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Loma
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 10.12.2002
IP: Logged
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Anlagengruppen §72
Problem:
Architekt bietet kommun. AG, auf dessen Wunsch Gesamtplanungsvertrag für die Reko
eines Jugendhauses an. Der Vertrag beinhaltet
u.a. Gas-, Wasser-, Abwasser- und sanitärtechnische Anlagen sowie heizungstechnische Anlagen.
Ich wurde vom Architekten mit der Planung der technischen Ausrüstung wie oben beauftragt.
Anlagentechnisch wurde eine Sanitär, eine
Heizungsanlage und eine Regenwassernutzungs-
anlage gem. AST geplant. In meinen Abschlags-
rechnungen habe ich diese drei Anlagengruppen
separat bewertet. Bei der Schlußrechnungs-
prüfung verlangt der kommun. AG die Zusammen-
fassung der anrechenbaren Kosten der Sanitär-
und der Regenwassernutzungsanlage.
Wie ist zu verfahren?
____________________________
loma
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10.12.2002 at 10:56 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Anlagengruppen §72
Ein Zusammenlegen der Anlagengruppen ist unzulässig: es darf vom Auftraggeber nicht verlangt und vom Planer nicht durchgeführt werden. Im Ergebnis führt ein Zusammenlegen nämlich zu nichts anderem als einer versteckten Mindestsatzunterschreitung!
Wenn Sie jedoch mehr als den Mindestsatz vereinbart haben, könnte hierin eine (zulässige) Vereinbarung über die Art der Honorarberechnung liegen, die jedoch nur so lange zulässig bleibt, wie Sie die Summe der Mindestsätze jeder einzelnen Anlagengruppe nicht unterschreiten...
So long
Miky
quote: Loma wrote:
Problem:
Architekt bietet kommun. AG, auf dessen Wunsch Gesamtplanungsvertrag für die Reko
eines Jugendhauses an. Der Vertrag beinhaltet
u.a. Gas-, Wasser-, Abwasser- und sanitärtechnische Anlagen sowie heizungstechnische Anlagen.
Ich wurde vom Architekten mit der Planung der technischen Ausrüstung wie oben beauftragt.
Anlagentechnisch wurde eine Sanitär, eine
Heizungsanlage und eine Regenwassernutzungs-
anlage gem. AST geplant. In meinen Abschlags-
rechnungen habe ich diese drei Anlagengruppen
separat bewertet. Bei der Schlußrechnungs-
prüfung verlangt der kommun. AG die Zusammen-
fassung der anrechenbaren Kosten der Sanitär-
und der Regenwassernutzungsanlage.
Wie ist zu verfahren?
____________________________
Miky
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10.12.2002 at 12:33 Uhr |
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