlage
Hallo zusammen,
kurze und schnelle Frage:
Welcher Teil der HOAI ist für den Freileitungsbau zutreffen? Technische Ausrüstung oder Außenanlagen oder überhaupt?
Danke und Gruß.
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23.10.2006 at 12:59 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Freileitungsanlage
Hallo chris02,
für die gesamte Freileitungsanlage gibt es keinen Paragraphen in der HOAI. Technische Ausrüstung nach Teil IX ist ebensolche innerhalb von Gebäuden oder Ingenieurbauwerken.
Evtl. kommt für Masten Teil VII Ingenieurbauwerke in Frage (schauen Sie mal in § 54 (1) jeweils unter g)) sowie die Tragswerksplanung nach Teil VIII (evtl. 1 Mast und dann ständige Wiederholungen nach § 20).
Die Bemessung der Leitungen selbst jedoch ist nicht in der HOAI geregelt. Dies machen auch meist die EVUs selbst. Auch die Mastkonstruktionen und deren Statik liegt dort meist seit Jahrzehnten als Regelkonzeption vor.
Wenn Sie unbedingt ein Angebot nach HOAI machen wollen, bieten Sie vielleicht die elektrotechnische Bemessung nach Aufwand bzw. pauschal an und die bautechnische Konstruktion nach den og. Punkten. Bei Verlegung im Wald mit umfangreichen Rodungsarbeiten die Landschaftspflegerische Begleitplanung und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht vergessen!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.11.2006 at 15:51 Uhr |
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