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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Haftunganspruch nach Tod von Statiker?
Beitrag von Nachricht
flowtinger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.02.2009
IP: Logged
icon Haftunganspruch nach Tod von Statiker?

Hallo,

kann ich einen verstorbenen Statiker (bzw. dessen Erben) in Haftung nehmen für einen Fehler bei der Planung bzw. Bauleitung?

Hintergrund ist, dass wir einen Schadensfall haben (2 Jahre nach Bau) und der Statiker aber vor einem Jahr verstorben ist.

Noch zur Info: Die Witwe des Statikers konnte das Büro nicht fortführen und hat es deshalb verkauft.

Danke und Gruß

20.02.2009 at 20:43 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Haftunganspruch nach Tod von Statiker?

Hallo. Es gibt zwar schon Urteile, wo auch die Erben eines Planers für Fehler haften mußten, aber vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich allein in Gottes Hand.
Was ist denn für ein Schaden eingetreten und wie wurde ermittelt, wer der Schuldige ist ?

Herzliche Grüße
C.Zeh

23.02.2009 at 19:42 Uhr
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flowtinger
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.02.2009
IP: Logged
icon Re: Haftunganspruch nach Tod von Statiker?

Es wurde noch nicht ermittelt wer der Schuldige ist. Es kommt allerdings eben auch infrage das der besagte Statiker Fehler gemacht hat.

Andererseits müsste doch eigentlich bei einem beweisbaren Schaden auch die damalige Berufshaftpflichtversicherung des Ingenieurs greifen, denn eine solche ist doch soweit ich weiß Pflicht in der Branche?

[Edited by flowtinger on 23.02.2009 at 20:12 Uhr]

23.02.2009 at 20:09 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Haftunganspruch nach Tod von Statiker?

Das scheint mir alles ein wenig gewagt und kann hier nicht beantwortet werden. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

25.02.2009 at 12:49 Uhr
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