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Anfänger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.02.2009
IP: Logged
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Tragwerksplanung - Wasserbau
Guten Tag!
Je Mehr Personen ich Frage, desto mehr Meinungen bekomme ich...
also ein weiterer Versuch, wahrscheinlich ist es ganz einfach!
Folgender Sachverhalt:
Wir sind Auftraggeber für Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, d.h. in der Regel Projekte, wo kostengünstige Abschnitte mit Strukturverbesserungen etc. am Gewässer und kostenintensivere Brückenbauwerke und Durchlässe zusammen vergeben werden.
Frage:
Fließen die Bau-Kosten für die Brücken in das allgemeine Honorar nach Teil VII ein, obwohl die Planung für die Brücke komplett vom Tragwerksplaner kommt?
Ich bin gespannt...
Beste Grüße,
Sebastian
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05.02.2009 at 14:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Tragwerksplanung - Wasserbau
Guten Tag Sebastian,
Einzelgewässer sind Ingenieurbauwerke, siehe Objektlisten in § 54 (1) HOAI, jeweils Buchstabe c).
Wären es Verkehrsanlagen, so gälte § 52 (4), nach dem die Kosten für Ingenieurbauwerke in so einem Fall zu 10% anrechenbar wären.
Da es aber Ingenieurbauwerke sind, gehören andere Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Durchlässe nicht zu den anrechenbaren Kosten des Gewässerausbaus.
Zu beachten ist noch, dass jedes Objekt des "Wasser"-Planers einzeln anzusetzen ist und dass andererseits der Brückenplaner neben der Tragwerksplanung natürlich auch die Objektplanung vergütet bekommt.
Konnte das Ihre Frage zufriedenstellend beantworten?
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.02.2009 at 22:02 Uhr |
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Anfänger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.02.2009
IP: Logged
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Re: Tragwerksplanung - Wasserbau
ja, besten Dank!
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06.02.2009 at 10:45 Uhr |
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