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Gomula
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.07.2002
IP: Logged
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Bauzeitverlängerung was nun?
Guten Tag
Einigen unter uns Kollegen haben sicherlich auch schon Ihre Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern. Angefangen von der zögerlichen Teilbeauftragung von Leistungsbereichen bis hin zu erheblichen Verzögerungen der Baudurchführung wegen fehlender Mittel im Haushalt. In unserem Fall wurde eine Bauzeit von ca. 3 Jahren für ein größeres Bauvorhaben veranschlagt und durch entsprechende Controller festgeschrieben. Nach ca. 2 Jahren Bauzeit hat sich der Bauherr entschieden den Fertigstellungstermin wegen fehlender Haushaltsmittel um 1 Jahr zu verlängern und verlangte aber auch eine gleichbleibende personelle Besetzung des Architekturbüros.
Welche Möglichkeiten bietet hier die HOAI diesen erheblichen Aufwand zu entschädigen. So konnte z.B. ein Bauleiter, der ursprünglich ausreichend personell besetzt war durch den verzögerten Verlauf nicht mehr wirtschaftlich anderweitig eingesetzt werden.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mit freundlichem Gruß
Gomula
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06.12.2002 at 17:53 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Bauzeitverlängerung was nun?
§ 4a bietet die Möglichkeit, bei wesentlicher Planungs- und Bauzeitverlängerung, die nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist, für die dadurch verursachten Mehraufwendungen ein zusätzliches Honorar zu vereinbaren.
Natürlich müssen Sie Ihren Auftraggeber durch stichhaltige Argumente von dieser zusätzlichehn Honorierung erst überzeugen...
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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09.12.2002 at 15:11 Uhr |
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LO101
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.06.2010
IP: Logged
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Re: Bauzeitverlängerung was nun?
Hallo,
wir haben ebenso das Problem, dass öffentliche Auftraggeber immer öfter die Projekte aus Haushaltsgründen über mehrere Jahre aufteilen. Die Bauzeit verlängert sich enorm, und die erbrachten Stunden steigen mit.
Nun stellt sich aber die Frage, wie berechnen wir unsere Mehraufwendungen für die uns nach § 4a erbrachten Leistungen gemäß HOAI. Bislang konnte man sich mit einem kleinem Pauschalbetrag einigen. Kann auch hier ein Honorar frei vereinbart werden? Gibt es eine Rechtssprechung zu diesem Thema?
Vielen dank für eine Antwort oder Hinweis auf einen bestehenden Artikel.
Gruß Björn
[Edited by LO101 on 14.06.2010 at 15:10 Uhr]
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14.06.2010 at 15:09 Uhr |
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