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larchi
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 21.11.2006
IP: Logged
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externe flächen im grünordnungsplan
wie sollte man die Behandlung externer Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Grünordnungsplan ordentlich vereinbaren, d.h. das man kein Honorar verschenkt aber auch nicht mit für einen AG überraschenden bzw. unerwarteten Nachforderungen kommt und damit man nicht mit gesonderten Beauftragungen arbeiten muss (sondern sowas etwa als Besondere Leistung im Rahmem der bestehenden Beauftragung regln kann?
In Kommentaren (z.B. LKF) findet man einzelne Hinweise, aber es ist unklar, ob dies praktiziert wird oder ob andere Vorgehensweisen üblich sind.
Bislang habe ich manchmal bei der Honorarermittlung eine Art Vorausschätzung versucht und das dann mit in die Ansatzberechnung aufgenommen. Das weisst zwar auf die Problematik hin und man nähert sich den potentiellen Endkosten an, doch ist es unbefriedigend, weil es letztlich die Endverhältnisse eben doch nicht wiederspiegeln kann (Honorarermittlung ist ja eh als vorläufug bezeichnet) und nartürlich auch im Wettbewerb zu Nachteilen führen kann.
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21.07.2009 at 11:38 Uhr |
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