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Dipl.-Ing. Konrad Fischer
Level: Gast
IP: Logged
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Die mitverwendete Bausubstanz - ein Phantom?
In vielen meiner Diskussionen mit Kollegen stoße ich auf die Aussage, keinen Anspruch betr.
10.3a durchsetzen zu können. Da mir staatliche und kirchliche Bauämter bekannt sind, die
hier geradezu abenteuerliche Verformungen der HOAI befördern, möchte ich die Kollegen
auffordern, hier ihre guten und schlechten Erfahrungen zu schildern. Was
technisch/vertragsrechtlich dazu zu sagen ist, kann auf meinen "Altbau und
Denkmalpflege Informationen" http://home.t-online.de/home/konrad-fischer unter dem
entsprechenden Themenlink nachgelesen werden. Das wäre die Theorie, wie ist die bittere
Wirklichkeit?
Wenn es tatsächlich Bauamtskollegen geben sollte, die hier ungeschmälert vereinbaren, das
wäre ebenso eine Stellungnahme wert, wie man das amtsintern durchsetzt. D.h. ohne
HOAI-widrige Abzwickerei, ohne "dafür haben Sie doch den Umbauzuschlag" usw.
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15.02.2002 at 16:01 Uhr |
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Kai Kühnel
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.03.2002
IP: Logged
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Re: Die mitverwendete Bausubstanz - ein Phantom?
Ja Konrad, da antwortet Dir keiner, weils keiner weiß, nehm ich an.
Wir haben ein Seminar dazu organisiert (2.5.02). Mit dem Dir bekannten Kollegen Siemon.
Mir scheint es so, als sei es vielen Kollegen sogar peinlich, das Ihnen Honorar zusteht.
Grüße Kai
quote: Dipl.-Ing. Konrad Fischer wrote:
In vielen meiner Diskussionen mit Kollegen stoße ich auf die Aussage, keinen Anspruch betr.
10.3a durchsetzen zu können. Da mir staatliche und kirchliche Bauämter bekannt sind, die
hier geradezu abenteuerliche Verformungen der HOAI befördern, möchte ich die Kollegen
auffordern, hier ihre guten und schlechten Erfahrungen zu schildern. Was
technisch/vertragsrechtlich dazu zu sagen ist, kann auf meinen "Altbau und
Denkmalpflege Informationen" http://home.t-online.de/home/konrad-fischer unter dem
entsprechenden Themenlink nachgelesen werden. Das wäre die Theorie, wie ist die bittere
Wirklichkeit?
Wenn es tatsächlich Bauamtskollegen geben sollte, die hier ungeschmälert vereinbaren, das
wäre ebenso eine Stellungnahme wert, wie man das amtsintern durchsetzt. D.h. ohne
HOAI-widrige Abzwickerei, ohne "dafür haben Sie doch den Umbauzuschlag" usw.
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16.03.2002 at 18:15 Uhr |
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