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salix
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.07.2007
IP: Logged
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Festlegung auf entgültige Lösungsvariante
In welcher LP wird sich auf eine der "alternativen Lösungsmöglichkeiten" festgelegt? Sprich wann wird nur noch eine, die entgültige, Lösung bearbeitet?
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25.03.2009 at 18:24 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Festlegung auf entgültige Lösungsvariante
Hallo salix,
wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann würde ich sagen, dass man sich am Ende der Lp 2 auf den zum Zuge kommenden Vorentwurf verständigt und ab Lp 3 die Entwurfsplanung dafür macht.
So weit, so ohne Mehrkosten!
Falls der Bauherr dann irgendwann grundsätzlich neue Vorstellungen hat, dann würde die Umsetzung als Besondere Leistung zusatzvergütungsfähig sein.
(Ich nehme an, die Frage sollte darauf hinaus laufen!)
Viele Grüße
bento
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25.03.2009 at 18:39 Uhr |
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