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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Wartet Architekt auf neue HAOI?
Beitrag von Nachricht
henning06
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.06.2009
IP: Logged
icon Wartet Architekt auf neue HAOI?

Nachdem denkmalgeschütztes Haus ausgebrannt und Brandversicherung den Schaden mit ca. 700.000 € beziffert hat, reißen sich Architekten um diesen Auftrag, zumal "Mehrungen" eingeräumt wurden.
Derzeitiger Architekt ist mehr als "aktiv", und ich habe keine Gründe zur Beschwerde. Was mir jedoch nicht so ganz passt, ist die Tatsache, dass Versicherung die Kosten für Architekt mit rund 63000 € beziffert hat, Architekt jedoch auf eine Summe von rund 100.000 € kommt. Scheint berechtigt zu sein, da anderer Architekt unabhängig davon auch zu dieser Feststellung kam. Höhere Summe soll nun bei Versicherung beantragt werden!! Da mit ersten Arbeiten bald begonnen wird, aber noch kein Vertrag mit Architekt vorliegt, bereitet mir dies einige Sorgen! Auf was habe ich zu achten, was kann schieflaufen??
Besten Dank.
PS: Bin Laie und habe erst jetzt etwas von VOV u.a.m. gehört

11.06.2009 at 01:58 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Wartet Architekt auf neue HAOI?

Ein (Architekten-)Vertrag setzt nicht voraus, daß ein Stück Papier unterschrieben wird. Er kann auch mündlich oder durch entsprechend schlüssiges Handeln von Bauherr und Architekt zustande kommen - genauso wie ein Bauvertrag mit den ausführenden Firmen. In Ihrem Fall ist nicht auszuschließen, daß Sie und Ihr Architekt bereits die Schwelle zum Vertragsschluß überschritten haben - was nicht unbedingt schlimm und im Großen und Ganzen ohnehin für den Architekten risikoreicher ist als für den Bauherrn. Trotzdem: ein schriftlicher Vertrag ist zwingend zu empfehlen, vor allem bei Projekten dieses Wertes.

Insgesamt gilt: eine Frage von einer derartigen Allgemeinheit wie die Ihre ist zwar völlig berechtigt, jedoch hier im Forum nicht unbedingt wirklich gut platziert. Geboten ist eine erschöpfende Grundlagenberatung, was rechtlich bei einem Projekt dieser Art zu beachten ist, was geregelt werden muß oder sollte und was verzichtbar ist und auf was im Laufe der Durchführung geachtet werden muß. Hier im Forum könnten Sie dafür allenfalls punktuelle Auskünfte bekommen, die dann auch noch das Risiko in sich bergen, falsch verstanden oder nicht richtig angewendet zu werden. Und Halbwissen ist oft schädlicher als kein Wissen.

Deshalb der dringende Rat: nehmen Sie eine Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Ihrer Nähe in Anspruch. Dabei können Sie dann auch gleich eine Rahmenvereinbarung abschließen, die es Ihnen ermöglicht, während der Durchführung des Bauvorhabens immer mal wieder nachzufragen und sich beraten zu lassen, ohne daß das dann gleich massive Kosten mit sich bringt. Die für eine erste Beratung und auch für eine laufende beratende Betreuung "auf Abruf" entstehenden Kosten sind letztlich sehr vernachlässigenswert gegenüber den Risiken, die ein rechtlich unbedarftes Herangehen an ein größeres Bauprojekt unausweichbar mit sich bringt (und seien Sie bitte sehr sehr zurückhaltend und kritisch gegenüber der Verwendung von Vertragsmustern, die irgend jemand mit durchaus guter Absicht aus der Schublade holt oder die Sie sich im Internet herunterladen und dann Ihren Auftragnehmern vorlegen).

[Edited by dresden on 11.06.2009 at 12:08 Uhr]

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

11.06.2009 at 12:06 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wartet Architekt auf neue HAOI?

Hallo Henning06,

quote:
Wartet Architekt auf neue HAOI?
HAOI, auch nicht schlecht!

Aber im Ernst; was hat die Überschrift mit dem beschriebenen Sachverhalt zu tun?

Offensichtlich sind die Architektenleistungen bereits mündlich beauftragt worden und jetzt kommt die Befürchtung auf, dass der Versicherer die vom Architekten ermittelte Honorarhöhe nicht akzeptieren könnte.

Ich bin der Meinung, dass ein Versicherer ein Honorar, welches zu den Mindestsätzen der HOAI angeboten wird, auf jeden Fall akzeptieren muss. Ob im vorliegenden Fall das Honorar auf Basis der Mindestsätze ermittelt wurde, kann man natürlich von hier aus nicht sagen. Deshalb würde ich als Laie (aber auch als Fachmann) die Aufträge in einer derartigen Größenordnung immer mit der Versicherung vor Auftragserteilung absprechen.
Falls man aber tatsächlich von einer bereits erfolgten mündlichen Beauftragung ausgehen kann, kann ich Sie beruhigen: Dann gelten immer die Mindestsätze.

Falls Sie die Befürchtung haben sollten, dass der Architekt deshalb zu einer höheren Honorarsumme gelangt ist, weil er schon die höheren Honorartabellen der neuen HOAI verwandt hat, so kann ich Sie ebenfalls beruhigen. Da der Bundesrat der neuen HOAI (vermutlich) erst morgen zustimmen wird und in § 56 HOAI geregelt ist, dass die Verordnung am Tag nach der Verkündigung in Kraft tritt und weiterhin in § 55 HOAI geregelt ist, dass die neue Verordnung nicht für Leistungen gilt, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden, wird die neue HOAI - unter der Voraussetzung, dass Sie einen mündlichen Auftrag bereits erteilt haben - für Ihr Sanierungsvorhaben auch nicht gelten.

Damit wäre das Honorar allerdings auch immer noch an die Höhe der Baukosten gekoppelt und deshalb ergibt sich das endgültige Honorar erst am Ende der Baumaßnahme in Abhängigkeit von den endgültigen Kosten. Bei der Honorarermittlung des Architekten kann es sich also ohnehin nur um eine grobe Schätzung vorab handeln, da auch er nicht zu 100 % die Kostenentwicklung vorhersagen kann.
Aber , wie bereits gesagt: Wenn Sie keinen - von beiden Seiten unterschriebenen - Vertrag haben, dann gelten ohnehin die Mindestsätze der HOAI und die Honorarermittlung wäre erst einmal nur "als informativ" zu betrachten.

Viele Grüße
Bento

P.S.: Bin nicht Laie, aber was ist "VOV"?

[Edited by bento on 11.06.2009 at 18:06 Uhr]
11.06.2009 at 14:21 Uhr
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