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IngNeinhuis
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.01.2009
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Hallo!
Ich habe eine kurze Frage:
Unter §62 HOAI steht der Satz:
Nicht anrechenbar sind nichttragende Wände <11.5 cm.
Zählt hierzu auch das Verblendmauerwerk oder bezieht sich der Satz nur auch nichttragende Innenwände?
Vielen im Voraus für eure Antworten!
Gruß
IngNeinhuis
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08.01.2009 at 10:23 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo,
da Verblendmauerwerk im Normalfall nichttragendes Mauerwerk ist, würde es bei Anwendung des § 62 Abs. 7 HOAI nicht zu den anrechenbaren Kosten zählen, falls es dünner als 11,5 cm ist.
Normales Verblendmauerwerk hat jedoch genau eine Breite von 11,5 cm und wäre damit anrechenbar. Sparverblender bzw. Riemchen dürften wohl die große Ausnahme im Verblendbereich sein.
Viele Grüße
bento
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08.01.2009 at 19:45 Uhr |
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IngNeinhuis
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.01.2009
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo, bento!
Vielen Dank für die Antwort.
Stimmt, dass der Verblender nach DIN mit 11,5 cm angesetzt wird.
Da wir allerdings hier am Niederrhein oft auch mit dem holländischen Format von 10 cm zu tun haben, waren wir uns nicht ganz sicher.
Wir haben jedoch auch von anderer Seite schon bestätigt bekommen, dass im Normalfalle der Verblender mit angerechnet wird.
Danke!
mfg
IngNeinhuis
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09.01.2009 at 06:46 Uhr |
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