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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Änderung Abrechnungsmodus
Beitrag von Nachricht
sanchine49
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 26.04.2009
IP: Logged
icon Änderung Abrechnungsmodus

Einen guten Tag wünsche ich allen im Forum!
Abrechnungsmodus HOAI
Habe eine PV Anlage geplant und diese ist mittlerweile in Betrieb. Meine Rechnung die ich den Stadtwerken ( AöR ) vorgelegt habe ( ca 50000,-€ netto ) will man in der Höhe nicht akzeptieren weil die PV Anlage (350000,-€ bei ca 35000,-€ Einnahmen) nicht mehr wirtschaftlich ist. Man schlägt mir jetzt einen Abrechnungsmodus nach Stunden ( vor obwohl bestätigt wird mündlich HOAI vereinbart zu haben. Ausserdem haben man ja auch zusätzliche Aufgaben übernommen. Dieses war aber nicht abgesprochen. Anmerkung: Eine Stundenaufstellung im nachhinein vorzunehmen ist kaum möglich. Meine Frage an das Forum. Ist eine nachträgliche Änderung des Abrechnungsmodus überhaupt erlaubt, und welche rechtlichen Schritte könnte das haben. (Steuerhinter ziehung o.ä ?)
Danke für eure Unterstützung MfG sanchine49

15.05.2009 at 10:22 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Änderung Abrechnungsmodus

Hallo sanchine49,

hatte ich doch gleich vermutet, dass die Anlage nicht wirtschaftlich sein kann!
[url=http://]http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1074&page=0#3920[/url]
Jetzt haben es die Stadtwerker erst gemerkt??

Die PV-Anlage ist in Betrieb und ihr habt nie über Geld gesprochen??
Gibt es von deiner Seite aus keine Kostenermittlungen?
Hast du wirklich die Anlage von der technischen Seite her geplant (Modulgrößen, Kabelquerschnitte, Wechselrichterauslegung, Stringbelegung, Einspeisepunkte, Absicherungen, Fernauslesung.........)?

Die Planungen, die ich bisher für PV-Anlagen gesehen habe, beziehen sich auf die Beantwortung der Fragen:
Welches ist die geeignete Dachfläche?
Wie groß kann die Anlage werden?
Dünnschichtmodule oder Poly-/monokristalline Module?
Befestigung der Module?
Wie komme ich zum Einspeisepunkt?
Wo plaziere ich den Wechselrichter?

Alle wirklich technischen Fragen (s.o.) wurden meist durch die Lieferfirma als "Werkstattplanung" erbracht.

Die Sache mit dem Honorar wird wohl nur ein Sachverständiger anhand der konkreten Umstände klären können.

Es ist übrigens nicht nötig ein und die gleiche Fragestellung 4x einzustellen!

Schönes Wochenende
bento

15.05.2009 at 21:28 Uhr
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sanchine49
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 26.04.2009
IP: Logged
icon Re: Änderung Abrechnungsmodus

Hallo bento!

Die Anlage ist richtig berechnet und geplant worden. Alle Module, WR sind optimal ausgelegt. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist auch gegeben, nur die Stadtwerke wollten nach HOAI abrechnen und haben dieses auch bestätigt. Sie wussten auch was für Kosten auf sie kommen würden. Die HOAI lässt im Grund aber nur die Abrechnung nach Leistungs punkten zu, falls kein anderer Vertrag existiert. Hier geht es lediglich um die nachträgliche Änderung der HOAI und nicht um die Technik und auch nicht um die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Warum hier 4 x die gleiche Frage von mir steht ist mir nicht bekannt.

17.05.2009 at 21:57 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Änderung Abrechnungsmodus

Hallo sanchine49,

quote:
Warum hier 4 x die gleiche Frage von mir steht ist mir nicht bekannt.
Hiermit meinte ich deine 3 gleichen Fragen vom 15.05.2009 unter dem Thema "Abweichung von der HOAI" und die etwa gleichlautende Frage vom 15.05.2009 aus diesem thread ("Änderung Abrechnungsmodus".
[url=http://]http://www.hoai.de/forum/viewboard.php?BoardID=5[/url]

Wenn du die PV-Anlage tatsächlich geplant hast - und das dürfte ja nach deinen bisherigen Angaben unstrittig sein - dann hast du das Recht und die Pflicht, die beauftragten Leistungen nach HOAI abzurechnen. Das bedeutet natürlich eine Abrechnung über die anrechenbaren Kosten und nicht über angefallene oder willkürlich festgelegte Stunden.

Ich würde auf einer Abrechnung nach HOAI beharren. Alles andere scheint zu einer Mindestsatzunterschreitung zu führen.

Ich glaube, bei einer Mindestsatzunterschreitung hätte man vom Finanzamt nichts zu befürchten. Das Thema hatten wir vor ca. einem Jahr schon einmal [url=http://]http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=860&page=0#3134[/url].
Allerdings besteht natürlich die Gefahr, dass man bei Bekanntwerden von der Architekten- oder Ingenieurkammer abgemahnt wird bzw. von einem Kollegen zivilrechtlich verklagt wird.

Ich kann immer nur wieder raten, die zu erbringenden Leistungen und die dazugehörige Honorierung vor Beginn zu vereinbaren, insbesondere damit es am Ende keinen Streit über die Abrechnung gibt. Beim Geld hören viele Freundschaften auf.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 18.05.2009 at 16:43 Uhr]
18.05.2009 at 16:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Änderung Abrechnungsmodus

Guten Tag,

aus Sicht der HOAI als Honorarordnung ist es völlig unerheblich, wie wirtschaftlich die Anlage ist. Die HOAI gilt wie die Straßenverordnung für jeden (öffentlich-rechtlich) und wenn sie sogar explizit vertraglich vereinbart ist natürlich erst recht (privatrechtlich).

Ist allerdings auch der Inhalt der Grundleistungen der HOAI als zu erbringende Leistungen vereinbart, stellen sich auch mir als Elektrolaien die Fragen, die bento aufgeworfen hat: welche Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gab es wann und wie wurden sie vom Auftragegber aufgenommen bzw. wann stellte sich denn heraus, dass das ganze unwirtschaftlich wird?

Jeder Privatmensch, der sich mal mit dem Thema alternative Energieerzeugung befasst hat (sogar ich als Bauingenieur), weiß ja normalerweise, dass man den erzeugten Strom nach dem Energieeinspeisegesetz an das EVU verkaufen muss und den Eigenbedarf an Strom zum Normaltarif vom selben EVU gleich zurückkauft und die Differenz zur Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage dringend benötigt wird, während eine Eigennutzung alternativ erzeugten Stroms zwar evtl. energietechnische Autarkie erlaubt, aber nicht unbedingt ein betriebswirtschaftlich positives Arbeiten der Anlage. Um dies zu fördern, wurde ja wohl das Energieeinspeisegesetz erfunden.

Nun sind Stadtwerke häufig selbst EVUs, für die gilt das ganze natürlich nicht, da sie den per Photovoltaik erzeugten Strom selbst nutzen bzw. zum Normaltarif (oder einem Ökostromtarif) verkaufen müssen.

Da aber Stadtwerke von Natur aus nicht arm sind und die Gemeinde i.d.R. Gesellschafter,ist, brauchen Sie sich (wenn Sie Ihren Job bezüglich Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen) anständig gemacht haben, eigentlich keine Sorgen um Ihr Honorar zu machen*, denn

- solche Auftraggeber kennen die HOAI und wissen, dass sie sie einhalten müssen

- die Entscheidung, als EVU in erneuerbare Energien zu investieren, ist eine strategisch-langfristige und keine kurzfristig wirtschaftliche (meine Wohnortgemeinde erzeugt seit einigen Jahren Ökostrom und verkauft ihn bislang nur zu 10% an Endkunden, d.h sie arbeitet zunächst unwirtschaftlich, um mittel- bis langfristg ein Umdenken in der Bevölkerung zu erreichen und zu unterstützen, indem z.B. jeder beim Ökostrom mehr bezahlte Cent nochmal von der Gemeinde obendrauf gelegt wird und dafür neue Alternativernergieerzeuger gebaut werden). Daraus folgt: ein EVU WEISS, dass eine solche Anlage - wenn man nicht genügend teuren Ökostrom verkauft - momentan "unwirtschaftlich" im anlagenbetriebswirtschaftlichen Sinne ist.

* Sollte das nicht der Fall sein, ist dieses Forum evtl. nicht geeignet, um Ihnen weiterzuhelfen, da es sich dann nicht mehr um eine Honorarfrage, sondern primär um eine Frage Ihrer Leistungserfüllung handelt, die wohl nur noch entsprechende Fachleute mit Sachverständigenstatus überhaupt beurteilen können.

Ansonsten viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

18.05.2009 at 17:05 Uhr
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