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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindung an die HOAI
Beitrag von Nachricht
Michael Spannring
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.04.2009
IP: Logged
icon Bindung an die HOAI

Ist ein Auftraggeber aus Österreich an die HOAI gebunden, wenn sich das zu planende Objekt in Deutschland befindet?

16.04.2009 at 08:45 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Bindung an die HOAI

Ob automatisch alle Bestimmungen der HOAI gelten, darüber sind sich die Juristen noch nicht ganz einig.
Jedenfalls hat sich der BGH im Jahr 2003 bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug dahingehend festgelegt, dass die Mindestsatzregelung des § 4 Abs. 4 HOAI immer dann Anwendung findet, wenn die vertraglich vereinbarte Architekten- und Ingenieurleistung - sofern sie unter die HOAI fällt - für ein im Inland gelegenes Bauwerk erbracht werden soll.
Dies würde also auch für Ihren Fall gelten.

Nach dem aktuellen Neuentwurf der HOAI, der in Kürze verabschiedet werden soll, wird die Frage der Anwendung der HOAI ganz entscheidend vom Sitz des Auftragnehmers abhängen.
Dazu nachfolgender Auszug des Entwurfs:

"§ 1 Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit sie durch diese Verordnung erfasst werden."

Hier würde sich - auf ihr Beispiel bezogen - die Frage stellen, wo der Planer zu Hause ist. Dagegen ist unwichtig, wo der Auftraggeber wohnt.

Viele Grüße
bento


[Edited by bento on 17.04.2009 at 18:59 Uhr]

16.04.2009 at 19:19 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindung an die HOAI
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