Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten Kostenanschlag
Beitrag von Nachricht
hausbau_toel
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 18.01.2007
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten Kostenanschlag

Hallo!

Folgende Situation:
LVZ für ein Gewerk in mehrere Lose aufgeteilt um die Lose bei größeren Preisunterschieden getrennt vergeben zu können.

Was ist in den Kostenanschlag nach HOAI/DIN aufzunehmen?

1.) Summe aller Lose eines Anbieters (des günstigsten)

2.) Summe aller günstigsten Lose (so wie später auch die Vergabe erfolgte)


Danke für die Hilfe.

Gruesse

Stephan

18.01.2007 at 07:10 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten Kostenanschlag

Guten Tag, Stephan,

wenn die Aufteilung auf mehrere Lose technisch sinnvoll ist und die einzelnen Lose auch nennenswerte Summen kosten, so dass die Ersparnisse sich deutlich für den Bauherren rechnen, andererseits der Planer bzw. Bauüberwacher deutlich mehr Aufwand bei der Bauüberwachung, Koordination und Abrechnung hat, ist die Grenze zwischen dem, was man als Planer an Wirtschaftlichkeit für den Bauherrn zu liefern hat und dem, was für den Planer selbst wirtschaftlich ist, oft schwer zu ziehen.

Um Ihre konkrete Frage zu beantworten:

nach DIN ist der Kostenanschlag die Summe der geprüften und zur Vergabe anstehenden Lospreise, also Ihre Nr. 2.

Nach HOAI gilt zunächst dasselbe. Den Mehraufwand können Sie auf verschiedene Arten vergüten lassen:
- Vereinbarung eines Kostenansatzes wie bei 1.
- Vereinbarung einer höheren Honorarzone oder Zonenbewertung, da die Anzahl der Funktionsbereiche, Integrationsansprüche etc. steigen (vgl. § 71 (2)). Dies kann auch nachträglich geschehen, da der Schwierigkeitsgrad einer Objektzuordnung sich aus der Sachlage ergibt und ggf. erst nach der Bauausführung bekannt ist, wobei lediglich die Übereinstimmung beider Parteien über die Zurodnung erfolgen muss.
- Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 5 Nr. 4a. Als eingesparte Kosten können dabei z.B. die Differenz zwischen den Kosten nach 1. und 2. Ihrer Anfrage angesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige schrifltiche Vereinbarung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorerst weiterhelfen. Falls noch Fragen sind, einfach hier posten!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.01.2007 at 10:17 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hausbau_toel
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 18.01.2007
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten Kostenanschlag

Hallo H. Doell,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.


Gruesse

Stephan

22.01.2007 at 18:17 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten Kostenanschlag
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no