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Blondine
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 25.10.2006
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten: Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Es handelt sich um einen Anbau an eine vorhandene Außenwand eines EFHs. Der Holzständerbau wird an dieser Außenwand befestigt. Ein vorhandenes Fenster wird zum Fußboden hin zur Verbindungstür vergrößert. Nun wurde die ca. 80 m² große Fläche als mitzuverarbeitende Bausubstanz mit 51 EUR/m² zu 50 % angerechnet.
Ist es nicht üblich, da nur die Hülle mitverarbeitet wird, nur 25 % anzurechnen?
Weder schriftlich noch mündlich wurde etwas vereinbart, geschweige denn, dass ich darauf hingewiesen worden wäre, dass die Altbauwand als mitzuverarbeitende Bausubstanz zu den anrechenbaren Kosten gehört.
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25.10.2006 at 14:02 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten: Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Für die Ermittlung des Wertes der technisch und gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Einige Gutachter vertreten sogar die Meinung, hier sei der Neubauwert der entsprechenden Bauteile anzusetzen, da man diese nur belasse, wenn sie auch noch so lange halten wie der Anbau...
51 EUR/m² Außenwand sind in meinen Augen ein sehr humaner Kostenansatz.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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25.10.2006 at 15:25 Uhr |
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