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Warnecke
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.02.2009
IP: Logged
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Verlängerung Bauzeit
Hallo Forum,
gibt es einen zusätzlichen Vergütungsanspruch für die Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung bzw. der Bauoberleitung bei deutlicher Verlängerung der Bauzeit?
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18.02.2009 at 16:30 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Verlängerung Bauzeit
Hallo,
1. Wenn du selbst Schuld an der Verlängerung der Bauzeit bist: Bestimmt nicht! Eher das Gegenteil!
2. Wenn du schuldlos daran bist, kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Wenn dort nichts steht und eine "deutliche Verlängerung" bedeutet "mehr als 6 Monate", dann stehen die Zeichen für eine zusätzliche Vergütung nicht schlecht.
Viele Grüße
bento
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18.02.2009 at 17:20 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Verlängerung Bauzeit
quote: bento wrote:
2. Wenn du schuldlos daran bist, kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Wenn dort nichts steht und eine "deutliche Verlängerung" bedeutet "mehr als 6 Monate", dann stehen die Zeichen für eine zusätzliche Vergütung nicht schlecht.
bento
Durchaus nicht. Selbst bei einer Verlängerung von fast zwei Jahren muss es nicht unbedingt mehr Honorar geben. (unveröffentlichte Entscheidung 2. Instanz). Wenn im Vertrag keine Regelung über ein "Bauzeithonorar" getroffen wurde, bedarf es schon besonderer Umstände, um zusätzliches Honorar zu realisieren.
Leider sind die Gerichte in diesem Punkt wenig architektenfreundlich eingestellt. Im Werkvertragsrecht ist die Vergütung aufwandsunabhängig, so dass es auf eine Verlängerung der Vertragsdurchführung prinzipiell nicht ankommt.
Das Zauberwort lautet hier "Änderung der Geschäftsgrundlage". Um eine zeitabhängige Vergütung erlangen zu können, wird man darlegen müssen, dass die Vertragsdurchführung wirtschaftlich äußert schädlich - nahezu existenzbedrohend - ist.
Ich will sicher keine schlechte Stimmung hinsichtlich Bauzeithonoraren verbeiten. Meines Erachtens müsste den Architekten hier deutlich mehr zugestanden werden. Aber die Rechtsprechung ist bei diesem Thema erbarmungslos. Daher: sachte mit den jungen Pferden und erst einmal genau überdenken, welche Anspruchsgrundlage für zusätzliche Vergütung bestehen könnte.
"6 Monate" findet man mehrfach in der Literatur und in Planerverträgen der öffentlichen Hand (z.B. RBBau). Rechtlich bindende Bedeutung hat diese Größe aber nicht.
Miky
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Miky
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18.02.2009 at 17:59 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Verlängerung Bauzeit
1.
Der Architektenvertrag muß in irgendeiner (wirksamen) Weise eine Vereinbarung enthalten, daß es bei überlanger Bauzeit (Überschreitung der Regelbauzeit) zusätzliches Honorar geben soll.
2.
Es muß aber auch vereinbart sein, was denn überhaupt die Regelbauzeit sein soll. Ohne DIESEN zweiten Teil ist auch der erste bedeutungslos. Achtung: Die mit dem Planer/Bauüberwacher vereinbarte Regelbauzeit ist nicht automatisch identisch mit den Zeiten des Bauablaufplans. Es bedarf einer verbindlichen Regelung - im Architekten-/Bauleitervertrag.
3.
Fehlt 1.+2. oder nur 2., dann helfen nur die von Micky bereits erwähnten Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Dafür sind drei Schlagworte hinsichtlich der Zeitüberschreitung notwendig: ungewöhnlich - unverschuldet - unerwartet, in jedem Fall also in Dauer und Auswirkung extrem.
4.
Fazit: Eine realistische Chance auf eine dann auch noch darstell- und durchsetzbare Zusatzvergütung gibt es nur bei sorgfältiger Vertragsgestaltung, ganz nach dem Motto:
"Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch".
[Edited by dresden on 19.02.2009 at 09:52 Uhr]
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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19.02.2009 at 09:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Verlängerung Bauzeit
Na ja,
da muss ich den zweiten Teil meiner letzten Meinung wohl etwas abschwächen, in:
"Im Prinzip ja, aber.......!"
Schau doch mal hier nach:
[url=http://] http://www.baunetz.de/recht/Honorar_Mehrleistungen_Bauzeitverlaengerung_40750.html[/url]
[url=http://]http://www.baunetz.de/recht/Gesetzlicher_Anspruch_auf_Honoraranpassung_im_Falle_von_Bauzeitverlaengerungen_selbst_bei_fehlender_vertraglicher_Vereinbarung__44366.html[/url]
Viele Grüße
bento
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19.02.2009 at 17:38 Uhr |
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