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Thomas1968
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.02.2009
IP: Logged
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Honoraranspruch
Hallo zusammen!
Vielleciht kann mir hier jemand weiterhelfen!
Besteht ein Honoraranspruch wenn der Ex-Schwiegervater kein mündliche bzw. schriftlichen Auftrag erteilt bekommen hat? In dem vorliegenden Fall hat der Ex-Schwiegervater den Bauantrag für die Tochter und Ihren damaligen Mann gestellt und stellt jetzt nach fast fünf Jahren eine Rechung über die geleistete Arbeit. Der beklagte Ehemann ist immer von einem "familiären Innenverhaltnis" ausgegangen in dem diese Leistung umsonst erbracht wird. Zudem ist der beklagte Ehemann selbst Vorlageberechtigt und hätte dann den Bauantrag selber eingereicht.
Besteht hier Anspruch des Architekten?
Wäre schön wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß-Thomas
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10.02.2009 at 15:06 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Honoraranspruch
Hallo Thomas,
es gibt zwar die Möglichkeit der Mindestsatzunterschreitung bei engen familiären Bindungen, aber nicht die Verpflichtung dazu. Außerdem sieht der § 4 Abs.2 HOAI die Schriftform hierfür vor.
Das Ganze macht eher den Eindruck, als ob der Ex-Schwiegervater sich nachträglich bei dem Ex-Schwiegersohn für das Verlassen seiner Tochter "bedanken" möchte. Dumm gelaufen, und ich befürchte: vor allem für den Schwiegersohn, denn der hat ja die Leistung offensichtlich entgegengenommen.
Mir wäre es ehrlich gesagt zu dumm, einen Bauantrag von meinem Schwiegervater stellen zu lassen, wenn ich selbst bauvorlageberechtigt bin. Der KFZ-Mechaniker lässt sein Auto ja auch nicht von Kollegen reparieren!
So wie ich es sehe, besteht ein Honoraranspruch nach den Mindestsätzen der HOAI.
Vielleicht hat der Ex-Schwiegersohn ja in Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft mit seiner Ex-Frau gelebt und muss die Forderung nicht vollständig gegen sich gelten lassen?
Bisher dachte ich immer, man muss nur bei Schwiegermüttern aufpassen! 
Viele Grüße
bento
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10.02.2009 at 19:09 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Honoraranspruch
Die Information von bento ist im Prinzip völlig richtig. Aber, wie so häufig: "Es kommt drauf an." Jeder kann die freie Entscheidung treffen, auf einen Honoraranspruch zu verzichten oder von vornherein seine Leistung als Gefälligkeit zu erbringen, also zu verschenken. Dann ist von Anfang an kein Vertrag zustande gekommen, sondern eben nur ein sog. Gefälligkeitsverhältnis und dann gibt es auch keinen Honoraranspruch. Es kommt also drauf an, was vor fünf Jahren abgesprochen wurde.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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11.02.2009 at 09:12 Uhr |
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Thomas1968
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.02.2009
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Re: Honoraranspruch
Hallo,
vielen Dank für die Infos. Nun, das geplante Haus steht ja wegen Rechtstreit, wer denn jetzt das Haus bekommt, im Rohbau. Nach Durchsicht der Honorarrechnung wurden die Leistungspahsen 1-8 komplett in Rechung gestellt. Und: der vom Ex-Schwiegervater gestellte Honoraranspruch bezieht sich nur auf die Hälfte. Also hier rund 15.000,-€ von 30.000,-€! Nun soweit ich weis wurde überhaupt nie über ein Honorar gesprochen. Wie geschrieben dann hätte er es ja selbst gemacht. Ich denke der Ex-Schwiegervater hat es in erster Linie für seine Tochter gemacht. aber daran kann er sich nach so langer zeit nicht mehr erinnern. Ich denke er wird um ein gerichtliches Verfahren nicht drumrum kommen. Er hat jetzt erstmal die Rechung über einen Gerichtsvollzieher wieder "zu seiner Entlastung" zurück senden lassen. Bleibt abzuwarten wie er darauf reagiert.
Gruß-Thomas
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11.02.2009 at 12:42 Uhr |
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Thomas1968
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.02.2009
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
...bin für weitere Hinweise dankbar...
Gruß-Thomas
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12.02.2009 at 09:32 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
Mir fällt auf, dass man zunächst über die Fälligkeit der Rechnung sprechen könnte, da fast fünf Jahre her.
Auf jeden Fall ist die Planungsleistung ein Teil des Zugewinns, der unter den entsprechenden Ausgleich fällt, wie auch das Grundstück, die Steine und das Dach des Hauses.
Ich würde das nicht ohne Anwalt machen, der dann aber am Haus und auch an den Honorarkosten partizipiert.
Dipl.-Ing (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik Gießen 1983
[Edited by CT1956 on 13.02.2009 at 15:49 Uhr]
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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13.02.2009 at 15:48 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
Interessant wirds, wenn der Ex-Schwiegersohn nicht zahlt und der Ex-Schwiegervater klagen muss.
Da das Haus (bzw. der Rohbau) wahrscheinlich dem Ex-Schwiegersohn und der Noch-Tochter (oder Ex-Frau) gehört, müsste der Ex-Schwiegervater doch auch gleichzeitig seine eigene Tochter verklagen!
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Schönes WE
bento
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13.02.2009 at 16:39 Uhr |
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Thomas1968
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.02.2009
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
Danke @ all für die Rege teilnahme...danke..:-)....
übrigens Bento...ja da wartet mein Kumpel auch drauf...grins....das wird dann bestimmt nicht lustig...wenn der Papa sein eigenes Töchterchen verklagen muss...wenn Ihr weiterhin Anregungen hat...würde ich mich sehr freuen...
Gruß-Thomas
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16.02.2009 at 10:26 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
Ich habe noch den folgenden Gedanken:
- Scheidung
- Haus wird verkauft oder bewertet, nehmen wir mal an mit 300.000 Euro.
- Im Verkaufspreis/der Bewertung sind natürlich 30.000 Euro Planungskosten enthalten, da diese ja Teil des Werts des Hauses sind.
- Bei 50/50-Aufteilung erhält also jeder Partner auch 15.000 an vorher eingesparten Planungskosten als in Wert enthaltenen 'Gewinn'.
Der Ex-Schwiegervater möchte wohl nicht, daß der Ex-Schwiegersohn jetzt beim Verkauf von der - damals geschenkten - Planungsleistung profitiert. Ein Standpunkt, den man aus Sicht des Ex-Schwiegervaters vielleicht verstehen kann; wenngleich meiner Meinung als Forderung sowohl moralisch als auch rechtlich schon wackelig.
Ich würde ja vorschlagen - um Gerichtskosten etc. zu sparen - daß man sich da irgendwie einigt, z.B. nach Verkauf des Hauses macht man halbe-halbe (=Ex-Schwiegervater kriegt 7.500). Allein schon, um nicht noch ein Fass in einer Scheidung aufzumachen. So eine Einigung sollte dann ganz klar und deutlich und mißverständnisfrei auch schriftlich erfolgen. Bei Bedarf würde ich übrigens eine Mediation empfehlen, die von beiden Parteien bezahlt werden sollte.
Viel Erfolg!
R. Kürbitz
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18.02.2009 at 09:19 Uhr |
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Thomas1968
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.02.2009
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch
@ landungsbrücken....
auch eine Überlegung wert...deine Gedanken...glaube aber das wir oder er...es auf eine Verhandlung vor Gericht ankommen lassen...so wie ich das mitbekomme...ist da jeglicher vernünftiger Umgang nicht mehr möglich...und irgendwie kann ich ihn auch verstehen..das er sich weigert auch nur in irgendeiner art und weise geld dafür zu zahlen...wie geschrieben soll der ex-schwiegervater klage einreichen!
Gruß-thomas
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18.02.2009 at 13:09 Uhr |
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