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xxl
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Kündigung durch Auftraggeber
Hallo zusammen,
eine Stadt hat mich vor 6 Wochen mündlich beauftragt die Teilsanierung einer Haupt- und Realschule durchzuführen. Aufgrund der HOAI wurde ein Honorar in Höhe von rund 90.000€ vereinbart.
Wir fingen umgehend mit den Planungen an, machten Zeichnungen und Termine mit Vertretern der Stadt, etc. Als LH 1 und 2. Zwischenzeitlich wollte die Stadt zwecks schriftlicher Auftragserteilung Bescheinigungen der Krankenkasse und des Finanzamtes, welche nunmehr auch schon länger vorliegen.
Der Bauamtsleiter steht nun auch zu dem Auftrag, aber es gibt noch einen ortsansässigen Architekten, gegen welchen wir uns durchgesetzt haben. Nun versucht dieser Architekt jedoch verzweifelt durch neue wesentlich günstigere Angebote mit deutlichen Honorarmindestsatzunterschreitungen und ständigem Einwirken auf den Bürgermeister, Kämmerer, etc. doch noch zum Auftrag zu kommen und könnte u.U. auch Erfolg haben.
Nun stellt sich folgende Frage:
Im Falle das wir gekündigt werden können wir sicherlich die geleisteten LPHs 1+2 abrechnen. Darüberhinaus können wir den uns entstandenen Schaden abrechnen, müssen uns aber nicht erbrachte Aufwendungen gegenrechnen lassen?
1. Sehe ich das richtig?
2. Wie kann ich diese Aufwendungen beschreiben? Welche können das sein?
3. Wie hoch sind im einzelnen die Aufwendungen zu bemessen? Schön wäre eine tabelarische Auflistung.
Für uns wäre der Verlust des Auftrages schon sehr ärgerlich, da wir zwischenzeitlich andere Aufträge abgesagt haben und Personalkosten weiter laufen. Deshalb möchte ich der Stadt eine realistische Schadensersatzsumme nennen.
Besten Dank für Ihre Antworten im Voraus.
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15.05.2009 at 20:19 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Hallo,
quote: eine Stadt hat mich vor 6 Wochen mündlich beauftragt die Teilsanierung einer Haupt- und Realschule durchzuführen.
"Eine Stadt" kann keinen mündlichen Auftrag erteilen!
Da stellt sich doch gleich die Frage, wer denn den mündlichen Auftrag erteilt hat. War es der Bauamtsleiter? Durfte er überhaupt einen Auftrag in dieser Größenordnung erteilen oder ist nur der Bürgermeister oder Stadtbaurat - ggfls. nach Entscheidung des Bauausschusses - dazu befugt?
Fragen über Fragen, aber es wäre evtl. wichtig sich vorab Klarheit zu verschaffen, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist!?
Über die abzurechnenden Kosten noch nicht erbrachter Leistungen würde ich mir erst Gedanken machen, wenn der "Auftrag" tatsächlich gekündigt würde. Ich befürchte nämlich, es wird keine Kündigung geben, weil die Stadt der Meinung sein wird, es sei kein rechtswirksamer Auftrag zustande gekommen. Und dann?
Im Übrigen sind mindestsatzunterschreitende Angebote und deren Beauftragung keine gute Publicity für eine Stadt. Falls man also tatsächlich einen Kollegen nur wegen des Dumpingpreises beauftragen würde, so könnte das unangenehme Folgen für den Bürgermeister haben.
Ich habe aber die Vermutung, dass es nicht wegen des Geldes ist, sondern dass ihr Kollege dem Bürgermeister näher steht als Sie.
In den Statuten der kommunalen Einrichtungen ist bei Verträgen oftmals die Schriftform zwingend vorgegeben. Das sollte man wissen, wenn man für derartige Einrichtungen arbeitet und deshalb erst einen schriftlichen Vertrag schließen und dann mit der Arbeit beginnen. Dies erspart einem manchmal viel Ärger!
Viele Grüße
bento
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15.05.2009 at 20:53 Uhr |
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xxl
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 10.12.2008
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Danke für die schnelle Stellungnahme Bento,
was Sie da alles so schreiben in Ehren, aber Sie scheinen auch zur Gruppe der Politiker zu gehören, welche meine eigendliche Frage gar nicht beantworten wollen oder können und gerne, ich will es mal positiv formulieren, abweichende Antworten geben, die einen sächlich kein Stück weiter bringen.
Sie werden juristisch sicher sehr bewandert sein, aber die Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden betreiben wir seit mehr als 15 Jahren sehr erfolgreich und das wird auch so bleiben. Wir wollen den Auftrag ja auch behalten und nicht klagen.
Ich darf das Forum bitten "Besserwissereien" sein zu lassen und einfach nur meine Fragen zu beantworten.
Danke
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16.05.2009 at 04:56 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Lieber xxl,
ich darf Sie bitten, den Kollegen bento nicht so rüde anzugehen. Er hat einen wichtigen Punkt vorgebracht: Sie brauchen vielleicht irgendetwas, um nachzuweisen, daß Sie überhaupt einen (mündlichen) Auftrag hatten und das Ganze nicht nur als Akquise erbracht haben. Da wäre z.B. eine Auftragsbestätigung von Ihnen gut, die Sie nachweisbar zugesandt haben.
Zu Ihrer eigentlichen Frage:
Ja, meiner Meinung nach sehen Sie das richtig. Es gibt Honorar für nicht erbrachte Leistungsphasen abzgl. ersparter Aufwendungen. Was das alles sein kann:
1. projektbezogene Sachkosten (Miete, Büromaterial, ...)
2. projektbezogene Personalkosten
3. anderweitiger Erwerb (='Füllaufträge' , meist nix
Gut fahren Sie, wenn Sie eine Bilanz oder BWA haben, aus denen für 1. und 2. Prozentanteile hervorgehen. Wichtig ist, daß das Ganze auch für Außenstehende nachprüfbar ist, also nicht einfach nur behauptet wird.
Insgesamt dürfte für das Ganze aber doch noch bentos Antwort ganz wesentlich sein: Sie müssten nämlich nachweisen, daß Sie mündlich nicht nur den Auftrag für LP1+2, sondern für LP1-9 (Idealfall) bekommen haben. Also: wer schreibt, der bleibt.
Außerdem möchte ich Ihnen natürlich noch raten, mit Hilfe der Architektenkammer gegen den querschießenden, honorardumpenden Kollegen vorzugehen. Eventuell können Sie sogar selber gegen den Kollegen vorgehen - Stichwort Abmahnung (unlauterer Wettbewerb) (mit Anwalt, bitte).
Viel Erfolg!
R. Kürbitz
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16.05.2009 at 14:18 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Hallo xxl,
tut mir leid, wenn das nicht die Antworten waren, die Sie hören wollten. Manchmal schreibt man halt einfach dass, was einem so als Erstes einfällt.
Also versuch ich mal konkret auf die Fragen zu antworten:
zu 1):
Ja. wenn Sie einen Auftrag hatten, können Sie die erbrachten Leistungen komplett abrechnen!
Nein, ich glaube nicht, dass es sich bei der Vergütung der nicht erbrachten Leistungen um "Schadensersatz" handelt! Richtig ist aber, dass auch die nicht erbrachten Leistungen zu einem großen Teil abgerechnet werden können.
Nein, Sie müssen sich nicht die "erbrachten Aufwendungen" anrechnen lassen, sondern die "ersparten Aufwendungen"!
zu 2)
Wie Sie diese Aufwendungen beschreiben können, weiß ich nicht. Grundsätzlich handelt es sich um alle Kosten, die Ihnen durch die Kündigung des Auftrages nicht mehr entstehen.
Zu Beispielen hat der Kollege Kürbitz sich bereits geäußert.
zu 3)
Zu der Höhe der Abrechenbarkeit von nicht erbrachten Leistungen würde ich auf diesen Beitag verweisen:[url=http://]http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1073&page=0#3922[/url]
Wie Sie dort erkennen können, beträgt das Honorar für nicht erbrachte Leistungen ca. 85-95 % des regulären Honorars.
Faktisch würde das bedeuten, dass die Stadt im Kündigungsfall die Sanierungen nahezu doppelt bezahlen müsste. Deshalb hatte ich dort Probleme bzgl. der Beauftragung gesehen.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 16.05.2009 at 17:59 Uhr]
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16.05.2009 at 17:30 Uhr |
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xxl
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Danke für die ausreichenden Antworten.
Lieber Bento, entschuldigen Sie bitte meine spontane Reaktion, dass hätte ich nicht so schreiben übereilt schreiben dürfen. Herzlichen Dank für Ihre umfassende Antwort.
Das meine Architektenkollegen mit Ihrem Honorardumping versuchen mit aller Macht Aufträge zu holen, daran haben wir zwischenzeitlich leider gewöhnt. Ich hoffen dennoch, dass wir uns durchsetzen können. Der Kollege, welcher Ursprünlich höher angeboten hatte, legt gem. Aussage des Bauamtsleiters nun ein Pauschalhonorar vor, welches lediglich die Hälfte meiner Honorarsumme beträgt. Leider habe ich das Angebot nicht vorliegen und ohne eine Kopie kann die Kammer auch nichts unternehmen.
Wir hingegen haben es vermieden Preisnachlässe zu geben und möchten mit Qualität, preiswerten Baukosten und Einhaltung von Terminen und Bauzeiten überzeugen. Dafür ist ein Mindesthonorar mit Zuschlägen und Nebenkosten zu vereinbaren. Darunter geht es nicht.
Deshalb mein Appell an meine Kollegen:
Versucht mit euren Leistungen zu überzeugen und nicht durch den Preis. Ihr entwertet ansonsten eine ganze Berufsgruppe.
Es würde mich mal interressieren, wie die Forumsteilnehmer über das Honorardumping denken?
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17.05.2009 at 09:58 Uhr |
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xxl
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Danke für die ausreichenden Antworten.
Lieber Bento, entschuldigen Sie bitte meine spontane Reaktion, dass hätte ich nicht so schreiben übereilt schreiben dürfen. Herzlichen Dank für Ihre umfassende Antwort.
Das meine Architektenkollegen mit Ihrem Honorardumping versuchen mit aller Macht Aufträge zu holen, daran haben wir zwischenzeitlich leider gewöhnt. Ich hoffen dennoch, dass wir uns durchsetzen können. Der Kollege, welcher Ursprünlich höher angeboten hatte, legt gem. Aussage des Bauamtsleiters nun ein Pauschalhonorar vor, welches lediglich die Hälfte meiner Honorarsumme beträgt. Leider habe ich das Angebot nicht vorliegen und ohne eine Kopie kann die Kammer auch nichts unternehmen.
Wir hingegen haben es vermieden Preisnachlässe zu geben und möchten mit Qualität, preiswerten Baukosten und Einhaltung von Terminen und Bauzeiten überzeugen. Dafür ist ein Mindesthonorar mit Zuschlägen und Nebenkosten zu vereinbaren. Darunter geht es nicht.
Deshalb mein Appell an meine Kollegen:
Versucht mit euren Leistungen zu überzeugen und nicht durch den Preis. Ihr entwertet ansonsten eine ganze Berufsgruppe.
Es würde mich mal interressieren, wie die Forumsteilnehmer über das Honorardumping denken?
[Edited by xxl on 17.05.2009 at 10:06 Uhr]
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17.05.2009 at 10:02 Uhr |
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xxl
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Hallo Forum,
wir haben den Auftrag von der Stadt erhalten, und der Vertrag wurde gegenseitig unterzeichnet.
Schön das sich Leistung doch noch durchsetzt und nicht ausschließlich Dumpinghonorare ausschlaggebend für öffentliche Auftragsvergaben sind.
Danke für Eure Hilfe
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28.05.2009 at 02:58 Uhr |
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bento
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Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Kündigung durch Auftraggeber
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg
bento
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28.05.2009 at 16:12 Uhr |
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