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christian55
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.04.2009
IP: Logged
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Honorarberechnung für Skizze
Ein Architekt hat mir für meinen Hausentwurf in einem Beratungsgespräch Skizzen angefertigt (Arbeitsaufwand ca. 1h). Ich will diesen Architekten nicht beauftragen, habe aber Interesse an den Entwürfen. Nach welcher Grundlage müsste ich dem Architekten den Arbeitsaufwand bezahlen und auf welcher Grundlage müsste ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Entwurf vergüten. MfG Christian
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23.04.2009 at 14:19 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung für Skizze
Hallo Christian,
quote: Ich will diesen Architekten nicht beauftragen, habe aber Interesse an den Entwürfen.
Komische Sache. Ich mag den Komponisten nicht, aber seine Musik gefällt mir.
Aber zur Sache:
Wenn Bauherr und Architekt zusammenfinden, werden die erbrachten Leistungen normalerweise nach HOAI abgerechnet. Nach deinen eigenen Angaben hast du den Architekten noch nicht beauftragt. Ich hoffe, dieser sieht das genauso, denn sonst hast du unter Umständen ganz andere Probleme!
Aber gehen wir einfach mal davon aus, dass es sich bei den bisherigen Aktivitäten nach beider Verständnis um reine Aquise gehandelt hat. Dann gibt es auch nichts abzurechnen.
In dem Moment, wo du Interesse an den (fertigen) Skizzen zeigst, handelt es sich m.E. nicht um einen anstehenden Werkvertrag, sondern um einen Kaufvertrag, da die eigentliche Leistung ja bereits erbracht ist und keine weiteren Leistungen geschuldet werden. Deshalb dürfte die HOAI nicht als Abrechnungsgrundlage vorgeschrieben sein.
Der Kaufpreis kann zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart werden. Die Höhe des Preises hängt sicherlich entscheidend von der Laune des Architekten ab und kann von "geschenkt" bis "unverkäuflich" gehen.
Ich würde den Preis mindestens in Höhe seines Aufwandes sehen, also je nach Anfall von sonstigen Kosten (Telefonate, Anfahrt, Abfahrt) und unter Berücksichtigung von einer Arbeitsstunde vor Ort mindestens bei 100,- € zzgl. MwSt.
Aber wie gesagt: Dazu gehören immer Zwei!
Mit dem Kauf erwirbt man normalerweise auch gleichzeitig die Nutzungsrechte. Sicherheitshalber sollte das aber im Kaufvertrag festgehalten werden. Unterstellt ist hierbei, dass es sich nicht um ein außergewöhnliches Haus handelt und deshalb das Urheberrecht keine große Rolle spielt.
Viele Erfolg
bento
[Edited by bento on 23.04.2009 at 19:31 Uhr]
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23.04.2009 at 19:29 Uhr |
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christian55
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.04.2009
IP: Logged
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Re: Re: Honorarberechnung für Skizze
Danke für die schnelle Antwort, ich versuch mal mein Glück
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24.04.2009 at 07:06 Uhr |
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