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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HZ III, LP 1+2
Beitrag von Nachricht
joerg.bs
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 10.01.2009
IP: Logged
icon HZ III, LP 1+2

kann mir einer in einfachen Worten sagen was

"Angebotsgrundlage Honorarordnung, HZ III, LP 1+2 (Vorplanung), anrechenbare Baukostenschätzung 120000 €. Ausführliche Beratung einschließlich Vorplanung und Ortstermin.."

dies bedeutet , bzw. welche Arbeiten darin enthalten sind...
sorry, aber ich habe keine Ahnung!

10.01.2009 at 16:06 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: HZ III, LP 1+2

Hallo Jörg,

ich unterstelle einmal, dass es sich um die Objektplanung für ein Gebäude handelt. Dann bedeutet dein Text in einfachen Worten:

Honorarordnung:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

HZ III:
Honorarzone III (Objekt mit mittlerem Schwierigkeitsgrad / durchschnittlicher Ausstattung)
siehe auch § 11+12 HOAI: [url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#11[/url]

LP 1+2:
Leistungsphase 1+2: Grundlagenermittlung und Vorplanung nach § 15 HOAI ([url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#15[/url]

"anrechenbare Baukostenschätzung 120.000,- €":
Bedeutet, dass die anrechenbaren Kosten für die Honorarermittlung vorab mit 120.000,- € geschätzt werden.
Bei den anrechenbaren Kosten handelt es sich ganz grob gesagt um die Summe der Nettokosten der eigentlichen Bauleistungen, d.h. hier sind u.a. weder deine Grundstückskaufkosten noch die Außenanlagen noch deine Einrichtung (Möbel etc.) noch sämtliche Honorarkosten (Notar, Architekt, Statiker, Bodengutachter etc.) enthalten.
Diese Kosten dienen nur zur Honorarermittlung und fallen aus v.g. Gründen wesentlich geringer aus, als das, was der Bauherr insgesamt tatsächlich zu zahlen hat.
Mangels detaillierterer Unterlagen werden die anrechenbaren Kosten für eine Honorarkostenabschätzung vor Beauftragung tatsächlich über einen groben Baukostenschätzwert ermittelt. Im Verlaufe der Bauplanungen werden sie dann nach den Vorgaben des § 10 HOAI ([url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#10[/url]) berechnet. Dieses Verfahren ist aber gerade für Laien nicht einfach zu verstehen.

Am Ende der LP 2 solltest du zumindest eine Skizze des vorgeschlagenen Entwurfs, welcher auch deine Zustimmung findet, in Händen halten und dazu sollte eine entsprechende Kostenschätzung vorliegen. Damit wäre der Entscheidungszeitpunkt für dich gekommen, ob auf dieser Basis weitergearbeitet werden soll oder nicht.
Bis zu einer Baugenehmigung sind es dann allerdings noch ein paar Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Hoffe, dass hilft dir erst einmal!

Viele Grüße
bento

11.01.2009 at 10:50 Uhr
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joerg.bs
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 10.01.2009
IP: Logged
icon Re: HZ III, LP 1+2

Hallo Bento

danke erst mal für die Antwort...hat mir schon mal geholfen....

es handelt sich um ein Haus ( L - Form ) mit 3 Etagen , wobei a Etage ca. 120m2 sein sollen , wobei ich nicht weiß ob ich mit Keller, Tiefgarage oder ohne planen sollte...

muß dieses alles ein Architekt machen (planen ) oder reicht auch ein Bau Ing. ...


jetzt die entscheidende Frage, wie teuer sollte dieses sein ( für HZ III, LP 1+2 ) ...ich habe ein Angebot dafür über 1800.-€ vorliegen , ist dies fair...?

danke für weitere Infos...ich habe selber wenig Ahnung...

11.01.2009 at 13:55 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: HZ III, LP 1+2

Hallo Jörg,

quote:
es handelt sich um ein Haus ( L - Form ) mit 3 Etagen , wobei a Etage ca. 120m2 sein sollen
120 m² x 3 = 360 m²
Und das bei anrechenbaren Kosten von 120.000,- €!? Da kann etwas nicht stimmen.
quote:
muß dieses alles ein Architekt machen (planen ) oder reicht auch ein Bau Ing. ...
Rein theoretisch kann das jeder machen und abrechnen. Aber du würdest vermutlich auch nicht zum Bäcker gehen, um dir Fleisch zu kaufen! Also such dir am besten einen fähigen Architekten, denn der besitzt auf jeden Fall eine Bauvorlageberechtigung und die benötigt man zum Einreichen eines Bauantrages.
quote:
jetzt die entscheidende Frage, wie teuer sollte dieses sein ( für HZ III, LP 1+2 ) ...ich habe ein Angebot dafür über 1800.-€ vorliegen , ist dies fair...?
Leider hast du nicht mitgeteilt, in welchem Bereich der HZ III sich das Angebot bewegt (z.B. Mindestsatz, Viertelsatz, Mittelsatz, .....) und ob bzw. in welcher Höhe Nebenkosten berücksichtigt sind.
Als Anhaltspunkt:
Beim Mittelsatz und 0 % Nebenkosten würden sich etwa 1.800,- € brutto ergeben.
Beim Mindestsatz müssten schon 13 % Nebenkosten hierfür angesetzt sein.
Eine genaue Beurteilung kann man nur vornehmen, wenn man das Objekt und die näheren Umstände kennt und das wird in einem Forum nicht möglich sein.

Viele Grüße
bento

P.S.:
Die Gretchenfrage nach Keller, ja oder nein, dürfte in erster Linie von deinem Geldbeutel abhängen und in zweiter Linie von den Nutzeranforderungen. Das besprichst du am besten mit deinem Architekten. Dafür sind die nämlich da!
12.01.2009 at 17:42 Uhr
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joerg.bs
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 10.01.2009
IP: Logged
icon Re: HZ III, LP 1+2

hallo bento, danke mal wieder

und wenn ein Architekturbüro mir schreibt

"Ich biete ihnen komplette Zeichnungen mit der entsprechenden Genehmigung an Für die einzelnen Gewerke müßte man sich hinsetzen "

das ganze für ca. 1300€ , kann das was sein...irgendwie hört sich das zu günstig für ein Architekturbüro an...

übrigens das war die eingangsfrage von mir:

Ich suche einen Architekten ( gerne auch Student kurz vor Abschluss des Architektur Studiums ) mit jungem und modernem Flair , der mir für einem Neubau (L-Form* , 3 Geschossig ( Keller ,EG 1+2 Etage , Dachgeschoss ), evtl. Tiefgarage , flexible Innenwände , wo wir später auch für unsere Kinder eigene Wohnungen abtrennen können , das ganze mit vielen Glasflächen auf der Rückseite , ist die Sonnenseite ) , zugelassen sind lt. Stadt ca. 120m2 je Etage Grundbaufläche ,auch Balkone (gerne 2 a Etage )sollten eingeplant werden, die natürlich gerne je 10m2 haben sollten.
Auch sollten die Versorgungsleitungen in allen Ecken eingeplant werden um eine flex. Gestaltung der innenwände zu gewährleisten.
Das Grundstück hat 414m2 (ca. 20x20 Meter ), es muss nach der linken und hinteren Seite ein Grenzabstand von 4,5 Metern eingehalten werden , zu der rechten Seite entweder eine Brandmauer oder einen Grenzabstand von 3 Metern,, an (auf) der Straßenfront kann direkt gebaut werden, es muss dort kein Grenzabstand eingehalten werden .

Es sollten auch die einzelnen ca. Baupreise bei nur Architektenleistungen (Rohbau , Elektro , Sanitär , usw .) genannt werden


[Edited by joerg.bs on 12.01.2009 at 20:16 Uhr]

12.01.2009 at 20:12 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: HZ III, LP 1+2

Hallo Jörg; die Idee, einen Architekturstudenten einen Entwurf für ein Eigenheim machen zu lassen, finde ich nicht schlecht.

Schlecht ist nur, wenn die Baugenehmigung da ist und auf Grund falscher Kostenschätzungen Dein Projekt an den berühmten Baum läuft.

Also bitte nicht am falschen Ende - einer guten, detailgenauen und sorgfältigen Planung sparen.




[Edited by C.Zeh on 13.01.2009 at 18:11 Uhr]

13.01.2009 at 16:00 Uhr
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