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kvazi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.11.2002
IP: Logged
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rechnung
Habe mich mit einem Architekten über den Anbau und Sanierung meines Hauses unterhalten. Infolgedessen hab ich mir Bedenkzeit zur Entscheidung über die Art und Umfang genommen. In der zwischenzeit habe ich einen anderen Architekten beauftragt.
Nun stellt mir der erste Architekt eine Rechnung über die Leistungsphasen 1-3.
Wie soll ich verfahren? Wie ist die Rechtslage? Danke.
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13.11.2002 at 14:22 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: rechnung
Soweit Sie sich lediglich unterhalten haben, folgt daraus gar nichts.
Selbst wenn der Architekt erste grobe Ideen entwickelt hat, ist dies als Akquisition in der Regel kostenfrei.
Da Sie sich Bedenkzeit ausgebeten haben, konnte der Architekt auf gar keinen Fall davon ausgehen, dass er schon beauftragt war.
Darüber hinaus: Hat der Architekt überhaupt Leistungen erbracht???
Ergebnis: Zahlen Sie gar nichts. Dem Architekten steht nach Ihrer Darstellung des Sachverhalts überhaupt kein Honorar zu, weil kein Vertrag zustande gekommen ist.
So long
Miky
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Miky
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13.11.2002 at 19:35 Uhr |
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