fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Anrechenbare Kosten Kostenanschlag
Guten Tag, Stephan,
wenn die Aufteilung auf mehrere Lose technisch sinnvoll ist und die einzelnen Lose auch nennenswerte Summen kosten, so dass die Ersparnisse sich deutlich für den Bauherren rechnen, andererseits der Planer bzw. Bauüberwacher deutlich mehr Aufwand bei der Bauüberwachung, Koordination und Abrechnung hat, ist die Grenze zwischen dem, was man als Planer an Wirtschaftlichkeit für den Bauherrn zu liefern hat und dem, was für den Planer selbst wirtschaftlich ist, oft schwer zu ziehen.
Um Ihre konkrete Frage zu beantworten:
nach DIN ist der Kostenanschlag die Summe der geprüften und zur Vergabe anstehenden Lospreise, also Ihre Nr. 2.
Nach HOAI gilt zunächst dasselbe. Den Mehraufwand können Sie auf verschiedene Arten vergüten lassen:
- Vereinbarung eines Kostenansatzes wie bei 1.
- Vereinbarung einer höheren Honorarzone oder Zonenbewertung, da die Anzahl der Funktionsbereiche, Integrationsansprüche etc. steigen (vgl. § 71 (2)). Dies kann auch nachträglich geschehen, da der Schwierigkeitsgrad einer Objektzuordnung sich aus der Sachlage ergibt und ggf. erst nach der Bauausführung bekannt ist, wobei lediglich die Übereinstimmung beider Parteien über die Zurodnung erfolgen muss.
- Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 5 Nr. 4a. Als eingesparte Kosten können dabei z.B. die Differenz zwischen den Kosten nach 1. und 2. Ihrer Anfrage angesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige schrifltiche Vereinbarung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorerst weiterhelfen. Falls noch Fragen sind, einfach hier posten!
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|