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helmhelm
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.11.2008
IP: Logged
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Honorarforderung! Hilfe!
Hallo an alle,
ich bin hier bei euch gelandet, weil ich dringend Rat brauche bezüglich einer Honorarforderung eines Architekten.
Es geht um die Planung eines Carports mit Abstellraum. Im Erstgespräch stellte ich meine groben Vorstellungen dar und wies darauf hin, das mein Gesamtbudget maximal 3000-3500 € darstellt. Der Architekt machte mir berechtigte Hoffnungen darauf, dieses Budget einzuhalten.Auf meine Frage hin, wie teuer so eine Planung wohl sei sagte der Architekt, das wäre wohl schwer zu sagen , aber alles in allem müsse ich mit 700-900 € rechnen. In den folgenden Wochen waren die besprochenen und ausgeführten Leistungen des Architekten (neben dem genannten Erstgespräch) die Übertragung des von mir mitgebrachten Lageplans von 1:500 auf 1:200, eine E-Mail mit drei 2D-Gestaltungsvarianten der Carportvorderseite und eine Nachfrage bei einem Statiker, über die generellen Machbarkeiten der Dachkonstruktion.
Auf meinen Wunsch hin stoppten wir die Planung vorerst an diesem Punkt, weil ich mir nicht klar wurde über die exakten Maße des Abstellraumes. Nach einiger Zeit rief mich der Architekt an um anzukündigen, dass er über die erbrachten Teilleistungen eine Rechnung erstellen werde.
Nun habe ich die Rechnung bekommen und sie beläuft sich auf 50% von 800 € plus MWST. Tatsächlich habe ich nichts unterschrieben und keinen Vertrag gemacht.
Außerdem habe ich keine sonstigen Berechnungen, Aufstellungen etc. erhalten. Was soll ich von dieser Rechnung halten, wie kommt der Architekt auf die pauschalen 800 € und warum geht er davon aus, dass er davon 50 % bereits erbracht hat?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ratlos abwartend,
Helmhelm
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27.11.2008 at 02:04 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Honorarforderung! Hilfe!
och nee, nicht schon wieder !! Frag doch vielleicht erst mal deinen Architekten, nach welchen Prämissen er was abrechnet, bevor wir hier rum-unken. Möglicher weise kann er Dir schon mal was erklären dazu.
[Edited by C.Zeh on 27.11.2008 at 09:18 Uhr]
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27.11.2008 at 08:55 Uhr |
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helmhelm
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.11.2008
IP: Logged
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Re: Honorarforderung! Hilfe!
Vielen Dank für die großartige Hilfe in diesem Forum!
Ihre Honorarordnung ist eine einzige Einladung für "Mißverständnisse" und schwarze Schafe die abkassieren wollen. Eine Reform wäre dringend nötig.
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12.12.2008 at 10:55 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarforderung! Hilfe!
Hallo helmhelm,
ich werte deinen letzten Beitrag mal als Frustäußerung, weil du hier im Forum keine Unterstützung in deinem Sinne erhalten hast.
Ob die HOAI jetzt bleibt, reformiert oder abgeschafft wird, dürfte für deinen Fall überhaupt keine Rolle spielen, weil sie bei anrechenbaren Kosten unter 25.565,- € nicht anwendbar ist und auch nicht angewendet werden muss.
Bleibt also nur eine Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern, die sich bei euch nach deiner eigenen Schilderung auf "700,- bis 900,-€" belaufen hat. Deshalb verstehe ich deine folgende Aussage überhaupt nicht: quote: Tatsächlich habe ich nichts unterschrieben und keinen Vertrag gemacht.
Auch zu mündlichen Vereinbarungen sollte man stehen, denn auch damit schließt man einen Vertrag.
Unglücklich war vermutlich, dass der Architekt mit der o.g. Kostenangabe einen Nettobetrag gemeint hat und du von Endkosten, d.h. dem Bruttowert ausgegangen bist. Deshalb gilt eigentlich immer: besser schriftlich!
Ich würde deinem Planer aber nicht unbedingt "böse Absicht" unterstellen wollen, da sein Aufwand am Ende immer mit den Nettoeinnahmen gedeckt werden muss. Die MwSt. muss er wieder an das Finanzamt abführen.
Demnach dürften die angesetzten Gesamtkosten von 800,- € netto - zumindest nach seinem Verständnis - richtig sein. Nebenbei gesagt halte ich diese Vereinbarung schon für sehr entgegenkommend um nicht zu sagen "my-hammer-verdächtig", denn verdienen kann er daran nichts mehr. Bauantragsstellung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung werden schon noch einige Stunden in Anspruch nehmen. Und wenn man sich überlegt, wieviel Stunden man für 800,- € netto insgesamt arbeiten kann, ...................!
Das einzige, was nicht zu passen scheint - und da muss ich dir recht geben - ist das Verhältnis von Abschlagssumme zu Gesamtauftrag. Hier scheinen 50% bei den bisher erbrachten Leistungen doch sehr hoch zu sein. In Anlehnung an die Systematik der HOAI wären vermutlich max. 20% der Gesamtsumme realistischer. Aber das wird sich auch in einem Forum nicht näher klären lassen. Suche das Gespräch mit deinem Architekten und lasse dir erklären, warum er meint bereits 50 % der Leistungen erbracht zu haben.
Ich glaube, so was in der Art wollte auch die Kollegin Zeh sagen; auch wenn es vielleicht etwas negativer geklungen hat.
Vielleicht am Ende noch ein Hinweis:
Jeder Planer lebt von der möglichst effektiven Gestaltung seiner Arbeitszeit, denn die Wenigsten werden nach Aufwand (Stunden) bezahlt, sondern nach Festsätzen. Man kann sich vorstellen, was geschieht, wenn bei einem relativ kleinen Auftrag wie hier, Sand im Getriebe ist:quote: Auf meinen Wunsch hin stoppten wir die Planung vorerst an diesem Punkt, weil ich mir nicht klar wurde über die exakten Maße des Abstellraumes.
Jeder zweite Bauhandwerker würde an diesem Punkt eine Behinderungsanzeige schreiben und einen Nachtrag einreichen.
Nichts für ungut
bento
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12.12.2008 at 19:19 Uhr |
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helmhelm
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 27.11.2008
IP: Logged
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Re: Honorarforderung! Hilfe!
Hallo bento,
danke für die freundliche Antwort, die mir weitergeholfen hat. In der Tat war mein letzter Text unsachlich und eher dazu gedacht den ein oder anderen im Forum zu einer Stellungnahme aufzufordern, was ja geklappt hat.
Übrigens ist die Sache mit dem Architekten geklärt und wir beide um eine Erfahrung reicher.
Vielen Dank und nichts für ungut,
Helmhelm
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16.12.2008 at 21:50 Uhr |
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