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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kostenschätzung Phase 3-4
Beitrag von Nachricht
wiedms
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.06.2009
IP: Logged
icon Kostenschätzung Phase 3-4

Hallo, wir haben ein paar unstimmigkeiten mit unserem Architekten, kann mir jemand auskunft geben, welche Dokumente nach HOAI 1-4 bei mir sein müssten. Wie ausführlich muss die Kostenschätzung sein. Reicht einfach nur
380.040 Heizungsanlage 26.460,00 €
oder 099.12 Steckdosen 165,00 €
oder müssen hier nicht auch genau die Dinge aufgeführt werden, wie Sie später ausgeschriebeen werden sollten (z.B. Wärmepumpe Fa. XY, Anzahl von Steckdosen, Schalten, usw.

Danke und Grüße

15.06.2009 at 15:09 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Kostenschätzung Phase 3-4

Hallo ,

ich glaube, Sie bringen hier einiges durcheinander.

Wenn ein Architekt mit den Leistungen der Leistungsphasen 1-4 HOAI beauftragt ist, dann hat er zum Abschluss der LP 2 (Vorplanung) eine Kostenschätzung und am Ende der LP 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung zu erbringen.

Der Unterschied liegt darin, dass mit fortschreitender Planung auch eine genauere Kostenermittlung gefordert wird. Während sich eine Kostenschätzung üblicherweise an der Kubatur oder Grundfläche orientiert und daraus mit Erfahrungswerten (z.B. Kosten aus BKI-Tabellen) ein Gesamtpreis über Alles ermittelt wird, ist nach DIN 276 eine Kostenberechnung mindestens bis zur 2.Ebene der Kostengliederung vorzusehen. Nachfolgend ein (etwas älteres) Beispiel:
[url=http://] http://www.ibl.uni-stuttgart.de/selfstudy/fileadmin/immobilie/3entwurf/kostenberechnung_euro.pdf[/url]

Ich vermute also, dass sich Ihre Frage nicht auf die Kostenschätzung, sondern auf die Kostenberechnung bezieht.
Aber selbst danach reicht die Tiefe der Kosten in den genannten Beispielen aus. Was mich allerdings wundert ist, dass Sie gerade zwei Fälle aus dem gebäudetechnischen Bereich beschrieben haben. Falls Ihr Architekt hierfür keinen separaten Auftrag hat, dann wäre er auch nicht verpflichtet hierfür Kosten zu benennen. Man könnte es also als "freiwillige Serviceleistung" beschreiben. Genaue Kosten kann nur derjenige angeben, der auch die entsprechenden Planungsleistungen hierfür erbringt, wobei das im Einfamilienhausbereich oftmals von den ausführenden Firmen mit erbracht wird.

quote:
oder müssen hier nicht auch genau die Dinge aufgeführt werden, wie Sie später ausgeschriebeen werden sollten (z.B. Wärmepumpe Fa. XY, Anzahl von Steckdosen, Schalten, usw.
Nein! Die detaillierten Festlegungen erfolgen erst in LP 5 (Ausführungsplanung) und erst danach steht die auszuschreibende Anzahl und die genauen Produktkenngrößen fest.
Aber bitte immer bedenken:
Der Architekt erbringt normalerweise "Leistungen bei Gebäuden" nach Teil II HOAI und ein Haustechnikplaner erbringt "Leistungen bei der Technischen Ausrüstung" nach Teil IX HOAI. Wenn Sie vom Architekten beides verlangen und er ist dazu in der Lage, dann müssten Sie auch beides vergüten.

Viele Grüße
bento
16.06.2009 at 22:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kostenschätzung Phase 3-4
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