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MichaelS
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.04.2009
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HOAI-Novelle 2009
Weiß jemand, ob, und wenn ja wie man die neue HOAI-Novelle 2009 in neue Verträgen als bindend aufnehmen kann?
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16.04.2009 at 08:54 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI-Novelle 2009
Leider weiss ich es nicht, denn der § 55 der HOAI-Novelle 2009 ist da schon recht eindeutig.
"§ 55 Übergangsvorschrift
Die Verordnung gilt nicht für Leistungen, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar."
Vielleicht fällt einem Juristen hierzu was ein?!
Viele Grüße
bento
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16.04.2009 at 19:31 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: HOAI-Novelle 2009
Ich denke schon, dass die neue HOAI - in der Fassung des Entwurfs vom 19.03.09 - ab sofort als Abrechnnugsgrundlage vereinbart werden kann. Dies muss aber die Grenzen und Formalien der derzeit noch gültigen HOAI berücksichtigen.
Nach § 4 HOAI2002 kann das Honorar zwischen Mindest- und Höchstsatz frei vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist wirksam, wenn sie diese Grenzen einhält und schriftlich bei Auftragserteilung erfolgt. Die Vereinbarung, nach dem Entwurf vom 19.03.09 abzurechnen, ist dabei grundsätzlich zulässig.
Allerdings kann jede Partei im Nachhinein prüfen, ob die Mindest- und Höchstsätze der jetzigen HOAI eingehalten werden. Falls nicht, würde sich die Vereinbarung wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 a.F. nachträglich als unwirksam herausstellen.
Im Übrigen ist unklar, ob Auftragnehmer oder Auftraggeber mit der Neufassung besser gestellt wird. Die 10%igen Tafelanhebungen sind Augenwischerei. Je nach den weiteren Umständen des Einzelfalls kann das Honorar sowohl nach der alten, wie auch nach der neuen Fassung höher ausfallen. Ich für meinen Teil wäre als Planer nicht unbedingt darauf aus, die Neufassung als Abrechnungsgrundlage zu vereinbaren. Als Auftraggeber könnte ich mir die Abrechnung nach der neuen HOAI durchaus vorstellen und die Gelegenheit nutzen, die Baukosten - und damit die Abrechnungsgrundlage des Architekten - schön nach unten zu drücken.
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17.04.2009 at 09:53 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI-Novelle 2009
Hallo Miky,
ich hatte die Frage so verstanden, dass die komplette HOAI-Novelle 2009 vereinbart werden soll!?
Eine Vereinbarung des Honorars zwischen Mindest- und Höchstsatz ist ja wie du bereits geschrieben hast - auch nach derzeitiger HOAI möglich. Dafür bräuchte man die neue HOAI nicht.
Allerdings ist es natürlich - gerade bei öffentlichen Auftraggebern - nicht immer einfach, einen Satz oberhalb des Mindestsatzes durchzusetzen. Und dann wäre für den AN selbstverständlich ein Mindestsatz nach "neuer HOAI" vorteilhafter, als ein Mindestsatz nach "alter HOAI".
Schönes Wochenende
bento
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17.04.2009 at 18:58 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: HOAI-Novelle 2009
Hallo Bento,
ich habe die Frage auch so verstanden, dass die "neue" HOAI vollständig vereinbart werden soll - die ist dann die alleinige Abrechnungsgrundlage.
Wissen wir denn, ob ein nach der "neuen" HOAI ermitteltes Honorar innerhalb der Mindest- und Höchstsätze nach der "alten" HOAI liegt? - Nein, das können wir nur durch einzelfallbezogene Vergleichsberechnungen ermitteln. Übrigens ist der Mindestsatz nach der "neuen" HOAI NICHT immer höher, als nach der "alten". Beispielsweise würde nach dem jetzigen Entwurf die mitverarbeitete Bausubstanz vollständig wegfallen. Aus eigenen Projekten kann ich sagen, dass mit § 10 Abs. 3a a.F. die anrechenbaren Kosten durchaus um 30 bis 100 (!) % erhöht werden können. Fällt dies weg, nützt die 10%ige Erhöhung der Tafeln auch nichts mehr.
Ebenso können die anrechenbaren Kosten der Höhe nach gemäß dem Entwurf stark beeinflusst werden; sie sind nicht so objektiv, wie bisher und können von "starken" Auftraggebern durchaus nach unten gedrückt werden. Auch damit lässt sich die Anhebung der Tafelhonorare leicht kompensieren.
Leider wird derzeit nur die Tafelerhöhung besprochen, der HOAI-Entwurf aber nicht im Detail betrachtet. Sollte der Entwurf in der jetzigen Form Verordnung werden, kann das für viele Planer (nicht nur im Bestand) ein böses Erwachen geben.
Ebenso ein schönes Wochenende!
Miky
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18.04.2009 at 08:58 Uhr |
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Höfflin
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 18.06.2008
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Re: HOAI-Novelle 2009
quote: MichaelS wrote:
Weiß jemand, ob, und wenn ja wie man die neue HOAI-Novelle 2009 in neue Verträgen als bindend aufnehmen kann?
Insbesondere vor dem Hintergrund von § 55 des Referentenentwurfs würde ich davon Abstand nehmen, die Novelle bereits zu vereinbaren.
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind zudem noch zahlreiche Änderungen möglich.
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20.04.2009 at 15:56 Uhr |
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JimKnopf
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.08.2009
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Re: HOAI-Novelle 2009
HOAI wir immer erst nach der offiziellen Bekanntmachung rechtskräftig!!!
http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php
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06.08.2009 at 12:07 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: HOAI-Novelle 2009
Siehe auch
www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1102&page=0#4041
(Forum "Allgemeines", Thema "Wann tritt HOAI 2009 in Kraft", Beitrag v. 01.07., 09.31 Uhr)
[Edited by dresden on 06.08.2009 at 14:06 Uhr]
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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06.08.2009 at 14:02 Uhr |
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