Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung bei Komplettanlagen
Beitrag von Nachricht
ericA
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.05.2009
IP: Logged
icon Abrechnung bei Komplettanlagen

Häufig werden Pumpenauslegungen oder ganze Ortsentwässerungen (insbesondere bei der Unterdruckentwässerung) durch den Systemhersteller vorgenommen.
Der beauftragte Planer übernimmt hier vermehrt Koordinationsaufgaben wie z. B. Genehmigungen, Zusammenstellung der Vergabeunterlagen und Bauleitung.
Ist es rechtmäßig, die gesamten Kosten der Anlage als anrechenbare Kosten mit allen Leistungsphasen gemäß HOAI in Rechnung zu stellen?

24.05.2009 at 04:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung bei Komplettanlagen

Guten Tag,

an den anrechenbaren Kosten ändert sich gegenüber der komplett durch den Planer vorgenommenen Planung nichts.

Allerdings ist es nach den Regelungen der HOAI vorgesehen, bei den erbrachten Leistungen geringere Prozentsätze zu anzusetzen, wenn Auslegungsberechnungen durch Dritte vorgenommen werden sollen, z.B. bei den fachtechnischen Berechnungen (vgl. § 5 Nr. 2). Ob die Berechnungen des ausführenden Unternehmens allerdings als fachtechnische Berechnungen (Lph. 3) oder eher als Werkstattplanung (keine HOAI-Leistung) einzustufen sind, dürfte sich z.B. aus der Frage ergeben, ob für die wasserrechtliche Genehmigung bereits diese Berechnungen zwingend erforderlich sind oder ob hierfür die Berechnungen des Planers ausreichen. Es kommt also wie so oft auf den Einzelfall an.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.05.2009 at 07:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung bei Komplettanlagen
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no