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kuddel2009
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.04.2009
IP: Logged
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Umbauzuschlag
Muss ich als Auftraggeber bei einer Sanierung/Erneuerung einer bestehenden Kanalisation grundsätzlich einen Umbauzuschlag zahlen?
In einem Honorarangebot eines Ingenieurbüros ist dieser Umbauzuschlag bei der Zusammenstellung mit ausgeworfen. Nach telefonischer Rücksprache wurde mir mitgeteilt, dass der Umbauzuschlag mit abgerechnet werden muss.
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15.04.2009 at 14:35 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag
Das kommt darauf an, was im Einzelnen gemacht werden soll!
Allein die von Ihnen verwendeten Begriffe Sanierung und Erneuerung haben schon zwei unterschiedliche Bedeutungen.
Gemäß § 59 HOAI werden Umbauzuschläge bei Umbauten (s. § 3 Nr.5 HOAI) und Modernisierungen (s. § 3 Nr.6 HOAI) angesetzt.
Vielleicht bringt der nachfolgende Link etwas Licht ins Dunkel:[url=http://] http://www.ingkbw.de/dateien/HOAI_Kanalsanierung.pdf[/url]
Viele Grüße
bento
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15.04.2009 at 20:43 Uhr |
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