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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarbasis
Beitrag von Nachricht
Ralph
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.10.2002
IP: Logged
icon Honorarbasis

Wie ist bei der Erstellung (Planung, Ausführung, Überwachung) von drei Reihenhäusern von Seiten mit den anrechenbaren Kosten zu verfahren:

- Sind für die Berechnung des Honorars die Gesamtkosten aller drei Gebäude als Basis zu nehmen und das Honorar danach entsprechend den individuellen Kosten aufzuteilen oder sind die Kosten, bzw. dürfen die Kosten des eizelnen Hauses für die Honorarberechnung herangezogen werden?

Alle deri Häuder werden als ein Bauvorhaben auf einmal ausgeschrieben und realisiert. Die Abrechnung der einzelnen Gewerke erfolgt über den Architekten an den einzelnen Bauherrn.

Danke vorab

31.10.2002 at 11:11 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Honorarbasis

Die Kosten sind für jedes Haus einzeln zu berechnen (§ 3 Nr. 1 und § 22 Nr. 1 HOAI). Eine Aufteilung der Kosten ist nicht zulässig. Das heißt aber auch, daß der Architekt die Kosten bei Prüfung der Rechnungen des Bauunternehmers getrennt erfassen muß!

Daß die Häuser als ein Projekt ausgeschrieben werden, ist völlig belanglos. Dass sie zeitgleich ausgeführt werden und im übrigen recht ähnlich sein dürften, rechtfertigt allerdings eine Reduzierung des Honorars nach § 22 Abs. 2 HOAI: FÜr das zweite und dritte Haus kann eventuell das Honorar der Leistungsphasen 1 bis 7 um 50 % reduziert werden - die Voraussetzungen hierfür müßten jedoch genauer geprüft werden! Hierfür bräuchte es genauere Informationen, ob die Gebäude gleich, spiegelgleich oder im wesentlichen gleich sind.

So long...

Miky



____________________________
Miky

31.10.2002 at 20:37 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarbasis
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